Berlin:

Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der
Sicherungsverwahrung am 1. Juni 2013 erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger:

knast

Von nun an gilt ein neues, grundsätzlich reformiertes Recht der Sicherungsverwahrung. Die
Sicherungsverwahrung ist in wenigen Fällen unverzichtbar, wenn Verurteilte auch nach Verbüßung
ihrer Strafe für andere Menschen sehr gefährlich sind. Sie unterliegt den strengen Anforderungen
aus Europäischer Menschenrechtskonvention und deutscher Verfassung und das muss sich auch in ihrem
Vollzug zeigen. Die umfassende Reform der Sicherungsverwahrung, die jetzt in Kraft tritt, zieht die
richtigen Lehren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des
Bundesverfassungsgerichts.
Auch die Länder sind auf dem besten Weg, den Vollzug der Sicherungsverwahrung nach den Vorgaben von
Verfassung und EMRK auszugestalten. Dann hat die umfassende bundesgesetzliche Reform ihr Ziel
erreicht, nach langen Jahren eines gesetzlichen Flickenteppichs die Regelungen über die
Sicherungsverwahrung auf ein solides und dauerhaftes Fundament zu stellen.
Kern der gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern ist eine Therapie der Untergebrachten mit
dem Ziel, ihre Gefährlichkeit für die Allgemeinheit so weit wie möglich zu mindern. Die Gerichte
werden künftig überprüfen, ob die therapeutische Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das
Verfassungsgericht es fordert. Niemand soll freigelassen werden müssen, nur weil er nicht
therapiert werden will oder therapiert werden kann. Unverändert gilt: Die größte Sicherheit geht
von Menschen aus, die nicht gefährlich sind.
Zum Hintergrund:
Am 1. Juni 2013 tritt das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der
Sicherungsverwahrung in Kraft. Es enthält vor allem Leitlinien, die sicherstellen, dass der Vollzug
der Sicherungsverwahrung den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des
Grundgesetzes entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011
für eine Übergangszeit die Anwendung des bislang geltenden Rechts mit bestimmten einschränkenden
Maßgaben erlaubt. Diese Übergangszeit endet am 31. Mai 2013.

Quelle: bmj.bund.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.