Berlin:

Im April 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.181 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 421 Personen (-11,7 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 222 Personen (7,5 Prozent).

1.008 Personen erhielten im April 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (21,5 Prozent aller Asylentscheidungen), darunter 431 syrische Asylbewerber. Zudem erhielten 1.268 Personen (27,0 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz), darunter 968 syrische Asylbewerber.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im April 2012 3.181 Personen (Vormonat 3.602 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 421

(-11,7 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 222 (7,5 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im April 2012 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land Februar März April
 1. Afghanistan 579 628 496
 2. Iran 306 224 356
 3. Irak 416 385 289
 4. Syrien 233 165 241
 5. Pakistan 230 240 197
 6. Serbien 399 308 148
 7. Türkei 123 128 118
 8. Mazedonien 127 87 110
 9. Russ. Föd. 137 162 110
10. Somalia 58 91 108

Neben den 3.181 Erstanträgen wurden im April 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 772 Folgeanträge gestellt.

Im April 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.691 Personen (Vormonat: 4.482) entschieden.

Insgesamt 1.008 Personen (21,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 62 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 946 Personen (20,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im April 2012 bei 1.268 Personen (27,0 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.593 Personen (34,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 822 Personen (17,5 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis April 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis April 2012 haben insgesamt 15.482 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (13.868 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 1.614 Personen

(11,6 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis April 2012:

 1. Afghanistan 2.404
 2. Irak 1.701
 3. Serbien 1.562
 4. Iran 1.221
 5. Pakistan 1.038
 6. Syrien 850
 7. Russ. Föd. 608
 8. Türkei 496
 9. Mazedonien 478
10. Kosovo 457

Neben den 15.482 Erstanträgen wurden insgesamt 3.168 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis April 2012 hat das Bundesamt 17.188 Entscheidungen (Vorjahr: 16.376) getroffen.

Insgesamt 2.932 Personen (17,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 187 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.745 Personen (16,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis April 2012 bei 1.820 Personen (10,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 8.442 Personen (49,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.994 Personen (23,2 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende April 2012 35.519, darunter 31.452 Erstanträge und 4.067 Folgeanträge (Vormonat: 36.060 anhängige Verfahren, davon 31.724 Erst- und 4.336 Folgeanträge).

Quelle: bva.bund.de

 

 

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