Berlin:
Notfallregelung für deutsche Fischwirtschaft: Bundesminister Rainer erlaubt nationales IT-System zu verwenden
Von EU-Kommission entwickeltes IT-System CATCH nicht praxistauglich
CATCH ist ein von der Europäischen Kommission entwickeltes digitales Informationsmanagementsystem. Es dient der Verhinderung illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei). Seit dem 10. Januar 2026 sind die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Wirtschaftsbeteiligte zur Nutzung von CATCH für die Ein- und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen verpflichtet. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008, die im Jahr 2023 geändert wurde. Wie sich jetzt gezeigt hat, weist CATCH derzeit erhebliche Mängel auf und ist noch nicht praktikabel.
In der Folge wird von Fällen berichtet, in denen Fischereierzeugnisse nicht ein- oder ausgeführt werden können und die Vernichtung von Lebensmitteln sowie erhebliche wirtschaftliche Schäden für Unternehmen drohen. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat, Alois Rainer, hat daher die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angewiesen, bis auf weiteres das nationale System FIKON II zu verwenden. Damit wird einerseits die Informationspflicht nach EU-Recht erfüllt, ohne aber andererseits die wirtschaftliche Tätigkeit unserer Unternehmen durch nicht praktikable technische Systeme zu stören.
Bundesminister Alois Rainer dazu: „Die EU-Regelungen müssen für alle Beteiligten nachvollziehbar und handhabbar sein. Ich erwarte daher möglichst zeitnah ambitionierte Vorschläge der Kommission, um die Schwierigkeiten zu beheben. Bis es soweit ist, habe ich als Notfallregelung die BLE angewiesen, unser nationales IT-System zu verwenden. Auch andere Länder haben sich auf dem EU-Agrarrat in dieser Woche über CATCH beklagt.“
Eine Warenanmeldung, die bislang beispielsweise zehn Minuten dauerte, beschäftigt die Wirtschaftsbeteiligten und die zuständige Behörde nun mehrere Stunden. Es fehlte eine nennenswerte Testphase, stattdessen wird faktisch im Realbetrieb geprobt. Zudem sind viele Wirtschaftsbeteiligte, insbesondere in Drittstaaten, nicht oder unzureichend geschult, so dass fehlerhafte Dokumente vorgelegt werden.
Quelle:bmleh.bund.de
