Berlin:

Klöckner: Wir stärken heimische Bauernfamilien und honorieren Umwelt- und Klimamaßnahmen der Landwirtschaft
Kabinett verabschiedet Umsetzung der GAP – wichtiger Schritt für pünktlichen Start der Agrarförderung 2023

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat vier Gesetze zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ins Kabinett eingebracht, die heute beschlossen wurden:
• Das GAP-Direktzahlungen-Gesetz: Regelungen über die Direktzahlungen, die landwirtschaftliche Betriebsinhaber ab 2023 erhalten können.
• Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz: Regelungen, welche Grundbedingungen von jedem Landwirt eingehalten werden müssen u. a. zum Umweltschutz und zur Stärkung der Biodiversität.
• Das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz: Regelungen über das Verwaltungs- und Kontrollverfahren bei der Durchführung der Direktzahlungen.
• Ein Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes: Regelungen zur Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die sogenannte zweite Säule für das Übergangsjahr 2022.
Die vorgelegten Gesetzentwürfe sichern zum einen die Zukunft der Landwirtschaft – und damit die Produktion regionaler Lebensmittel in Deutschland. Zum anderen fördern sie den Umbau hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft, die Umwelt und Ressourcen schont.


Bundesministerin Julia Klöckner: „Wir haben heute wichtige Weichen gestellt: Für eine heimische Landwirtschaft, die noch mehr für den Klima- und Umweltschutz leistet und im Wettbewerb bestehen kann. Mir ist wichtig, dass unsere Bauernfamilien ihre Existenz in Zukunft sichern können. Nur so werden sie weiterhin hochwertige und regionale Lebensmittel hier für uns produzieren. Das ist, was die Gesellschaft fordert. Zukunftsfähige und existenzsichernde Landwirtschaft auf der einen und Klimaschutz auf der anderen Seite sind kein Widerspruch. Mit meinem Gesetzespaket gestalten wir die GAP für die kommenden Jahre neu. Mit den von uns vorgelegten Gesetzentwürfen ist ein echter Systemwechsel in der Landwirtschaft gelungen. Alle Direktzahlungen – ab dem ersten Euro – werden ab 2023 an Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt. Das heißt: Keine Förderung ohne Gegenleistung, wer nicht aktiv am Umwelt- und Klimaschutz mitwirkt, erhält weniger Direktzahlungen.

Wir sind jetzt auf einem Weg, der eine enorme Veränderung für die Landwirtschaft bringt und den Landwirten viel abverlangt. Diesen Weg müssen deshalb mit Augenmaß gehen. Klar ist: Wir müssen die Landwirte dabei unterstützen, die gesamtgesellschaftlichen Ziele zu erreichen.“

Wichtig sei auch, die kleinen Betriebe zu unterstützen und die Landwirtschaft als Branche attraktiv zu halten und so zukunftsfest zu machen: „Ohne Nachwuchs hat die heimische Landwirtschaft keine Zukunft. Wir verbessern die Chancen für junge Landwirte, sie werden in Zukunft noch mehr unterstützt. Kleine und mittlere Betriebe werden auch stärker als bisher gefördert und nachhaltige Produktionsweisen belohnt. Außerdem fördern wir ökologisch wertvolle Tierhaltungsformen, gerade in den ländlichen Gebieten. Das stärkt die Wertschöpfung in den Regionen.“
Klar sei, so betonte die Ministerin: „Wir wollen und brauchen eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft mit einer klaren Zukunftsperspektive und die haben wir heute auf den Weg gebracht.“
Die heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe sehen unter anderem folgende Regelungen vor:

GAP-Direktzahlungen-Gesetz:

Im Zentrum steht das GAP-Direktzahlungen-Gesetz mit Regelungen über die Direktzahlungen, die landwirtschaftliche Betriebsinhaber ab 2023 erhalten können.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Verteilung der jährlichen 4,9 Milliarden Euro an EU-Mitteln auf die verschiedenen Direktzahlungen.
Umschichtung:
• Ein Teil der finanziellen Mittel werden von den Direktzahlungen in die sogenannte zweite Säule umgeschichtet.
• Die Länder erhalten mehr Geld für weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft, die passgenau auf ihre unterschiedlichen Agrarstrukturen und natürlichen Gegebenheiten abgestimmt sind.
• Ab 2023 werden 10 Prozent der Mittel aus der ersten Säule in die zweite Säule der GAP umgeschichtet.
• Dieser Anteil steigt bis zum Ende der kommenden Förderperiode 2026 sukzessive auf 15 Prozent.
• Die Mittel stehen dann zur Verfügung
o für weitere Klima- und Umweltleistungen
o für die Förderung des Ökologischen Landbaus
o für mehr Tierwohl in den Ställen.

Umverteilung:
Bundesministerin Klöckner möchte kleine und mittlere Unternehmen stärker unterstützen. Deshalb soll die Umverteilungsprämie deutlich steigen – von sieben auf zwölf Prozent der Obergrenze für Direktzahlungen. Das sind in 2023 mehr als 530 Millionen Euro. Landwirte erhalten für die ersten 60 Hektar mehr Geld – und zwar in zwei Stufen:
• In Stufe 1 (bis 40 Hektar) soll es einen Zuschlag von rund 69 Euro pro Hektar geben
• in Stufe 2 (41 bis 60 Hektar) werden rund 41 Euro zusätzlich gezahlt
Junglandwirte:
Um den Nachwuchs in der Landwirtschaft bei der Niederlassung zu unterstützen, erhalten junge Landwirtinnen und Landwirte bis 40 Jahre eine erweiterte Förderung von zwei Prozent der Direktzahlungsmittel – 98 Millionen Euro.
• Künftig wird Junglandwirten eine zusätzliche Prämie von etwa 70 Euro für bis zu 120 Hektar (bisher 90 Hektar) gewährt.

Weidetierprämie:
• Zwei Prozent der Obergrenze nach Umschichtung stehen für die Einführung einer gekoppelten Zahlung für Schafe, Ziegen und Mutterkühe zur Verfügung.
• Damit wird extensive Weidehaltung auf wertvollem Dauergrünland gefördert, die erheblichen Nutzen für die Umwelt hat.
• Und es nimmt auch die Wertschöpfung in peripheren Regionen zu.

Budget für Öko-Regelungen von 25 Prozent:
• Ein Viertel der Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP sind für Leistungen reserviert, die über die Auflagen der Konditionalität hinausgehen.
• In Deutschland fließen damit allein aus der ersten Säule jährlich rund 1,1 Milliarden Euro in die Stärkung von Umwelt und Biodiversität.

Die Bedingungen wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gegenüber dem ersten Vorschlag des BMEL erweitert:
• Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen auf Ackerland, auf denen weder Ackerbau noch Tierhaltung betrieben werden, über die in der Konditionalität vorgeschriebenen drei Prozent hinaus.
• Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf den vorgenannten nichtproduktiven Flächen sowie auf Dauerkulturflächen und Anlage von Altgrasstreifen oder -flächen auf Dauergrünland, um die Biodiversität zu erhöhen.
• Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich Leguminosen – heimische Eiweißpflanzen, die als Eiweißquelle für die menschliche Ernährung oder als Tierfutter verwendet werden können. Importe aus Drittstaaten, etwa von Soja, können so reduziert werden.
• Extensivierung von Dauergrünland: Dauergrünlandflächen werden zum Beispiel seltener gemäht oder gedüngt und von weniger Tieren genutzt. Das kommt der Biodiversität zugute.
• Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland: Hierbei wird Landwirtschaft unter Einbeziehung von Bäumen und Sträuchern betrieben. Agroforstsysteme sind artenreich, stabilisieren den Wasserhaushalt<https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserhaushalt_(Hydrologie)> und schützen den Boden vor Erosion<https://de.wikipedia.org/wiki/Bodenerosion>.
• Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit vier Kennarten.
• Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
• Ausgleich für besondere Bewirtschaftungsformen in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten.
• Gleichzeitig bleibt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte erhalten – das war Bundesministerin Klöckner wichtig.

GAP-Konditionalitäten-Gesetz:

Vom ersten Euro an müssen Landwirte bestimmte Grundanforderungen im Bereich des Umweltschutzes, wie die Bereitstellung nicht-produktiver Flächen für die Biodiversität, den Grünlanderhalt oder den Moorbodenschutz, ergreifen.
Verstöße führen zur Kürzung der Zahlungen.

GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz:

Dieses Gesetz trifft Regelungen über
• das Verwaltungs- und Kontrollverfahren bei der Durchführung der Direktzahlungen.
• Dies betrifft auch die Verfahren zur Antragstellung durch die Landwirtinnen und Landwirte.

Diese drei Gesetze bilden die Basis für den zukünftig bei der GAP vorgesehenen nationalen GAP-Strategieplan, der bei der Europäischen Kommission bis spätestens 1. Januar 2022 zur Genehmigung einzureichen ist.

Zusätzlich wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes im Kabinett beschlossen. Damit sollen im Übergangsjahr 2022 acht Prozent der Direktzahlungsmittel in die zweite Säule umgeschichtet werden.

Die vier Gesetzentwürfe finden Sie unter:
www.bmel.de/GapKondG<http://www.bmel.de/GapKondG>
www.bmel.de/GAPInVekoSG<http://www.bmel.de/GAPInVekoSG>
www.bmel.de/gapdzg<http://www.bmel.de/gapdzg>
www.bmel.de/aend-direktzahlungen-durchfuehrungsgesetz<http://www.bmel.de/aend-direktzahlungen-durchfuehrungsgesetz>

Quelle: bmel.bund.de

Von redaktion