München:

Start des Einheitlichen Patentgerichts

/ Deutsche Lokalkammern nehmen Arbeit auf Es ist ein Meilenstein
im Patentrecht: Ab dem 1. Juni 2023 gilt das neue europäische Patentpaket,
mit dem das Einheitspatent eingeführt wird. Es schafft einen einheitlichen
Patentschutz in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig nimmt
das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit auf – und mit ihm
seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Hamburg,
München, Düsseldorf und Mannheim sowie die Zentralkammerabteilung

stmj.bayern.de
in München. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:
„Das Einheitliche Patentgericht ermöglicht einen kostengünstigen
und effizienten länderübergreifenden Patentschutz vor nur einer
Gerichtsbarkeit. Es freut mich, dass mit den beiden Richtern Tobias Pichlmaier
und Dr. Matthias Zigann zwei exzellente Richter aus dem Freistaat dem Einheitlichen
Patentgericht angehören werden. Mit dem Deutschen Patent- und Markenamt,
dem Bundespatentgericht, der Europäischen Patentorganisation und dem
Europäischen Patentamt hat München schon jetzt zentrale Bedeutung
als deutscher und europäischer Patentrechtsstandort. Das Landgericht
München I zählt bundesweit zu den renommiertesten Gerichten für
Patentverletzungsklagen. Durch die neue Außenstelle und Lokalkammer
in München wird der Patentrechtsstandort München weiter aufgewertet.“
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Wir stärken
den Schutz von Innovationen, schaffen eine höhere Rechtssicherheit
und versprechen uns durch die Vereinheitlichung niedrigere Kosten für
den Patentschutz. Die Lokalkammer passt ideal zum Rechtsstandort Hamburg
mit seiner hoch angesehenen Justiz, einer hoch spezialisierten Anwaltschaft,
seiner umfassenden Expertise bei Patentverfahren und seiner ohnehin schon
internationalen Ausrichtung unter anderem durch den Internationalen Seegerichtshof.
Besonders freut mich, dass mit Dr. Stefan Schilling ein fachlich herausragend
qualifizierter Richter aus Hamburg in der hiesigen Lokalkammer wirken wird.“
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges:
„Patentschutz kann jetzt flächendeckend, kostengünstig und
effizient mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vor
dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden. Für die Wirtschaft
ist das eine gute Nachricht! Viele Patente kommen aus Deutschland und Baden-Württemberg,
deshalb ist es von herausragender Bedeutung, dass wir nicht nur vier Lokalkammern
in Deutschland haben, sondern dass diese auch überwiegend mit deutschsprachigen
Richtern besetzt sind. Das Landgericht Mannheim verfügt seit Jahren
über einen hervorragenden Ruf im Patentrecht, ob national oder international.
Es freut mich daher besonders, dass mit Dr. Peter Tochtermann und Dr. Holger
Kircher vom Landgericht Mannheim zwei erfahrene baden-württembergische
Patentrichter der Lokalkammer Mannheim zugewiesen worden sind.“
Nordrhein-Westfalens Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach:
„Es freut mich sehr, dass Düsseldorf, ein seit Jahrzehnten deutschland-
und europaweit bekannter und geschätzter Standort für Patentverletzungsverfahren,
nun auch eine der vier deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts
beheimatet. Es sind nicht nur die vielen in Nordrhein-Westfalen angesiedelten
mittelständischen Unternehmen, sondern auch zahlreiche internationale
Konzerne, etwa aus den Bereichen Telekommunikation und Pharma, die auf
die Kompetenz am Patentrechtsstandort Düsseldorf setzen. Vier Richterinnen
und Richter aus der Düsseldorfer Patentgerichtsbarkeit – Ulrike
Voß, Ronny Thomas, Sabine Klepsch und Dr. Bérénice
Thom – bringen ihre hervorragende Expertise und außergewöhnliche
Erfahrung jetzt auch in das Einheitliche Patentgericht ein.“
Eine technische Erfindung in Deutschland kann durch das nationale Patent
(Deutsches Patent- und Markenamt) und das Europäische Patent (Europäisches
Patentamt) geschützt werden. Letzteres wirkt jedoch nicht EU-weit
einheitlich. Mit dem neuen europäischen Einheitspatent können
sich Erfinderinnen und Erfinder künftig für eine dritte Patentart
entscheiden, die ebenfalls vom Europäischen Patentamt erteilt wird.
Das Einheitspatent wird einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden
Mitgliedstaaten bieten. Das Einheitliche Patengericht wird für Streitigkeiten
über die bereits existierenden europäischen Patente und über
die neuen europäischen Einheitspatente zuständig sein. Das
Einheitliche Patentgericht ist ein gemeinsames Gericht der teilnehmenden
Mitgliedstaaten. Es regelt künftig Streitigkeiten über Einheitspatente
und europäische Patente. Es besteht aus einem Gericht erster Instanz
mit Zentralkammer in Paris und München sowie mehreren Lokal- und Regionalkammern
in den Mitgliedstaaten, einem Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg sowie
einem Mediations- und Schiedszentrum. Deutschland erhält mit vier
Lokalkammern – in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg
– so viele Lokalkammern wie kein anderer Mitgliedstaat. Das
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht wurde von
24 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es tritt zunächst in 17 Staaten
in Kraft, von denen es ratifiziert wurde. Die Lokal- und Regionalkammern
sind grundsätzlich mit drei rechtlich qualifizierten Richterinnen
und Richter zu besetzen. Weil Deutschland zu den Vertragsmitgliedstaaten
mit hoher Patentaktivität und einem hohen Fallaufkommen gehört,
sind zwei der drei Richterinnen und Richter der jeweiligen Lokalkammer
deutsche Staatsangehörige.

Quelle:stmj.bayern.de

 

Von redaktion