Berlin:

Energie- und Umwelträte stellen die Weichen für eine klimaneutrale europäische Wirtschaft
Die europäischen Energie- und Umweltministerinnen und -minister haben eines der umfassendsten
Klimaschutzpakete in der Geschichte der EU auf den Weg gebracht. In Luxemburg verständigten sie
sich bei ihrem zweitägigen Treffen auf weitreichende Verschärfungen bestehender
Klimaschutzvorgaben. Grundlage dafür ist das „Fit-for-55-Paket“ der EU-Kommission, mit der die EU
ihre Klima- Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken und damit die Vorgaben des Pariser
Weltklimaabkommens einhalten will.

Den Beschlüssen der Energie- und Umwelträte zufolge soll der CO2-Zertifikatehandel auf weitere
Sektoren ausgeweitet werden. PKW-Neuwagen sollen ab 2035 vollständig CO2-frei fahren; dazu soll die
Elektrifizierung im Verkehr vorangetrieben werden. Das EU- Endenergieeffizienzziel soll deutlich
angehoben werden und zum ersten Mal verbindlich sein. Das bereits verpflichtende Ziel für
erneuerbare Energien wird von 32% auf 40% angehoben, mit ambitionierten Sektorzielen für Wärme,
Verkehr, Gebäude und Industrie. Hinzu kommen Ziele und Rahmenvorgaben für den Hochlauf von grünem
Wasserstoff. Sozialschwache Haushalte sollen über einen Klimasozialfonds entlastet werden.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Inmitten der größten Energiekrise
Europas haben wir eines der umfassendsten Klimaschutzpakete in der EU-Geschichte auf den Weg
gebracht. Es ist ein Signal der Entschlossenheit, das in dieser Krise nötig und folgerichtig ist:
Die Beschlüsse sind elementar, um die EU unabhängiger von fossilen Energien zu machen und den
Klimaschutz voranzutreiben. Dabei sind Schnelligkeit und Konsequenz gefragt. Mit dem
„Fit-for-55“-Paket sind die Weichen für den Umbau der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität gestellt.
Klimaschutz in der EU wird mit dem Paket unumkehrbar.“
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Europa hat heute die Weichen für mehr Klimaschutz im Verkehr
gestellt. Das ist ein riesiger Fortschritt und lenkt den Verkehrssektor auf den Weg der
Klimaneutralität. Gerade im Verkehr gibt es enormen Nachholbedarf. Die EU-Mitgliedstaaten haben mit
überdeutlicher Mehrheit dafür gestimmt, dass ab 2035 nur noch Autos und leichte Nutzfahrzeuge
zugelassen werden, die kein CO2 ausstoßen. Wir setzen damit das klare Signal, dass wir die
Klimaziele erreichen müssen. Sie geben der Autoindustrie die Planungssicherheit, die sie braucht.“
Im nächsten Schritt werden die Energie- und Umwelträte unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft
zusammen mit dem Europäischen Parlament im Trilog-Verfahren weiterverhandeln. Für diese endgültige
Neuformulierung relevanter Klimaschutz-Richtlinien des Fit-for-55-Pakets ist das kommende zweite
Halbjahr 2022 vorgesehen.
Die wichtigsten Beschlüsse im Detail:
CO2-Flottengrenzwert
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ vorgeschlagen, die Vorschriften für die
CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen fortzuschreiben. Demnach müssen
die Hersteller ab dem Jahr 2030 anspruchsvollere CO2- Flottengrenzwerte erfüllen, als das bislang
der Fall ist. Im Jahr 2035 beträgt die Minderung sowohl bei Pkw als auch bei leichten
Nutzfahrzeugen 100%. Weiterhin wird dem Beschluss zufolge die Kommission einen Vorschlag machen,
wie nach 2035 außerhalb der Flottengrenzwerte noch Fahrzeuge zugelassen werden können, die dann
ausschließlich mit klimaneutralen Kraftstoffen (E-Fuels) betrieben werden; dabei muss dies im
Einklang mit dem EU-Recht und in Übereinstimmung mit den Klimazielen der EU stehen. Einen Vorschlag
für den Bereich außerhalb der Flottengrenzwerte wird die EU-Kommission entwickeln und vorlegen. Von
diesem Beschluss geht das klare Signal zum Hochlauf der E-Mobilität aus; die Industrie, die die
Umstellung auf Elektroautos bereits vorantreibt, bekommt Investitionssicherheit.
