München: 

Zum Schutz der Menschen müssen wir bei der Sicherungsverwahrung alle Möglichkeiten ausschöpfen – auch die Möglichkeit der nachträglichen Unterbringung!

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk macht sich heute im Bundesrat in einer persönlichen Erklärung für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gegen das Bundesgesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung stark: „Es ist für mich unverständlich, dass das Gesetz nach wie vor keine Möglichkeit für eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung vorsieht. Es lässt Spielräume ungenutzt, die das Bundesverfassungsgericht uns zugebilligt hat. Als Sicherheitspolitikerin kann und will ich mich damit nicht abfinden. Wir sind es der Sicherheit der Menschen in unserem Land schuldig, diese Schutzlücke zu schließen!“

 

Das immer wieder vorgebrachte Argument, die Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung mache die nachträgliche Therapieunterbringung entbehrlich, hält Merk nicht für überzeugend: „Ich begrüße diese Ausweitung ausdrücklich. Sie wird die Anzahl der Fälle für die nachträgliche Therapieunterbringung sicherlich minimieren. Aber: Es wird immer wieder Straftäter geben, bei denen sich erst nach dem Urteil – also erst während der Haft – zeigt, dass sie gestört und eine Gefahr für die Allgemeinheit sind. Hier hilft die vorbehaltene Sicherungsverwahrung nicht weiter. Für diese wenigen, aber gravierenden Fällen brauchen wir weiterhin die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung. Ich möchte den zukünftigen Opfern und deren Familien nicht erklären müssen, dass solche hochgefährlichen Straftäter nicht in nachträglicher Therapieunterbringung sind, obwohl uns das Bundesverfassungsgericht diese Möglichkeit offen gelassen hat!“

Quelle: stmj.bayern.de

 

Von redaktion