München:
Jagdminister kommentiert Schäden durch Fischotter in Bayern
Aiwanger: „Schäden durch Fischotter gehen in die Millionen – das sieht auch der ORH als Problem. Trotzdem klagen DUH und BUND gegen Entnahmen“
Der Fischotter sorgt in bayerischen Teichwirtschaftsbetrieben und Fließgewässern für große Schäden. Allein 2024 wurden über 2,3 Millionen Euro Steuergeld an geschädigte Teichwirte ausbezahlt, was aber nur einen geringen Teil des tatsächlichen Schadens abbildet. Mehr als die Hälfte der Fläche des Freistaats ist bereits vom Otter besiedelt. Bestandsschätzungen gehen von mindestens 1.500 Fischottern aus – Tendenz steigend. Zum heute veröffentlichten Jahresbericht des Bayerische Obersten Rechnungshofes, der sich auch mit dem Fischottermanagement im Freistaat auseinandersetzt, erklärt Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger: „Der Oberste Rechnungshof trifft beim Fischottermanagement den Nagel auf den Kopf: Die Schäden der Teichwirte durch den Fischotter sind massiv, nehmen weiter zu und bringen die Betriebe an ihre Existenzgrenze. Das kann nicht immer mehr vom Steuerzahler bezahlt werden, wir müssen Otter gezielt dort bejagen wo sie Schäden anrichten. Wir brauchen ein Fischottermanagement mit mehreren Säulen: Beratung, Prävention, Entschädigung und auch Entnahmen. Es ist keine Dauerlösung, wenn wir den Teichwirten nur Steuergeld für einen Teil ihrer Schäden überweisen und Zäune fördern. Zum Interessensausgleich und gleichzeitig auch für die Akzeptanz der Bevölkerung zur Wiederverbreitung des Fischotters müssen bei Schäden auch Entnahmen möglich werden. Es ist völlig unverständlich dass DUH und BUND ideologisch verblendet mit ihren ständigen Klagen gegen die Fischotterverordnung die Teichwirte zur Aufgabe treiben und die ökologische Vielfalt auch der Fließgewässer ruinieren.“ Aktuell werde das biologische Gleichgewicht an Teichen, die wertvolle Ökosysteme sind, aber einer überzogenen Naturschutz-Ideologie geopfert, betont Aiwanger. „Dieser falsch verstandene Naturschutz und das Verbandsklagerecht führen dazu, dass jede Entnahme vor Gericht landet. Das ist ein Unding. Wir müssen jetzt prüfen wie wir mit jetziger oder angepasster Verordnung und weiteren Forschungen und Gutachten trotzdem Otter entnehmen und damit den Teichwirten und den Ökosystemen helfen können. Auf die Einsicht von BUND und DUH zu hoffen dürfte leider vergeblich sein.“
Quelle:stmwi.bayern.de