Bestehender Emissionshandel I
Der Beschluss des Umweltrates sieht vor, die Menge der CO2-Zertifikate – die Emissionsrechte – im
EU-Emissionshandelssystem (ETS-1) bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 61 Prozent zu
senken (bisher 43%). Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftfahrtbereich und für
bestimmte, besonders im internationalen Wettbewerb stehende Industriesektoren soll stufenweise
auslaufen. Für diese Industrien wurde bereits im März im Rat für Wirtschaft und Finanzen
beschlossen, dass ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eingeführt werden soll. Außerdem wird
der Seeverkehr zukünftig in den Emissionshandel einbezogen (ab 2024). Damit deckt der ETS-1 dann
fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen und die größten Quellen für
klimaschädliche Treibhausgase ab: im Energiesektor, in der energieintensiven Industrie sowie im
See- und Luftverkehr.
Neuer Emissionshandel II
Der Umweltrat spricht sich dafür aus, ein neues zusätzliches und eigenständiges
Emissionshandelssystem für Gebäude und den Straßenverkehr zu schaffen – ähnlich dem nationalen
deutschen Brennstoffemissionshandel. Dieser neue ETS-II sieht ab 2027 europaweit
CO2-Emissionsrechte für Kraft- und Brennstoffe vor, um damit die wesentlich klimafreundlicheren
erneuerbaren Energien besserzustellen. Die hierbei erfassten Emissionen sollten bis 2030 um 43
Prozent im Vergleich zu 2005 reduziert werden. Die Menge der Emissionsrechte soll dabei jährlich um
5,15 Prozent und ab 2028 um 5,43 Prozent jährlich zurückgehen. Kostenlose Emissionsrechte sind
nicht vorgesehen.
Klimasozialfonds
Ein neuer Klimasozialfonds soll den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die
sozialen Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems ETS-II auszugleichen. Der
Fonds soll Maßnahmen und Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität
unterstützen. Die Unterstützung soll hauptsächlich schutzbedürftigen Haushalten, Kleinstunternehmen
oder Verkehrsteilnehmern zugutekommen. Vorrübergehend kann der Fonds auch direkte
Einkommensbeihilfen für gefährdete Haushalte finanzieren. Der Fonds hat eine Gesamthöhe von 59 Mrd.
Euro über eine Laufzeit von 2027-2032 und wird aus Einnahmen des neuen ETS für Gebäude und
Straßenverkehr finanziert.
Grenzausgleichsmechanismus
Wie bereits im März im Rat für Wirtschaft und Finanzen beschlossen, soll ab dem Jahr 2023 mit einer
Übergangsphase von drei Jahren ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt werden. Dieser „Carbon
Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) soll das derzeit zentrale Instrument zum Schutz vor Carbon
Leakage, die kostenlose Zuteilung an Emissionszertifikaten, bis 2035 schrittweise ablösen. Durch
den Mechanismus bekommen in Zukunft auch CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Produkte, die
in die EU importiert wurden, einen Preis. Der Mechanismus schafft einen Ausgleich für europäische
Unternehmen, die dem EU Emissionshandel unterliegen, gegenüber Unternehmen aus anderen
Wirtschaftsräumen. Zunächst soll der CBAM nach Position des Europäischen Rates nur den Stromsektor
und ausgewählte Güter aus den Industriesektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium und Düngemittel
umfassen.
Verbindliche Klimaziele für die Sektoren außerhalb des EU-ETS
Das Fit-for-55-Paket wird auch Klimaziele für die Sektoren außerhalb des bestehenden
Emissionshandels anpassen. In den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall sowie
Landnutzung und Forstwirtschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu verbindlichen Klimazielen.
