Berlin:

Neue Leitlinien für mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen

OECD aktualisiert ihre Empfehlungen an multinationale Unternehmen im
Bereich verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Heute hat der OECD-Ministerrat in Paris die aktualisierten OECD-Leitsätze
für multinationale Unternehmen angenommen. Die OECD-Leitsätze sind der
wichtigste umfassende internationale Standard zur Förderung von
verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln. Sie enthalten Empfehlungen
an Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Beschäftigung, Menschenrechte,
Offenlegung, Korruptionsbekämpfung, Wissenschaft & Technologie,
Verbraucherschutz, Wettbewerb und Besteuerung. Viele Unternehmen, die
nachhaltig handeln wollen, orientieren sich an diesen Leitsätzen.

51 Staaten haben sich den OECD-Leitsätzen angeschlossen, darunter auch 13
Nicht-OECD-Staaten.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Die
Teilnehmerstaaten setzen mit der Aktualisierung der Leitsätze ein
gemeinsames Zeichen für nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften
weltweit. Die multinationalen Unternehmen erhalten mit den neuen
Leitsätzen einen Referenzrahmen, der den aktuellen Anforderungen
entspricht. Anhand seiner Kriterien müssen sie die Auswirkungen ihrer
Aktivitäten auf Umwelt, Klima, Mensch und Gesellschaft entlang der
Wertschöpfungskette beurteilen und rechtfertigen. Die Leitsätze gelten
für alle multinationalen Unternehmen und tragen zur Fairness im Wettbewerb
bei.“

Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz: „Unternehmen spielen eine wichtige
Rolle bei der Lösung der drei globalen Krisen, der Klimakrise, dem
Artenaussterben und der Verschmutzungskrise. Die weitreichenden Änderungen
im Umweltkapitel der OECD-Leitsätze spiegeln das jetzt wider. Die OECD
liefert den Unternehmen damit sehr konkrete Anhaltspunkte, wie sie die
Umweltprobleme angehen können, die besonders oft am Anfang ihrer
Lieferketten entstehen. Diese Umweltprobleme schaden meist auch Menschen
und ihrer Gesundheit, deshalb ist es umso wichtiger, sie entschlossen
anzugehen. Die neuen OECD-Leitsätze bieten dafür eine gute Grundlage und
stärken den weltweiten Trend zu mehr unternehmerischem Umweltschutz.
Gleichzeitig können Unternehmen hierdurch unternehmerische Risiken
erkennen und ihrerseits ihre Widerstandskraft gegen Umweltschäden
erhöhen.“

Den globalen Herausforderungen entsprechend, standen insbesondere Umwelt-
und Klimaaspekte, die digitale Transformation und soziale Aspekte im Fokus
der Aktualisierung:

Zentrale Änderungen sind:

Umfassende Konkretisierung der Erwartungen an Unternehmen im
Umweltkapitel. Die Empfehlungen benennen beispielhaft die
Umweltauswirkungen, die Unternehmen in den Blick nehmen sollen und
formulieren im Einklang mit internationalen Zielen spezifische Empfehlungen
beispielsweise zum Schutz von Klima, Biodiversität, sensiblen Ökosystemen
und im Bereich nachhaltiger Produktion.
Aufnahme von Sorgfaltspflichtenempfehlungen im Kapitel Wissenschaft,
Technologie und Innovationen, z.B. zur Entwicklung, Finanzierung und
Verkauf von Technologien.
Ausweitung des Korruptionskapitels, das sich nun auf alle Formen von
Korruption erstreckt.
Besserer Schutz vulnerabler Gruppen, darunter auch der Schutz von
Whistleblowern.

Mit der Aktualisierung reagiert die OECD auf eine Bestandsaufnahme der (aus
dem Jahr 2011 stammenden) Leitsätze, die im Jahr 2022 durchgeführt worden
war, und macht die Leitsätze fit für die Zukunft.

Die aktualisierten Leitsätze sind hier
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=hjupRbWakJq9CnBEepWdcmewZXe9wKLSon4UHdvtKpKBuBNZyf9LoKSsg41K6FIQ>
abrufbar. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Leitsätzen und
zur Aktualisierung.

Für September 2023 planen BMWK und BMUV Veranstaltungen, um die
Aktualisierung der Leitsätze vorzustellen und gemeinsam mit
Stakeholdergruppen zu diskutieren. Informationen zur Veranstaltung zum
neuen Umweltkapitel finden sich hier.
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=YRThEHocAhC0Z9y1oFCZW2ewZXe9wBLSon4UHdvtKpKBuBNZyf/LoKSsg41K6FIQ>

Die OECD-Leitsätze sind rechtlich unverbindlich. Die Bundesregierung
erwartet jedoch von deutschen und in Deutschland agierenden multinationalen
Unternehmen, dass sie im Einklang mit den Leitsätzen handeln.

In den Teilnehmerstaaten fördern sogenannte Nationale Kontaktstellen die
Bekanntmachung und Umsetzung der OECD-Leitsätze. Sie dienen auch als
außergerichtliche Beschwerdemechanismen bei möglichen Verstößen. In
Deutschland ist die Nationale Kontaktstelle im BMWK angesiedelt.

Quelle: bmuv.de

 

 

Von redaktion