Berlin:

Schärfere Regulierung für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung
Werbewirtschaft kommt Forderung von Bundesernährungsministerin Klöckner nach, an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung zu beschränken

An Kinder gerichtete Werbung für stark zuckerhaltige sowie stark fett- und salzhaltige Lebensmittel kann sich negativ auf das Erlernen eines gesundheitsförderlichen Lebensstils auswirken.

Weil es nicht tragbar ist, die Unerfahrenheit von Kindern durch manipulative Werbeaussagen auszunutzen, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, den Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) aufgefordert, die Verhaltensregeln bei Lebensmittelwerbung, die auf Kinder abzielt, weiter zu verschärfen. Dieser Forderung ist der ZAW nun nachgekommen und hat seine Verhaltensregeln angepasst.

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner: „Es war für mich keine Frage, dass die Verhaltensregeln verschärft werden müssen. Wichtig ist, dass es schnell und effektiv geschieht. Denn Werbung darf Kinder nicht dazu verleiten, sich ungesund zu ernähren. Das gilt für alle Kanäle – im Fernsehen, auf Onlineplattformen oder Social Media. Besonders wichtig war mir, dass der Schutzkreis ausgeweitet wird. Deshalb war es überfällig, dass die Altersgrenze auf 14 Jahre heraufgesetzt wird. Kinder werden jetzt deutlich besser geschützt.“

Diesen Forderungen ist der ZAW nachgekommen und hat seine Verhaltensregeln wie folgt angepasst:
• Der Schutzkreis der Verhaltensregeln wird von vormals „unter 12-Jährige“ auf „unter 14-Jährige“ ausgeweitet und entspricht nun der Maßgabe des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder.
• Zudem wird die Bewerbung von besonders fett-, zucker- und salzhaltigen Lebensmitteln gegenüber Kindern erheblich eingeschränkt:
o Es dürfen keine positiven Ernährungseigenschaften mehr hervorgehoben werden, wenn die Werbung im Umfeld von Kindersendungen ausgestrahlt wird oder sich durch ihre Aufmachung direkt an Kinder richtet.
o Dies gilt nicht nur für Fernsehwerbung, sondern auch für Internetwerbung, die stark an Bedeutung gewinnt.
• Die neuen Regelungen gehen durch den weiten Anwendungsbereich entscheidend über die europäischen Vorgaben hinaus: Sie beschränken die Werbung nicht nur im Rahmen ihres Ausstrahlungskontextes (Kindersendung und Video-Sharing-Plattform), sondern zusätzlich aufgrund des Adressatenkreises (unter 14-Jährige).
• Durch die Anhebung der relevanten Altersgrenze und den weiten Anwendungsbereich sind nun auch junge Nutzer von Social-Media-Plattformen wie „Youtube“ und „TikTok“ stärker geschützt.

„Ich erwarte, dass die angepassten Verhaltensregeln auch konsequent in der Praxis angewendet werden – das behalten wir im Blick“, so Klöckner weiter. Sollte sich die Anwendung der neuen Verhaltensregeln als unzureichend erweisen, schließt sie eine strengere staatliche Regulierung nicht aus. Grundsätzlich liege die Verantwortung hier bei den Ländern, sie müssen die Wirksamkeit ihrer bereits bestehenden Regelungen überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern. Dazu fordert die Bundesministerin die Länder auf, ihrer Verantwortung in der Medienpolitik bei der Umsetzung und Überprüfung konsequent nachzukommen.

Hintergrund:
Im Bereich der Medienregulierung haben die Bundesländer durch den gemeinsamen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen, die unter anderem eine Beschränkung der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung vorsieht. Bei der Novellierung des Medienstaatsvertrages im November 2020 haben die Länder im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag die Kinderdefinition auf Personen „unter 14 Jahre“ festgelegt. Die Einführung weiterer konkreter Verschärfungen haben die Bundesländer nicht vorgesehen, sondern die Rundfunkveranstalter und Anbieter von Telemedien allgemein verpflichtet, eigene selbstverpflichtende Regelungen zu treffen. Dies erfolgt durch die Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung des Deutschen Werberates.

