Berlin:
BMLEH gibt Startschuss für Förderprogramm zur Flottenanpassung in der Nordsee
Stilllegung von Fischereifahrzeugen wird mit 20 Millionen Euro unterstützt
Die Küstenfischerei in der Nordsee steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen: Reduzierte Fangmöglichkeiten und der zunehmende Verlust von Fischereigründen durch den Ausbau von Offshore-Windparks sowie die Ausweisung von Meeresschutzgebieten mit umfangreichen Beschränkungen der Fischerei haben die Notwendigkeit für einen grundlegenden Strukturwandel in der Fischereiflotte verstärkt.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm die zukunftsorientierte Anpassung der deutschen Fischereiflotte in der Nordsee. Mit 20 Millionen Euro wird die Stilllegung von Fischereifahrzeugen gefördert, um die Struktur der Flotte zu verbessern und Fischern einen sozialverträglichen Ausstieg zu ermöglichen. Das Programm richtet sich insbesondere an die Krabbenfischerei, steht aber auch der Plattfischfischerei offen. Ziel ist es, die Flotte an Krabbenkuttern um rund 30 Prozent zu verkleinern.
Dazu sagt der Bundesfischereiminister Alois Rainer: „Wir bringen die Leistungsfähigkeit der Fischereiflotte und die tatsächlichen Fangmöglichkeiten wieder ins Gleichgewicht. Unsere Förderung ermöglicht eine nachhaltige Strukturanpassung in der deutschen Fischereiflotte und sichert den Betrieben in der Nordsee, die weitermachen wollen, eine wirtschaftliche Perspektive.“
Mit der Maßnahme wird eine wesentliche Empfehlung der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) umgesetzt. Diese hat mit ihrer Arbeit wichtige Ansatzpunkte für den notwendigen Transformationsprozess in der deutschen Seefischerei geliefert. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt mit Mitteln aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die dem BMLEH für die Förderung von Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei, aber auch von Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Fördermaßnahme wird über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in drei Abschnitten bis Ende 2027 umgesetzt. Das erste Förderfenster ermöglicht eine Antragstellung bis zum 31. März 2026. Weitere Details finden Sie auf der Website<http://www.ble.de/fischerei-unterstuetzung> der BLE.
Quelle:bmleh.bund.de
