Berlin:

Stresstest zum Stromsystem: BMWK stärkt Vorsorge zur Sicherung der Stromnetz-Stabilität im Winter
22/23
Habeck „Wir tun alles, was nötig ist – Einsatzreserve für Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim
wird eines von mehreren Elementen“

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute
die Ergebnisse des zweiten Netzstresstests (zweite Sonderanalyse Winter 22/23) vorgelegt. Sie
hatten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von Mitte Juli bis Anfang
September 2022 in einer Sonderanalyse die Sicherheit des Stromnetzes für diesen Winter unter
verschärften äußeren Bedingungen untersucht. Anlass dafür war, dass aufgrund der Dürre im Sommer,
des Niedrigwassers in den Flüssen, des aktuellen Ausfalls rund der Hälfte der französischen
Atomkraftwerke und der seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine insgesamt angespannten
Lage auf den Energiemärkten eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren bestehen, die unter bestimmten
Umständen zu einer Kumulation von Risiken führen. Der zweite Stresstest untersucht daher
verschiedene Szenarien und nimmt die Netzsituation in den Blick, insbesondere auch das
Zusammenspiel mit den europäischen Nachbarländern, da die Situation Deutschlands durch die
geographische Lage und die Verbindungsleitungen zu elf europäischen Ländern besonders von der
Entwicklung in Europa abhängt.
Der zweite Netzstresstest kommt zu dem Ergebnis, dass stundenweise krisenhafte Situationen im
Stromsystem im Winter 22/23 zwar sehr unwahrscheinlich sind, aktuell aber nicht vollständig
ausgeschlossen werden können. Daher werden eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen empfohlen, damit es
auch in diesen sehr unwahrscheinlichen Szenarien nicht zu einer kurzzeitigen Lastunterdeckung oder
Stromausfällen aufgrund von Netz-Stresssituationen kommt. Die im Stresstest empfohlen Maßnahmen
sind zum Teil bereits umgesetzt oder in Umsetzung, z.B. die Nutzung von Kraftwerksreserven und die
Marktrückkehr von Kohlekraftwerken. Weitere Maßnahmen sind in der unmittelbaren Vorbereitung und
werden mit einer dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) umgesetzt, u.a. die
zusätzliche Stromproduktion in Biogasanlagen sowie Maßnahmen zur Höherauslastung der
Stromnetze/Verbesserung der Transportkapazitäten.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck erklärte zu den Ergebnissen: „Wir haben in
Deutschland eine sehr hohe Versorgungssicherheit im Stromsystem. Wir haben genug Energie in und für
Deutschland; wir sind ein Stromexportland. Aber wir sind Teil eines europäischen Systems, und
dieses Jahr ist in ganz Europa ein besonderes Jahr. Der russische Angriff auf die Ukraine hat zu
einer angespannten Situation auf den Energiemärkten geführt, und wir setzen alles daran, eine
Gasmangellage zu vermeiden. In Frankreich fällt derzeit rund die Hälfte der Atomkraftwerke aus. Die
Dürre im Sommer hat die Wasserstände in Flüssen und Seen reduziert, was die Wasserkraft in
Nachbarländern schwächt und auch bei uns den Transport von Kohle zu den Kraftwerken erschwert, die
wir aufgrund der angespannten Gaslage nutzen müssen. Und der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie
der Stromnetzausbau wurden in den letzten Jahren stark gebremst, besonders negativ macht sich das
im Süden unseres Landes bemerkbar. Die großen Krisen – Krieg und Klimakrisen – wirken sich sehr
konkret aus. Wir haben also eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren, und der Sommer hat das mit der
Trockenheit noch mal deutlich verschärft. Unter bestimmten Umständen und in ganz bestimmten
Situationen können sich diese Risiken bündeln. Wegen all dieser Risiken können wir nicht sicher
darauf bauen, dass bei Netzengpässen in unseren Nachbarländern genug Kraftwerke zur Verfügung
stehen, die kurzfristig unser Stromnetz mit stabilisieren,“ sagte Habeck.
