Berlin:

Schutz bedrohter Aale: BMLEH legt Aalschonzeit in der Nordsee fest
Bundesminister Rainer: Aalschutz sichert Wertschöpfung vom Fang bis zur Gastronomie

Zum Schutz des Europäischen Aals hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Thünen-Instituts eine Schonzeit für 2026/2027 festgelegt: Vom 1. September 2026 bis 28. Februar 2027 gilt ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Nordseegewässern und angrenzenden Brackgewässern. Für die Ostsee gilt eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2026 bis 15. März 2027. Damit werden sowohl für die Nord- als auch die Ostsee die Schonzeitregelungen aus den letzten zwei Jahren fortgesetzt.

Dazu erklärt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Beim Aal geht es um mehr als Artenschutz – es geht um die wirtschaftliche Stabilität unserer Regionen. Deshalb ist die Schonzeit richtig und notwendig. Wir schützen damit nicht nur den Aal, sondern sichern Einkommen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Fang über die Verarbeitung bis hin zur Gastronomie. Einen stabilen Aalbestand zu gewährleisten heißt zugleich, Arbeitsplätze und Wertschöpfung im ländlichen Raum zu sichern. Entscheidend ist dabei Kontinuität: Die Fortschreibung der bestehenden Regelungen schafft Verlässlichkeit und gibt unseren Betrieben die nötige Planungssicherheit.“

Auch in Binnengewässern besteht Verbesserungsbedarf beim Schutz des Aals. Diese Aufgabe kommt den Bundesländern im Rahmen ihrer Aalbewirtschaftungspläne zu. So kommt etwa der Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern für den Aalschutz eine entscheidende Bedeutung zu.

Bundesminister Rainer: „Aalschutz endet nicht an der Küste. Deshalb arbeitet auf Bitten der Agrarministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an ressortübergreifenden Fragen des Aalmanagements. Hier werden wir unter anderem Empfehlungen für einen besseren Aalschutz an Wasserkraftanlagen und anderen technischen Anlagen entwickelt.“

Die Freizeitfischerei auf Aal bleibt nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern weiterhin vollständig verboten. Das EU-Recht bietet erneut die Möglichkeit, die Aalfischerei während der Hauptwanderzeit für 30 Tage zuzulassen. Deutschland hat erneut von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und den Monat August 2026 von der Schonzeit in der Nordsee ausgenommen.

Die einheitliche Aalschonzeit in der Ostsee trägt der besonderen Situation in dem Meeresbecken Rechnung. Der Aal muss auf der Wanderung in Richtung seines Laichgebiets in der Sargassosee die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren. Diese Regelung trägt somit zu einer Verbesserung des Aalschutzes bei und sorgt gleichzeitig für gleiche Bedingungen in der Aalfischerei der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland hatte sich hierfür in den vergangenen Jahren erfolgreich eingesetzt.

Ende 2026 wird auf EU-Ebene der Rahmen für zukünftige Fischereimaßnahmen zum Schutz des Aals neu festgelegt. National werden aktuell die Aalbewirtschaftungspläne der Länder überarbeitet.

Hintergrund:
Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Neben der Fischerei sind andere Faktoren wie zum Beispiel Lebensraumverschlechterungen und -verluste sowie Querverbauungen von Flüssen wesentlich.

Um den Europäischen Aal zu schützen, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, in den Meeresgewässern einschließlich Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern, die gewerbliche Aalfischerei für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu verbieten. Dabei muss die Schonzeit mit den Erhaltungszielen der EU-Aalverordnung, mit den nationalen Aalbewirtschaftungsplänen und mit den zeitlichen Wanderungsmustern des Europäischen Aals in dem betreffenden Mitgliedstaat in Einklang stehen. Mit diesen Regelungen sollen insbesondere laichbereite sogenannte Blankaale geschützt werden, die sich auf den Weg zu den Laichgebieten in der Sargassosee machen.

Quelle: bmleh.bund.de

Von redaktion