München:

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
zur Verkehrsdatenspeicherung

Justizminister Eisenreich: „Auch nach den
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bleibt es dabei: Der EuGH
hat Spielräume für die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen zugelassen.
Diese müssen zum Schutz von Kindern endlich zeitnah genutzt werden.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit heute bekannt
gewordenen Urteilen vom 14. August 2023 in zwei Verfahren entschieden,
dass unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom 20. September 2022 die anlasslose, flächendeckende
und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsdatenspeicherung
europarechtlichen Anforderungen nicht genügt. Bayerns Justizminister
Eisenreich: „Auch nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
bleibt es dabei: Der EuGH hat in seinem Urteil vom 20. September 2022 begrenzte
Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von
IP-Adressen zugelassen. Diese müssen zum Schutz von Kindern endlich
zeitnah genutzt werden. Die Bundesregierung ist daher weiter aufgefordert,
diese Spielräume endlich zeitnah zu nutzen.“ Der
Minister: „Es ist völlig unverständlich, dass Strafverfolger
beispielsweise Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen
können, weil in Deutschland keine IP-Adressen mehr gespeichert sind.
Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern
sind IP-Adressen in manchen Fällen die wichtigste oder sogar die einzige
Spur. Ohne die Speicherung von IP-Adressen fehlt unseren Ermittlerinnen
und Ermittlern die teilweise einzige Möglichkeit, Täter zu identifizieren.
Verkehrsdatenspeicherung kann Taten aufklären und gegebenenfalls sogar
noch laufenden Missbrauch stoppen. Hinter jeder Tat steht das unfassbare
Leid eines Kindes.“ Das Bundesverwaltungsgericht erkennt ausdrücklich
an, dass – soweit sich die Pflicht zur allgemeinen und unterschiedslosen
Verkehrsdatenspeicherung auf die Bereitstellung von Internetzugangsdiensten
und in diesem Rahmen u.a. auf die dem Teilnehmer zugewiesene IP-Adresse
bezieht – die europarechtlich zulässigen Ziele auch die Bekämpfung
schwerer Kriminalität und die Verhütung schwerer Bedrohungen
der öffentlichen Sicherheit umfassen. Es fehle lediglich an einer
entsprechenden Beschränkung der Speicherungszwecke im Telekommunikationsgesetz.
Das seitens des Bundesjustizministers favorisierte Verfahren „Quick
Freeze“ ist für Justizminister Eisenreich nicht
die Lösung: „Quick Freeze als echte Alternative darzustellen,
ist entweder bewusste Augenwischerei oder Unkenntnis. Das Modell ist auch
in anderen europäischen Ländern nicht erfolgreich. Wo nichts
ist an Daten, lässt sich auch nichts einfrieren. Ich empfehle dem
Bundesjustizminister dringend einen Besuch bei unseren Ermittlerinnen und
Ermittlern und einen Blick in die Praxis.“ Bayern will weder
den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Eisenreich:
„Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittlerinnen und
Ermittler aber zeitlich befristeten Zugriff auf die IP-Adressen. Deshalb
fordern wir den Bundesjustizminister auf, die vom EuGH gelassenen Spielräume
zeitnah zu nutzen. Da der Handel mit Kinderpornografie nicht vor Ländergrenzen
Halt macht, sollte die Bundesregierung auch auf eine möglichst umfassende
europäische Regelung hinwirken. Schlupflöcher für die Täter
darf es nicht geben.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.