Berlin – London:

**Internationaler Meeresschutz**

***OSPAR-Vertragsstaaten bekräftigen umweltverträglichen Rückbau
ausgedienter Ölplattformen*

/Großbritannien wird Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen vertagen/**

*Über den möglichen Verbleib von vier Öl-Plattformen der Firma Shell im
sogenannten Brent-Ölfeld in der nördlichen Nordsee erfolgen weitere
Beratungen. Die OSPAR-Vertragsparteien haben sich im Rahmen einer
Sondersitzung der OSPAR-Kommission am 18.Oktober in London eingehend mit
den Plänen des niederländischen Unternehmens befasst, die die Inhalte und
Tragekonstruktionen dieser ausgedienten Plattformen im Meer belassen will.
Neben Deutschland sprachen sich inzwischen zahlreiche weitere Staaten sowie
die EU-Kommission dafür aus, ausgediente Ölplattformen grundsätzlich so
weit wie technisch möglich zurückzubauen und sämtliche darin enthaltene
Rohölmengen vollständig zu entfernen. Dies soll auch für Plattformen
gelten, bei denen ein Rückbau, bedingt durch ihre Konstruktion, derzeit
technisch besonders schwierig erscheint. Ölplattformen, die nach 1998
errichtet wurden, müssen ohnehin vollständig zurückgebaut werden. So
sehen es die OSPAR-Regularien vor. Bei den Beratungen wurde zudem klar,
dass die bisherigen Untersuchungen zu den Ölmengen und weiteren
Schadstoffen, die in den betroffenen Plattformen verbleiben sollen, nicht
ausreichen. Das Vereinigte Königreich kündigte an, nun zunächst von
einer Entscheidung über den Antrag Shells zum Verbleib der Plattformen im
Brent-Ölfeld abzusehen und den Austausch mit den OSPAR-Vertragsstaaten
fortzusetzen.*

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: „Der umfassende Schutz unserer
Meere lässt sich nur mit einer umfassenden Zusammenarbeit aller
Meeresanrainer garantieren. Die OSPAR-Kommission ist dafür genau der
richtige Ort. Das hat das heutige Treffen eindrücklich bewiesen. Wir
begrüßen die Bereitschaft Großbritanniens, derzeit keine Genehmigung zu
erteilen und vor seiner Entscheidung weitere Konsultationen durchzuführen.
Wir haben jetzt die Chance, für die Zukunft eine klare Verfahrensweise
für die umweltverträgliche Entsorgung alter Ölplattformen festzulegen.
Gerade in Zeiten, in denen wir Schritt für Schritt den Ausstieg aus Öl,
Gas und Kohle vornehmen, müssen wir uns einen sicheren und umwelt- wie
klimaverträglichen Umgang mit den Hinterlassenschaften dieser
Energieträger aneignen. Dafür bietet die enge Zusammenarbeit der
OSPAR-Vertragsstaaten eine gute Grundlage.“

Großbritannien erklärt sich bereit, nicht wir usprünglich vorgesehen,
jetzt eine Genehmigung zu erteilen, sondern vor seiner Entscheidung über
den Antrag von Shell, weitere Gespräche mit den OSPAR-Vertragsstaaten und
damit den Anrainern des Nordostatlantiks zu führen und die Entscheidung
über den Rückbau oder Verbleib der Öplattformen zu überdenken.
Deutschland hat dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt. Die Teilnehmer
waren sich einig, dass auf diesem Weg ein Präzedenzfall geschaffen wird,
der für Ölplattformen, die im OSPAR-Gebiet zukünftig außer Betrieb
genommen werden, entscheidend sein wird. Nach den Plänen von Shell sollen
die Tragekonstruktionen der Schwerkraftfundament-Plattformen Brent Bravo,
Charlie und Delta und die Sockel der Stahlgerüst-Plattform Brent Alpha in
der Nordsee zurückgelassen werden. Dies soll 62 großvolumige
Betonbehälter mit zirka 640.000 m3 ölhaltigem Wasser und zirka 41.000 m3
Öl-Sandgemische einschließen. Laut Shells Schätzungen entspricht dies
einer Gesamtmenge von zirka 11.000 Tonnen Rohöl.

Die Bundesregierung hatte die Sondersitzung der OSPAR-Vertragsstaaten
beantragt – mit Unterstützung von Belgien, den Niederlanden, der EU,
Schweden und Luxemburg -, nachdem Großbritannien angekündigt hatte, Shell
eine Ausnahmegenehmigung vom grundsätzlichen Gebot des vollständigen
Rückbaus solcher ausgedienter Förderplattformen zu erteilen.

Dem hat Deutschland im April 2019 im Rahmen des formalen
OSPAR-Konsultationsverfahrens widersprochen. Deutschland unterstrich, dass
auch der saubere Rückbau älterer Ölplattformen grundsätzlich technisch
möglich sei. Deutschland und die Niederlande legten dazu jeweils eigene
unabhängige Gutachten vor, die den Rückbau der Ölplattformen
vollumfänglich empfehlen.

Die Sonderkonsultativsitzung am 18.10.2019 war die erste dieser Art. Sie
fand im Kreise der Vertragsstaaten sowie Beobachter-Organisationen
(Industrie- und Umweltverbände) unter Leitung des OSPAR-Vorsitzlandes
Irland in London am Sitz der OSPAR-Kommission statt.

Weitere Informationen

Die einschlägige Vorgabe zum grundsätzlichen Rückbau von Ölplattformen
ergibt sich aus einem Beschluss der OSPAR-Kommission aus dem Jahr 1998.
Neben Deutschland und dem Vereinigten Königreich sind alle europäischen
Nordostatlantik- und Nordseeanrainerstaaten sowie die EU Vertragsparteien
des zugrundeliegenden rechtlich verbindlichen Übereinkommens zum Schutz
des Nordostantlantiks.

Quelle:bmu.bund.de

 

Von redaktion