Berlin:

Am 18. Juli 2012 hat das Bundeskabinett die Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
beschlossen. Schuldnern wird dadurch eine schnellere Befreiung von der Restschuld ermöglicht,
nämlich bereits nach drei statt nach sechs Jahren, wenn sie ein Viertel der Gläubigerforderungen
erfüllt haben und die Verfahrenskosten zahlen. Eine Befreiung nach fünf statt sechs Jahren kann der
Schuldner erhalten, wenn er nur die Verfahrenskosten übernimmt. „Mit den Neuregelungen stellen wir
sicher, dass Existenzgründer und Verbraucher nicht dauerhaft in dem Schuldenturm festsitzen“, sagte
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, „Sie erhalten schneller als bisher die
Chance zum Neuanfang, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen“.

Quelle: bmj.de

Von redaktion