München:
„Klarer politischer Erfolg“

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister
Martin Zeil sieht in der Einigung der Arbeitsgruppe
des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat
zur EEG-Solarnovelle einen deutlichen politischen Erfolg
der Regierungskoalition in Berlin. „Jetzt herrscht
endlich Klarheit über die Förderbedingungen: die
Vergütung für Solarstrom wird rückwirkend zum 1.
April abgesenkt und zwar mit den Übergangsregeln,
die wir in Bayern maßgeblich ausgestaltet und vehement
gefordert haben“, erklärt Zeil. Damit sei auch eine
Blockade der Opposition für das überarbeitete EEG
endgültig vom Tisch.

Die Arbeitsgruppe
des Vermittlungsausschusses spricht sich dafür aus,
am jährlichen Ausbaukorridor für neue Solaranlagen
von 2.500 bis 3.500 Megawatt festzuhalten und das Gesamtausbauziel
von 52 Gigawatt weiter zu verfolgen. Geplant ist zudem
eine neue Vergütungsklasse zwischen zehn und 40 Kilowatt
mit 18,5 Cent/kWh. Das Bundesgesetz sah bislang eine
einheitliche Vergütungsklasse zwischen zehn und 100
kW mit 16,5 Cent/kWh vor. „Mit diesem Kompromiss
zu den Freiflächenanlagen können wir in Bayern leben.
Das gilt auch für die erleichterte Förderfähigkeit
von großen Freiflächenanlagen“, betont Zeil. Grundsätzlich
richtig ist es nach Ansicht des Wirtschaftsministers
auch, nur 90 Prozent der erzeugten und eingespeisten
Solarstrommenge zu vergüten. „Kleinstanlagen bis
zehn Kilowatt sollen davon ausgenommen werden. Damit
entlasten wir die Netzbetreiber vor unnötiger Bürokratie“,
so der Wirtschaftsminister.

 

Ob
die Novellierung des Gesetzes letztlich den Anstieg
der EEG-Umlage dämpfen kann, sieht Zeil kritisch.
„Ich rechne damit, dass die Preise für Solarmodule
weiter fallen werden. Damit werden Solaranlagen auch
künftig eine attraktive Investition bleiben. Wenn
die Dynamik bei der Installation von Neuanlagen weiter
ungebrochen hoch bleibt, wird das nicht ohne Auswirkungen
auf den Strompreis und die Stabilität unserer Netze
bleiben“, mahnt Zeil. „Die Diskussion zur Weiterentwicklung
des EEG muss deshalb auf der Tagesordnung bleiben.“

Quelle: stmwivt.bayern.de

 

 

Von redaktion