München:

Zehn Jahre Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – Pflegeministerin Huml: Gesetz garantiert Schutz für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Mit dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) stellt der Freistaat Bayern seit genau zehn Jahren (1. August 2008) den Schutz für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung in entsprechenden Wohneinrichtungen sicher. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Mittwoch hingewiesen. Sie erläuterte: „Viele Menschen wünschen sich auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben. Deswegen ist es wichtig, die Selbstständigkeit, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern.“

Die Ministerin betonte: „Wir haben bereits viel in puncto Qualität in der Pflege erreicht. Seit dem 1. August 2008 bildet das Bayerische PfleWoqG die Grundlage für die Beratung, Begleitung und Kontrolle der Einrichtungen durch die örtlichen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Deren kompetenter und ausdauernder Einsatz leistet einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner.“

Huml erläuterte: „Den individuellen Interessen und Bedürfnissen kann durch die Entwicklung alternativer Wohnformen noch mehr Rechnung getragen werden. Die Nachfrage nach entsprechenden Wohnformen steigt.“

Die Ministerin ergänzte: „Mein Ziel ist deshalb eine flächendeckende Versorgung mit einem breit gefächerten Angebot. Denn es ist wichtig, dass Menschen die Wahl haben und gemeinsam mit Angehörigen selbst entscheiden können, wie sie im Alter, bei Pflegebedürftigkeit und mit Behinderung leben möchten. Um dem Schutzauftrag bei einer sich wandelnden Versorgungslandschaft auch in der Zukunft gerecht werden zu können, wird es in der kommenden Legislaturperiode eine Überarbeitung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes geben.“

Quelle:stmgp.bayern.de

Von redaktion