Quellle: bmel.bund.de

 

Von redaktion

Versäumt

Bayerns Wirtschaftsminister informiert sich im Bayerischen Wald Aiwanger: „Gemeinsam haben wir den Borkenkäfer deutlich zurückgedrängt – jetzt dürfen wir nicht nachlassen. Nach dem trockenen Sommer sind die Bäume geschwächt und anfällig“ Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich heute über die aktuelle Borkenkäfersituation im Bayerischen Wald informiert. Das Bild zeigt ihn mit (v.l.n.r) Nationalparkchefin Ursula Schuster und BaySF-Vorstand Rudolf Plochmann. Foto: StMWi/Bastian Brummer   Download SPIEGELAU  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich heute über die aktuelle Borkenkäfersituation im Bayerischen Wald informiert. Im Mittelpunkt der Exkursion mit Vertretern der Bayerischen Staatsforsten, der Nationalparkverwaltung, der Forstverwaltung sowie privaten Waldbesitzern und Verbänden standen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, die aktuelle Entwicklung und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings.   Aiwanger: „Die Borkenkäfersituation im Bayerischen Wald hat sich deutlich entspannt. Das ist eine gute Nachricht für unsere Wälder und ein Erfolg der konsequenten Arbeit aller Beteiligten. Wir haben in den vergangenen Jahren gelernt, dass wir den Käfer nur gemeinsam und über die Grenzen der Waldbesitzarten hinweg wirksam bekämpfen können. Genau diesen Weg müssen wir weitergehen. Denn Entwarnung können wir noch lange nicht geben: Nach Hitze und Trockenheit sind viele Bäume geschwächt. Wir müssen aufmerksam bleiben, Befall früh erkennen, Käferholz konsequent aufarbeiten und zügig aus dem Wald bringen.“   Der Ortstermin in Spiegelau war bereits das dritte gemeinsame Treffen zur Borkenkäferthematik im Bayerischen Wald nach den Terminen im März 2024 und August 2025. Damals stand die Sorge im Mittelpunkt, dass sich der Borkenkäfer aus dem Nationalpark in angrenzende Waldflächen ausbreiten könnte. Heute fällt die Bilanz deutlich positiver aus. Gemeinsam mit den Partnern wurden an Exkursionspunkten im Staatswald und im Nationalpark Bayerischer Wald unterschiedliche Verfahren und Methoden zur waldschutzwirksamen Aufarbeitung von Käferholz vorgestellt.   Aiwanger: „Wir sehen, dass regelmäßiger Austausch und abgestimmtes Handeln etwas bewirken. Staatswald, Nationalpark und Privatwald haben unterschiedliche Aufgaben und Rahmenbedingungen. Beim Schutz unserer Wälder haben wir aber ein gemeinsames Interesse. Deshalb werden wir den regelmäßigen Austausch fortsetzen und weiter an einem Strang ziehen.“ Die Borkenkäfersituation in der Region Bayerischer Wald ist aktuell so ruhig wie seit Jahren nicht mehr. In den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen wurden bislang historisch geringe Mengen an Käferholz festgestellt. Die Fangzahlen des Borkenkäfermonitorings der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft liegen rund 40 Prozent unter dem Niveau von 2024. Die Bayerischen Staatsforsten verzeichnen sehr geringe Schadholzmengen und in der Managementzone des Nationalparks ist die Situation im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls ruhig. Die Entwicklung zeigt: Konsequentes Borkenkäfermanagement und eine enge Zusammenarbeit über die Waldbesitzarten hinweg zahlen sich aus. Gleichzeitig bleibt der Käfer eine Gefahr. Nach den heißen und trockenen Phasen dieses Sommers sind die Wälder weiterhin belastet. Deshalb gilt es, gerade jetzt wachsam zu bleiben und bei ersten Anzeichen konsequent zu handeln. Regelmäßige Bohrmehlsuche, schnelle Aufarbeitung und der zügige Abtransport des Käferholzes bleiben die entscheidenden Maßnahmen. Ziel bleibt, den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum für kommende Generationen zu erhalten. Ansprechpartner: Bastian Brummer Stellv. Pressesprecher Auf Flächen des Nationalparks Bayerischer Wald überzeugte sich der Minister von einem Verfahren der Parkverwaltung, wodurch Käferbäume unschädlich gemacht werden. Dabei griff er auch selbst zum Werkzeug und entrindete einen Baum. Foto: StMWi/Bastian Brummer   Download Im Mittelpunkt der Exkursion mit Vertretern der Bayerischen Staatsforsten, der Nationalparkverwaltung, der Forstverwaltung sowie privaten Waldbesitzern und Verbänden standen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, die aktuelle Entwicklung und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers.