München:
Das falsche Geschenk unter dem Christbaum? / Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Merk erklärt, worauf man beim Umtausch achten muss
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk erklärt heute zum Thema Umtausch nach
dem Weihnachtsfest: „Jeder kennt das: Nicht alle der
liebevoll ausgesuchten Präsente treffen auch „in´s
Schwarze“. Wer das Muster vom neuen Hemd nicht mag,
das Buch bereits gelesen hat oder die DVD schon kennt,
der fragt sich schnell: Kann ich das umtauschen? Und
falls ja: Wie lange?“ Die Ministerin dazu heute in
München: „Dass Händler auch einwandfreie Ware binnen
zwei Wochen zurücknehmen müssen, ist ein weit verbreiteter
Irrtum. Es gibt kein generelles Recht auf Umtausch.“

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Merk
erläutert, dass es nur in bestimmten Fällen ein Widerrufs-
oder Rückgaberecht gibt – zum Beispiel bei sogenannten
Fernabsatzgeschäften, sprich, wenn der Verbraucher
im Internet, am Telefon oder aus dem Katalog bestellt
hat. Aber Achtung: Die zweiwöchige Widerrufsfrist
beginnt dann regelmäßig mit dem Erhalt der Ware und
nicht erst, wenn das Geschenk übergeben wird! Außerdem
gibt es Ausnahmen, wenn beispielsweise der Kaufgegenstand
extra nach Kundenwunsch gefertigt oder die im Internet
bestellte CD entsiegelt wurde.

 

„Aber“,
so Merk weiter, „viele Geschäfte tauschen aus Kulanz
um oder räumen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ein Umtauschrecht ein. Nur: Die Konditionen dafür
legen sie selbst fest. Hier kann es sich lohnen, sich
schon beim Kauf nach den Bedingungen für einen eventuellen
Umtausch zu erkundigen!“

 

 

Anders
sieht es natürlich aus, wenn das Geschenk mangelhaft
ist. Dann greifen die gesetzlichen so genannten Gewährleistungsrechte,
bei denen der Käufer nach seiner Wahl insbesondere
Reparatur oder Lieferung eines neuen Produkts verlangen
kann. Er braucht sich nicht mit dem Hinweis abspeisen
zu lassen, dass die defekte Ware an den Hersteller
geschickt wird, der im Rahmen der Garantie über Reparatur
oder Austausch entscheidet. Die Gewährleistungspflichten
des Händlers gelten nämlich unabhängig von Garantien,
die manche Hersteller zusätzlich einräumen. „Leider
verhalten sich einige Händler hier eindeutig rechtswidrig,
wie aktuelle Erhebungen der Verbraucherverbände zeigen“,
so die bayerische Verbraucherschutzministerin. Die
Gewährleistungsrechte verjähren nach zwei Jahren,
wobei innerhalb der ersten 6 Monate der Händler beweisen
muss, dass ein Mangel der Ware erst nach dem Kauf entstanden
ist. Später muss dann der Kunde beweisen, dass der
Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

 

Merk
abschließend: „Verbraucher müssen sich bei Reklamationen
auch nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen, wenn sie
die Originalverpackung oder den Kassenzettel weggeworfen
haben. Auch mit Zeugen oder beispielsweise einem Kontoauszug
kann man den Kauf beim Händler nachweisen!“

Quellle: stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.