München:
Landesamt für Umwelt erstellt bis Ende 2013 Gefahren-
und Risikokarten

Die vorläufige Bewertung
des Hochwasserrisikos in Bayern ist abgeschlossen.
Das betonte der Bayerische Umweltminister
Dr. Marcel Huber
anlässlich der Übermittlung
der entsprechenden Daten an Bund und EU-Kommission.
Huber: „Wir wollen die Gefahr von Hochwasserschäden
weiter verringern. Die vorläufige Risikobewertung
ist dabei ein wichtiger Schritt.“

Ziel
sei eine Minderung der Hochwasserschäden durch angepasste
Strategien der Vorsorge, Bewältigung und Nachsorge.
„Hochwasserrisikoprävention muss bei den Risikoschwerpunkten
ansetzen. Wir müssen dort handeln, wo ein Hochwasserrisiko
für die Bevölkerung am größten ist. Über die Art
der Maßnahmen wird vor Ort entschieden“, so Huber.
Bei der vorläufigen Risikobewertung wurden hochwassergefährdete
Flächen mit Landnutzungsdaten verschnitten und die
Auswirkung auf Mensch, Umwelt, Kulturgüter und Wirtschaft
bewertet. Ein besonderes Risiko besteht nicht nur an
den größeren Gewässern Bayerns sowie am Bodensee
und Tegernsee, sondern auch an einigen kleineren Gewässern,
an denen in der Vergangenheit vermehrt Hochwasserschäden
aufgetreten sind. Auch an Gewässern, an denen kein
besonderes Hochwasserrisiko festgestellt wurde, kann
es zu lokal starken Betroffenheiten durch Hochwasserereignisse
kommen. Das Schadenspotenzial ist hier aber insgesamt
geringer. Das Hochwasserrisikomanagement ist Teil der
vorausschauenden bayerischen Klimapolitik. Bereits
im Jahr 2001 wurde das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm
2020 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Gesamtvolumen
von 2,3 Milliarden Euro aufgelegt.

In Bayern
gibt es über 100.000 Kilometer Gewässer. An etwa
7.650 Gewässerkilometern – das sind 8 Prozent der
bayerischen Gewässer – besteht ein besonderes Hochwasserrisiko.
Hier werden nun entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
des Bundes bis Ende 2013 durch das Landesamt für Umwelt
Gefahren- und Risikokarten erstellt. Anschließend
werden geeignete Maßnahmen entwickelt um das Hochwasserrisiko
zu reduzieren. Darüber hinaus müssen an allen Risikogewässern
die Überschwemmungsgebiete bis Ende 2013 vorläufig
gesichert werden, soweit dies nicht bereits erfolgt
ist. Bezugspunkt ist hierbei – wie bisher – ein
Hochwasser, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren
auftritt.

Quelle: stmug.bayern.de

 

 

Von redaktion