Berlin:

BMWK startet Arbeiten für ein Rüstungsexportkontrollgesetz

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold, und die
zuständigen Mitarbeiter*innen des Ministeriums haben sich heute mit Vertreterinnen und Vertretern
von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kirchen zum Austausch über das von der Bundesregierung
geplante neue Rüstungsexportkontrollgesetz getroffen. Das Fachgespräch bildete den Auftakt der
öffentlichen Arbeiten der Bundesregierung für das Gesetzesvorhaben. Im direkten Austausch
schilderten die Teilnehmer*innen Staatssekretär Giegold ihre Erwartungen an das neue Gesetz und
erörterten eine Vielzahl von Aspekten für mögliche Neuregelungen.


Staatssekretär Giegold: „Als ein wichtiges Vorhaben für die aktuelle Legislaturperiode haben sich
die Regierungsparteien die Verabschiedung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes zum Ziel gesetzt.
Mit diesem Gesetz sollen verbindliche Regelungen für eine restriktive Rüstungsexportpolitik
festgeschrieben werden. Dieser Prozess soll transparent geführt und unter frühzeitiger Einbindung
der interessierten Kreise erfolgen, die zu dieser kontrovers geführten Debatte ihren
Diskussionsbeitrag leisten wollen. Deshalb ist mir der heutige Austausch mit der Zivilgesellschaft
besonders wichtig. Gleichermaßen Wert lege ich auf den kommenden Austausch mit den Unternehmen der
Rüstungsindustrie.
In Brüssel habe ich gelernt, wie gut ein von Anfang an transparentes Gesetzgebungsverfahren ist.
Deshalb haben wir die europäischen Methoden nun erstmals in Deutschland angewendet. Vor Erarbeitung
eines Referentenentwurfs durch die Ministerien können sich alle Interessensgruppen öffentlich
einbringen. Alle schriftlichen Stellungnahmen haben wir veröffentlicht und diskutieren sie nun in
zwei Anhörungen.“
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK
derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Mit dem Gesetz soll erstmalig in der deutschen Geschichte
die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung umfassend gesetzlich festgeschrieben werden. Das
heutige Gespräch ist eines von zwei Fachgesprächen im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes. Am 6.
April wird sich Staatssekretär Giegold mit Vertreter*innen von Unternehmen und Verbänden der
Rüstungsindustrie zu ihren Erwartungen an das Gesetz austauschen. Die Protokolle beider Anhörungen
werden ebenso veröffentlicht. Im Anschluss wird die Bundesregierung Eckpunkte für ein Gesetz
erarbeiten.
Alle Stellungnahmen und weitere Informationen zum Prozess finden Sie hier.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220331-bmwk-startet-arbeiten-fuer-ein-ruestungsexportkontrollgesetz.html

Quelle:abo-bmwi.de

Von redaktion