Berlin:

Nach Ablauf der Projektphase und sowohl umfangreichen als auch erfolgreichen
Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz kann
jetzt auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen: Mit der
Einführung der E-Bilanz wird die Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und
Unternehmen den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte folgen. Spätestens bis 2013
soll sie komplett elektronisch erfolgen. Papierbasierte Verfahrensabläufe gehören
dann endgültig der Vergangenheit an. Die E-Bilanz wird wie geplant kommen und die
Wirtschaftsteilnehmer können auf bereits getätigte Investitionen vertrauen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesfinanzminister, Hartmut Koschyk,
und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister und
Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Burgbacher, erklären: „Die
E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen
Beitrag zur Entbürokratisierung
<http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/buerokratieabbau.html>.
Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur
die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“

Die elektronische Übermittlung von E-Bilanzen wird in den allermeisten Fällen
erst für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend, also – zusammen mit den
elektronischen Steuererklärungen – frühestens im Jahr 2014. Für das
Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 steht es den Unternehmen frei, die Bilanz
noch auf Papier abzugeben oder bereits elektronisch. Der Vorteil dieser Regelung
ist, dass getestet werden kann, ob alles funktioniert. Viele Unternehmen,
steuerberatende Berufe und Softwarehäuser arbeiten bereits mit Hochdruck an der
Einführung der E-Bilanz.

Für alle gilt: Sie können es schaffen, denn noch ist Zeit und die versprochenen
Erleichterungen bleiben auf Dauer erhalten.

Die gefundene Regelung ist Ergebnis eines zusammen mit den Kammern, Verbänden und
Unternehmen nach einer Pilotphase erarbeiteten Kompromisses, der den Belangen
aller Beteiligten angemessen Rechnung trägt. Im Lauf der Zeit wird die Umstellung
Vereinfachungen und Effizienzgewinne bringen. Unzweifelhaft ist auch, dass eine
differenzierte Datenübermittlung dazu beiträgt, dass Rückfragen durch die
Finanzämter bei den Unternehmen abnehmen werden und eine endgültige
Steuerfestsetzung schneller möglich wird. Der amtliche Datensatz der E-Bilanz
wird kontinuierlich evaluiert. Ziel ist, die E-Bilanz den praktischen
Anforderungen kontinuierlich anzupassen. In diesen Prozess werden – wie bisher
auch – interessierte Vertreter der Kammern, Verbände und Unternehmen eingebunden.

Jeder muss nur das ausfüllen, was ihn tatsächlich betrifft („Mussfelder“). Es
sind zudem Möglichkeiten geschaffen worden, damit das Buchführungswesen der
Unternehmen bleiben kann wie es ist und auch eine dynamische Anpassung bei
zukünftigen Rechtsänderungen möglich ist („Auffangpositionen“). Und: insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen können Unterstützung zum Einstieg erhalten
(„Mittelständische Unternehmen“).

Im Einzelnen

Mussfelder:
Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, z. B. weil aufgrund der
Rechtsform des Unternehmens kein dem Mussfeld entsprechendes Buchungskonto
geführt wird oder weil sich die benötigte Information aus der ordnungsmäßigen
individuellen Buchführung nicht ableiten lässt, ist zur erfolgreichen
Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position „leer“ (technisch mit NIL
für „Not in List“) zu übermitteln. Auch hierdurch wird es vor allem kleineren und
mittleren bilanzierenden Unternehmen möglich sein, ohne erhöhten
Anpassungsaufwand die E-Bilanz zu übermitteln.

Auffangspositionen:
Von besonderer Bedeutung für die E-Bilanz sind die Auffangpositionen, die dann
genutzt werden können, wenn für einen bestimmten Sachverhalt eine durch
Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet
werden kann. Sie sind Ergebnis des intensiven Abstimmungsprozess mit den Kammern,
Verbänden und Unternehmen. Sie erleichtern die elektronische Übermittlung und
verhindern den Eingriff in das Buchführungswesen der Unternehmen. Es wird
dauerhaft Auffangpositionen geben, denn sie werden benötigt, um der gegebenen
Rechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung von diesen besonderen
Positionen zu einem bestimmten Stichtag war und ist nicht beabsichtigt.

Mittelständische Unternehmen:
Insbesondere kleine und mittlere, bilanzierende Unternehmen erhalten von der
Steuerverwaltung auch insofern eine Unterstützung, als für sie spezielle
Informationen zur Verfügung gehalten werden, die ihnen den Einstieg in die
E-Bilanz erleichtern sollen. Außerdem wird auf der Webseite von ELSTER
<http://www.elster.de/elster_soft_nw.php>: eine kleine Datenbank mit am Markt
verfügbarer Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle vorgehalten.

Quelle: bmwi.de

Von redaktion