München:

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland / Bundesregierung muss die Verkehrsdatenspeicherung zeitnah in dem vom EuGH gesetzten Rahmen wiederbeleben. / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Der EuGH hat begrenzte Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung zugelassen. Diese müssen zum Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen genutzt werden.“ / Bayerns Innenmin

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute (20. September) in Luxemburg die allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung zwar grundsätzlich für unzulässig erklärt, aber in seinem Urteil begrenzte Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen zugelassen. Unter anderem kann zum Schutz nationaler Sicherheit, der Bekämpfung schwerer Kriminalität und der Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen, die einer Quelle zugeordnet werden können, erfolgen. Die Bundesregierung ist nun gefordert, in diesem Rahmen die Verkehrsdatenspeicherung zeitnah wiederzubeleben. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die vom EuGH eingeräumten Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen müssen vor allem zum Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen genutzt werden. Gerade der Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch zeigt: Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und gegebenenfalls noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Jeder Fall, der nicht aufgeklärt und gestoppt werden kann, ist einer zu viel. Auch die Bundesinnenministerin hat gerade öffentlich erklärt, seit der Aussetzung der Verkehrsdatenspeicherung würden dem Staat viele pädophile Täter ‚durch die Lappen‘ gehen.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unterstrich: „Ideologisch übertriebener Datenschutz wäre falsch verstandener Täterschutz. Das darf sich ein Rechtsstaat nicht leisten. Unsere Ermittler von Polizei und Justiz brauchen zur Bekämpfung bestimmter schwerer Straftaten unbedingt Verkehrsdaten wie IP-Adressen.“

Die Verkehrsdatenspeicherung liegt aufgrund einer Entscheidung der Bundesnetzagentur im Jahr 2017 auf Eis. Nach Medienberichten plant der Bundesjustizminister, die Verkehrsdatenspeicherung endgültig aus dem Gesetz zu streichen. Eisenreich: „Es ist völlig unverständlich, dass Strafverfolger beispielsweise Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine IP-Adressen mehr gespeichert sind. Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern sind IP-Adressen oftmals die wichtigste oder sogar die einzige Spur. Der Bundesjustizminister darf unsere Strafverfolger nicht im Kampf gegen schwerste Verbrechen ausbremsen.“ Innenminister Herrmann kündigte an, die Auswirkungen des heutigen EUGH-Urteils auf die Möglichkeiten der Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland bei der gemeinsamen Sitzung der deutschen Innenminister und Justizminister am 27. September in München zu behandeln: „Ein Schwerpunkt unserer gemeinsamen Tagung wird die verstärkte Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch sein. Dafür ist die Verkehrsdatenspeicherung unverzichtbar.“ Herrmann ist heuer der Vorsitzender der Innenministerkonferenz, Eisenreich der Vorsitzende der Justizministerkonferenz.

Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, also insbesondere auch um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: „Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Aber bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler zeitlich befristeten Zugriff jedenfalls auf die IP-Adressen.“

Bundesjustizminister Buschmann hingegen hält „Quick-Freeze“ für eine bessere und bürgerrechtsfreundliche Alternative. Bei diesem Verfahren werden die Verkehrsdaten direkt nach der Entdeckung der Tat eingefroren. Die Minister Eisenreich und Herrmann warnen: „Quick Freeze ist kein Gewinn für die Sicherheit. Es ermöglicht erst die Sicherung von Daten, nachdem die Straftat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Wenn die ‚Quick-Freeze‘-Anordnung erfolgen kann, sind aber die Verbindungsdaten in der Regel längst gelöscht. Dann bleibt nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich.“

Quelle:stmj.bayern.de

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Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.