Berlin:

Monatsbericht August 2014

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat Anfang 2013 seine Tätigkeit als zentrales Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland aufgenommen. Mit der Errichtung des AFS wurde der Erfahrung aus der Finanzkrise Rechnung getragen, dass für Finanzstabilität nicht nur jedes einzelne Institut stabil sein muss. Es gibt auch makroökonomische oder sektorale Entwicklungen, die Risiken für das Finanzsystem als Ganzes implizieren. Mit dem AFS wird die auf die Stabilität des gesamten Finanzsystems abzielende Aufsicht gestärkt. Im Juni 2014 erstattete der AFS dem Deutschen Bundestag erstmals Bericht über die Entwicklung der Finanzstabilität und seine bisherige Tätigkeit. Mehr zum Bericht des AFS enthält die Ausgabe August 2014 des BMF-Monatsbericht. In der der aktuellen Ausgabe des Monatsberichts des BMF finden Sie darüber hinaus den Sollbericht zum Haushalt 2014, einen Bericht zur Projektion des Öffentlichen Gesamthaushalts, einen Artikel zur Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll, einen kurzen Abriss zu den Artikel-IV-Konsultationen des IWF mit Deutschland, sowie weitere Artikel zu Themen aus dem vielfältigen Aufgabenspektrum des BMF.

Quelle:bundesfinanzministerium.de

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