Um diese Ziele zu erreichen, sind sowohl europäische als auch nationale Klimaschutz-Maßnahmen
vorgesehen. Die Verantwortung für die Zielerreichung tragen aber letztlich die einzelnen
Mitgliedstaaten. Dabei verfolgt die angepasste EU-Klimaschutzverordnung („Effort Sharing“) das Ziel
einer Treibhausgas-minderung um 40% gegenüber 2005. Die Verordnung über Landnutzung,
Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft („LULUCF-Verordnung“) soll den CO2-Ausstoß bis 2030 um
310 Millionen Tonnen senken.
Höheres Ziel für erneuerbare Energien und verbindliche Sektorziele
Bei der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie wird das bisherige verbindliche 2030-Ziel von 32% auf 40%
angehoben. Darüber hinaus wurden ambitionierte und verbindliche Sektorziele festgelegt, mit denen
erneuerbare Energien europaweit in allen Sektoren vorangebracht werden. Es wird zudem ein
europäischer Rahmen für den Hochlauf von grünem Wasserstoff gesetzt, insbesondere in der Industrie
und auch im Verkehrsbereich.
Insgesamt wird der Ausbau der erneuerbaren Energien vom Stromsektor stärker auf die anderen
Sektoren ausgedehnt und die Sektorkopplung vorangebracht. Im Wärmesektor soll der
Erneuerbaren-Anteil 0,8-1,1 Prozentpunkten pro Jahr steigen. Im Verkehrsbereich erhöht sich das
Ziel auf 29% Erneuerbare am Energieverbrauch bis 2030 mit Unterzielen für fortschrittliche
Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe. Hinzu kommen das erstmals verbindliche Ziel für grünen
Wasserstoff in der Industrie von 35% bis 2030 und im Gebäudebereich ein indikatives Ziel für
erneuerbare Energien von 49% am Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030.
Verbindliches EU-Energieeffizienzziel
Mit der Novelle der EED wird erstmals ein EU-weit verbindliches Ziel für die Entwicklung der
Energienachfrage definiert. Das bestehende EU-weite Einsparziel wird dabei nochmals deutlich
angehoben. Gegenüber einer Prognose für die Verbrauchsentwicklung bis 2030 muss der Primär- und der
Endenergieverbrauch in der EU um 9% gesenkt werden. Darüber hinaus müssen die von den
Mitgliedstaaten zu ergreifenden Energieeffizienz-maßnahme eine deutlich höhere Einsparung
erbringen, als bislang geregelt. Unternehmen mit großem Energieverbrauch werden künftig zur Nutzung
von Energiemanagementsystemen verpflichtet und ein neues Register für die Energieverbräuche von
Rechenzentren eingeführt. Auch für die öffentliche Hand werden zusätzlich Maßnahmen eingeführt.
Hinzu kommt ein neuer Schwerpunkt auf Bekämpfung von „Energiearmut“.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Der EU-Umweltrat hat seine gemeinsame Position zu einer Verordnung für entwaldungsfreie
Lieferketten verabschiedet. Die neuen Regeln sollen künftig verhindern, dass Holz, Kaffee, Kakao,
Palmöl, Rindfleisch und Soja sowie daraus gewonnene Produkte auf den EU-Binnenmarkt kommen, sofern
ihre Herstellung Entwaldung verursacht hat. Der Beschluss des Umweltrats ist ein guter Anfang,
Wälder weltweit besser zu schützen. Mit dem Beschluss unternehmen die EU-Mitgliedsstaaten konkrete
Schritte, um selbst die Arten- und die Klimakrise nicht noch zu verschlimmern. Der
Verordnungsvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten sieht Sorgfaltspflichten für Unternehmen
vor, wonach diese die Entwaldungsfreiheit ihrer Lieferketten sicherstellen müssen. Gleichzeitig
sind Kontrollpflichten für Mitgliedstaaten vorgesehen.
Am Montag haben die Energieministerinnen und -minister zudem die europäische Gasspeicher-Verordnung
angenommen. Mitgliedsstaaten sollen nationale Maßnahmen zur Erreichung von Mindestfüllständen in
ihren Gasspeicheranlagen einführen.
Auf dem Umweltrat am Dienstag wurden zusätzlich die Fortschrittsberichte zur Entwaldungsfreie
Lieferketten-Verordnung und zu grenzüberschreitender Verbringung von Abfällen vorgestellt und
diskutiert.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/06/20220629-energie-und-umweltraete-stellen-die-weichen-fuer-eine-klimaneutrale-europaeische-wirtschaft.html

Quelle: abo-bmwi.de

Von redaktion