München:

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk spricht
sich anlässlich einer aktuellen Studie nachdrücklich
dafür aus, für Frauen in Notsituationen eine klare
gesetzliche Grundlage für eine anonyme Geburt zu schaffen
und auch Babyklappen weiterhin offen zu halten. „Seit
langem weise ich darauf hin, dass wir Frauen in Notlagen
die Möglichkeit geben müssen, in einem Krankenhaus
sicher ohne Angst zu gebären. Wir brauchen ein Gesetz,
das diesen Frauen Sicherheit gibt und die anonyme Geburt
aus dem rechtlichen Graubereich, in dem sie sich zur
Zeit befindet, herausholt.“

 

Die
Bedenken des Deutschen Ethikrats, wonach durch das
Angebot eine sonst nicht bestehende Nachfrage unter
Müttern erst geschaffen würde, weist die Ministerin
zurück. „Dass das so nicht zutreffen kann, ergibt
sich aus einer aktuellen Allensbach-Studie, in der
105 Frauen befragt wurden, die in den vergangenen Jahren
von dem Angebot der anonymen Geburt Gebrauch gemacht
haben. Danach war ein Großteil der Frauen im Vorfeld
der Geburt in einer ausweglosen Situation und sah sich
für eine Entscheidung für das Kind nicht in der Lage.
Und neun von zehn Frauen stehen auch nach Jahren noch
zu der von ihnen damals getroffenen Entscheidung –
ob für oder gegen eine eigene Erziehung des Kindes.
Die Vermutung der Kritiker, die anonyme Geburt könne
bedarfsweckend wirken und als bequeme Möglichkeit
missbraucht werden, sich aus der Verantwortung zu stehlen,
lässt sich vor diesem Hintergrund nicht halten. Vielmehr
hat sich bestätigt, dass ein echtes Bedürfnis für
Angebote der anonymen Geburt besteht und dass diese
dort greifen, wo Frauen in akuten Notsituationen auf
Unterstützung angewiesen sind.“

 

Nach
Auffassung von Ministerin Merk sollte Kern einer solchen
Regelung ein klar definiertes Stufenmodell sein. Eine
gesetzliche Regelung zur vertraulichen Geburt sollte
gewährleisten, dass die Frauen ihre Identität nicht
sofort preisgeben müssen. Die persönlichen Daten
sollten zwar erfasst werden, je-doch bis zur Vollendung
des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss bleiben.
Erst danach soll es zu einer Offenbarung der Daten
kommen können. Als ultima ratio soll nach Auffassung
von Merk auch eine anonyme Geburt unter völliger Geheimhaltung
der persönlichen Daten möglich sein. Weder anonyme
noch vertrauliche Geburt sollten nach den Vorstellungen
Merks eine Pflichtberatung als Voraussetzung haben.
„Die Frau darf nicht zu einem Gespräch gezwungen werden.
Die Beratung soll Hilfe und nicht Zwang sein. Alles
andere wäre kontraproduktiv.“

 

Ministerin
Merk fordert seit langem eine gesetzliche Regelung
dieser für Mutter und Kind zentralen Fragen.

Quelle: stmj.bayern.de

 

 

 

Von redaktion