Berlin:

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Kristina Schröder: „Kinder haben eigene Meinungen, Bedürfnisse und Ansprüche, die
wir ernst nehmen müssen“

Am 5. April 1992 trat die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in
Deutschland in Kraft

Heute vor genau 20 Jahren, am 5. April 1992, trat in Deutschland die
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft. Sie bestimmt den
allgemeinen Vorrang des Kindeswohls und enthält grundlegende Rechte für Kinder,
wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, das
Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht angehört zu werden sowie das Recht auf Ruhe
und Freizeit.

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der VN-Kinderrechtskonvention sagte die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder,
heute (Donnerstag) in Berlin: „Das Bewusstsein in der Gesellschaft, dass Kinder
Träger eigener Rechte sind, hat sich durch die VN-Kinderrechtskonvention in den
vergangen 20 Jahren stark gewandelt. Kinder werden längst als eigenständige
Persönlichkeiten wahrgenommen. Trotzdem müssen wir auch in Zukunft immer wieder
auf diese Kinderrechte hinweisen und die praktische Umsetzung vorantreiben.
Kinder haben eigene Meinungen, Bedürfnisse und Ansprüche, die wir ernst nehmen
müssen“, so Kristina Schröder.

Deutschland hat viel für die praktische Umsetzung der Kinderrechte getan. Mit dem
Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010“ hat die
Bundesregierung gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden und der Wissenschaft
erfolgreiche Impulse zur praktischen Umsetzung der Kinderrechte in den
Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Die altersgemäße Beteiligung
von Mädchen und Jungen an den sie betreffenden Entscheidungen ist heute in vielen
Familien, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen zur Selbstverständlichkeit
geworden. In zahlreichen Kommunen wirken Kinder und Jugendliche mit Unterstützung
von Kinderbüros oder Kinderbeauftragten aktiv an den sie betreffenden kommunalen
Planungen und Entscheidungen mit. Seit 2011 baut die Bundesregierung mit der
Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik auf den Ergebnissen des Nationalen
Aktionsplans auf und rückt die Altersgruppe der Jugendlichen und die Verbesserung
ihrer Lebens- und Entwicklungschancen verstärkt in den Fokus.

Kurz vor dem 20-jährigen Jubiläum hat die VN-Kinderrechtskonvention ein neues
Zusatzprotokoll erhalten, es ist das insgesamt dritte. Im Februar 2012 hat
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder das Protokoll für Deutschland
unterzeichnet, welches regelt, dass Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer
Rechte beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können.

Die VN-Kinderrechtskonvention wurde bereits im Jahr 2000 durch zwei
Zusatzprotokolle erweitert. Diese Protokolle – einmal zu den Rechten von
Kindersoldaten und einmal zu den Rechten auf Schutz vor Kinderhandel und
Kinderprostitution – sind in Deutschland seit 2005 bzw. 2009 in Kraft. Das neue
Zusatzprotokoll tritt in Deutschland in Kraft, wenn es in Deutschland selbst und
in mindestens zehn weiteren Staaten ratifiziert ist. Die Bundesregierung wird das
Verfahren zur Ratifizierung in Kürze einleiten.

Die VN-Kinderrechtskonvention ist mit 193 Vertragsstaaten die am meisten
ratifizierte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Jeder
Vertragsstaat, so auch Deutschland, ist verpflichtet, alle fünf Jahre einen
Staatenbericht zum Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention vorzulegen.
Deutschland hat den Dritten und Vierten Staatenbericht im Oktober 2010 dem
VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt. Im Jahr 2013 wird sich die
Bundesregierung mit dem VN-Ausschuss über den Staatenbericht und den
Umsetzungsstand in Deutschland austauschen.

quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.