München:

Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer
des Holocaust

Bayerns Justizminister Eisenreich: „Der Kampf gegen Antisemitismus
ist eine Daueraufgabe für Staat und Gesellschaft.“ Morgen
(27. Januar) vor 79 Jahren wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager
Auschwitz befreit. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zum
Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust:
„Hunderttausende Menschen sind in den vergangenen Tagen in Deutschland
für unsere Demokratie auf die Straße gegangen. Sie alle wollten
ein klares Signal für Zusammenhalt setzen gegen Rechtsextremisten
und Demokratiefeinde. Das war ein überwältigendes Bild. Der Kampf
gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus ist eine Daueraufgabe, der wir
uns in der bayerischen Justiz Tag für Tag stellen.“ Die
Zahl antisemitischer Straftaten in Bayern, Deutschland und Europa steigt
seit langem. Eisenreich betont: „Judenhass gibt es
an den Rändern, in der Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern.
Der Rechtsstaat muss klare Grenzen setzen und Jüdinnen und Juden schützen.“
Polizei und Staatsanwaltschaften verfolgen antisemitische Straftaten
konsequent. Bei jedem Anfangsverdacht von Straftaten wie Volksverhetzung
oder der Billigung von Straftaten schreiten sie ein. Wer die Parole „From
the river to the sea“ verwendet, muss nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft
München in Bayern mit Ermittlungen rechnen. Eisenreich:
„Wir in Deutschland haben eine besondere Verantwortung für Jüdinnen
und Juden. Der Kampf gegen Antisemitismus ist eine Daueraufgabe für
Staat und Gesellschaft.“ Hintergrund:
Die bayerische Justiz geht mit einem Bündel an Maßnahmen
gegen antisemitische Straftaten vor – und hat frühzeitig schlagkräftige
Ermittlungsstrukturen geschaffen. 2018 wurden jeweils
Antisemitismus-Beauftragte bei den drei Generalstaatsanwaltschaften
München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Ende des Jahres 2021
wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner
Antisemitismus etabliert. Zentraler
Antisemitismus-Beauftragter: Seit Oktober 2021 hat die bayerische
Justiz neben den drei regionalen Antisemitismus-Beauftragten in München,
Nürnberg und Bamberg einen Zentralen Antisemitismus-Beauftragten
mit Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der bei der Zentralstelle
zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft
München angesiedelt ist. Im Januar 2020 wurde
Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter vom bayerischen
Justizminister bei der ZET zentral für ganz Bayern bestellt. Parallel
dazu wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate
Speech bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichtet.
Gemeinsam mit der Recherche- und Informationsstelle
Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) wurde zum Schutz der Jüdinnen
und Juden in Bayern 2021 ein Online-Meldeverfahren für antisemitische
Straftaten eingerichtet.  Damit antisemitische
Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die drei Antisemitismus-Beauftragten
der Generalstaatsanwaltschaften bereits 2020 einen Leitfaden für
Staatsanwälte entwickelt. Mit dem auch international beachteten
Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt
werden (z.B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).
Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition
der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
Bayern hat im Jahr 2019 eine Bundesratsinitiative gestartet
mit dem Ziel, dass eine judenfeindliche Motivation im Gesetz ausdrücklich
als strafschärfendes Tatmerkmal genannt wird. Die
Bundesregierung hat den Vorschlag aus dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen
(§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch). Bayern
hat sich seit der Entkriminalisierung der sogenannten „Sympathiewerbung“
im Jahr 2002 auf Bundesebene wiederholt für eine entsprechende Änderung
eingesetzt, u. a. durch Anträge im Bundesrat und Schreiben an
den Bundesjustizminister. Bayern fordert eine Reform der Strafvorschrift
„Bildung terroristischer Vereinigungen“ in § 129a Strafgesetzbuch
(StGB). Bis zum Jahr 2002 war die Werbung für terroristische Vereinigungen
ohne Einschränkungen strafbar. Bayern fordert ein erneutes
Verbot der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen.
Die bayerische Justiz setzt sich zudem dafür ein,
das Bewusstsein für das NS-Unrecht zu schärfen. Daher wurde die
Weiße-Rose-Ausstellung im Münchner Justizpalast
neu konzipiert und im April 2023 unter dem Namen „Willkür
im Namen des Deutschen Volkes“ neu eröffnet.

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion