Berlin:
Im Juli 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 9.516 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vorjahresmonat Juli 2012 um 5.018 Personen (111,6 Prozent) gestiegen.

Im Vergleich zum Vormonat Juni 2013 stieg die Zahl der Asylbewerber um 1.108 Personen (13,2 Prozent).
931 Personen erhielten im Juli 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (11,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 835 Personen (10,6 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

statistik
Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juli 2013 9.516 Personen (Vormonat: 8.408 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 5.018 Personen (111,6 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 1.108 Personen (13,2 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Juli 2013 waren:
Zum Vergleich
Mai 2013 Jun. 2013 Jul. 2013
1. Russ. Föd. 2.502 2.414 1.588
2. Syrien 728 734 999
3. Serbien 400 525 957
4. Afghanistan 500 500 730
5. Pakistan 317 326 498
6. Mazedonien 280 421 473
7. Kosovo 120 228 412
8. Iran 352 323 350
9. Irak 201 240 307
10. Bosnien-Herzegowina 93 138 306

Im Juli 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 9.516 Erstanträgen zudem 1.547 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im Juli 2012 waren es 4.498 Erst- und 882 Folgeanträge). Damit wurden im Juli 2013 insgesamt 11.063 Asylanträge gezählt, 5.683 mehr als im Juli 2012 (Steigerung um 105,6 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (571), Mazedonien (325) und Bosnien-Herzegowina (126). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im Juli 2013 bei 14,0 Prozent.

Im Juli 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 7.908 Personen (Vormonat: 4.666) entschieden.

Insgesamt 931 Personen (11,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 58 Personen (0,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 873 Personen (11,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juli 2013 bei 835 Personen (10,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.859 Personen (36,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.283 Personen (41,5 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Juli 2013 haben insgesamt 52.754 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (27.760 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 24.994 Personen
(90,0 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juli 2013:
1. Russ. Föd. 11.564
2.
Syrien 5.514
3. Afghanistan 4.206
4. Serbien 3.649
5. Iran 2.649
6. Pakistan 2.231
7. Irak 2.199
8. Mazedonien 1.912
9. Somalia 1.489
10. Kosovo 1.460

Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 52.754 Erstanträgen auch 7.084 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -Juli 2012: 27.760 Erst- und 5.697 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 59.838 Asylanträge gezählt, 26.381 mehr als von Januar -Juli 2012 (Steigerung um 78,9 Prozent).

Im Zeitraum von Januar bis Juli 2013 hat das Bundesamt 39.027 Entscheidungen (Vorjahr: 30.202) getroffen.

Insgesamt 5.709 Personen (14,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 406 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 5.303 Personen (13,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juli 2013 bei 6.063 Personen (15,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 15.443 Personen (39,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 11.812 Personen (30,3 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juli 2013 71.031, darunter 65.273 Erstanträge und 5.758 Folgeanträge (Vormonat: 67.583 anhängige Verfahren, davon 62.514 Erst- und 5.069 Folgeanträge).
Quelle:bva.bund.de

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