München:
Verwaltungsgerichtshof setzt Fischotterverordnung außer Vollzug
Aiwanger: „Diese Verhinderungstaktik schadet dem Naturschutz – mit traurigen Konsequenzen für unsere Kulturlandschaft“
Der Verwaltungsgerichtshof hat jagdliche Regelungen zur Fischotterentnahme in Bayern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit ist es aktuell auch bei Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen jagdlich nicht mehr ohne Weiteres möglich, Fischotter vor allem an Teichanlagen zu fangen oder zu erlegen. Die jagdrechtliche Verordnung wurde von der Deutschen Umwelthilfe sowie dem Bund Naturschutz im August 2025, einen Tag vor Ablauf der Jahresfrist für einen Normenkontrollantrag, überraschend beklagt. Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger zeigt sich enttäuscht und mahnt, die Sorgen und Ängste aller Betroffenen ernst zu nehmen: „Statt konstruktiv an einer Lösung mitzuarbeiten, blockieren die Deutsche Umwelthilfe und der Bund Naturschutz unsere Bemühungen zur tierschutzgerechten Entnahme einzelner Otter. Diese Verhinderungstaktik schadet dem Naturschutz – mit traurigen Konsequenzen für unsere Kulturlandschaft, wenn die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Franken und der Oberpfalz aufgegeben wird und Teiche verlanden. Das biologische Gleichgewicht an Teichen, die wertvolle Ökosysteme sind, wird einer überzogenen Artenschutz-Ideologie geopfert. Viele Teichwirte überlegen, wegen der Fischräuber ihre Betriebe aufzugeben. Otter gefährden mittlerweile andere Arten wie den Huchen, autochthone Bachforellenvorkommen, Wasservögel und Muscheln.“ Der Minister, der sich für ein ganzheitliches Management aller geschützten Arten einsetzt, sieht eine Gefahr darin, die Akzeptanz der Bevölkerung für den Naturschutz durch einen verfehlten Fokus auf einzelne Tierarten aufs Spiel zu setzen. Ziel der jagdlichen Regelungen für den Fischotter war es, ein Gleichgewicht zwischen den strengen europarechtlichen Vorgaben und der jagdlichen Praxis zu schaffen. Daher hatte die Verordnung etwa strenge Fallenvorgaben mit verpflichtenden Fallenmeldern vorgesehen sowie eine Jagdzeit nur im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme eingeräumt. Außerdem wurden Vorgaben zur Wahrung des Elterntierschutzes getroffen. Aiwanger kündigt an, den Beschluss intensiv durchzuarbeiten und mögliche Lösungsansätze innerhalb der Staatsregierung zu prüfen. Aiwanger: „Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.“ Allein im Jahr 2024 hatten die bayerischen Betriebe über 2,3 Millionen Euro Schaden durch den Otter zu beklagen. Mehr als die Hälfte des Freistaats ist bereits vom Otter besiedelt. Bestandsschätzungen gehen von mindestens 1.500 Fischottern aus – Tendenz steigend. Während der Fischotter in Bayern längst nicht mehr gefährdet ist, sieht es dagegen bei seinen Beutetieren schlecht aus: Huchen, Nase, Äsche und Co. sind seltener geworden in Bayerns Flüssen. Auch am Gewässer lebende Amphibien und Vögel verschmäht der Fischotter nicht.
Quelle: stmwi.bayern.de