Er betonte: „Es ist weiterhin sehr unwahrscheinlich, dass es zu Krisensituationen und
Extremszenarien kommen wird. Aber als Minister, der für die Versorgungssicherheit zuständig ist,
tue ich alles, was nötig ist, um die Versorgungssicherheit vollumfänglich zu gewährleisten. Daher
haben wir etliche Maßnahmen, die der Stresstest als notwendig erachtet, bereits in der Umsetzung,
wie beispielsweise die Marktrückkehr der Kohlekraftwerke. Andere Maßnahmen im Netzbereich, wie vor
allem die Verbesserung der Transportkapazitäten im Stromnetz, werden wir mit einer dritten
EnSiG-Novelle lösen und noch diese Woche die Abstimmungen hierzu starten.“
Der Minister erklärte: „Die Ergebnisse des Stresstests bedeuten aber auch, dass wir zur Absicherung
für den Notfall für den Winter 22/23 eine neue zeitlich und inhaltlich begrenzte AKW-Einsatzreserve
aus den beiden südlichen Atomkraftwerken Isar 2 und Neckarwestheim schaffen. Die beiden AKW Isar 2
und Neckarwestheim sollen bis Mitte April 2023 noch zur Verfügung stehen, um falls nötig, über den
Winter einen zusätzlichen Beitrag im Stromnetz in Süddeutschland 2022/23 leisten zu können. Das
heißt auch: Alle drei derzeit in Deutschland noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke werden
planmäßig Ende 2022 regulär vom Netz gehen. Am Atomausstieg, wie er im Atomgesetz geregelt ist,
halten wir fest. Neue Brennelemente werden nicht geladen und Mitte April 2023 ist auch für die
Reserve Schluss. Die Atomkraft ist und bleibt eine Hochrisikotechnologie und die hochradioaktiven
Abfälle belasten zig nachfolgende Generationen. Mit der Atomkraft ist nicht zu spielen. Eine
pauschale Laufzeitverlängerung wäre daher auch im Hinblick auf den Sicherheitszustand der
Atomkraftwerke nicht vertretbar. Mit der Einsatzreserve tragen wir den Risiken der Atom-Technologie
und der Sondersituation im Winter 22/23 Rechnung. So können wir im Fall der Fälle agieren. Die AKW-
Einsatzreserve ist eine zielgenaue Antwort.“
Habeck hob hervor: „Die Situation im Stromsystem in diesem Winter ist nicht mit der im Winter
2023/24 zu vergleichen. Für das nächste Jahr werden die Grundbedingungen andere sein, weil durch
die längere Vorlaufzeit bereits beschlossene Maßnahmen stärker wirken und noch weitere umgesetzt
werden können. Wir erhöhen die Gas-Importkapazität über schwimmende LNG-Terminals (FSRU) zum Winter
23/24 so stark, dass keine Gasmangellage an den Gaskraftwerken mehr zu befürchten ist. Wir steigern
bis dahin die Verfügbarkeit von Strom aus Biogas-Anlagen und aus Erneuerbaren-Anlagen. Das Gleiche
gilt für die Leistungsfähigkeit der Stromnetze, die Kraftwerkskapazitäten und flexible Lasten.
Damit werden bis 2023/24 die Unsicherheitsfaktoren dieses Winters deutlich reduziert und die
Versorgungslage verbessert.“
Näher zum Stresstest:
Der zweite Stresstest wurde von den vier Übertragungsnetzbetreibern im Zeitraum von Mitte Juli bis
Anfang September 2022 durchgeführt. Im Vergleich zur ersten Sonderanalyse (März bis Mai 2022)
wurden die Annahmen zu den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf den
Energiemarkt aus Vorsorgegründen deutlich verschärft und stufenweise hochskaliert. Zusätzlich
berücksichtigen die Berechnungen weitere mögliche Engpässe in der Kraftwerksverfügbarkeit.
Die Analyse umfasst drei kritische Szenarien (kritisches Szenario +, sehr kritisches Szenario ++
und Extremszenario +++), die deutlich von den Referenzszenarien aus den gesetzlich vorgeschriebenen
Analysen zur Stromversorgungssicherheit von Ende April 2022 abweichen. Auch im Vergleich zum ersten
Stresstest vom Mai 2022 wurden die Annahmen zur Kraftwerksverfügbarkeit und zu Brennstoffpreisen
noch einmal deutlich verschärft und je nach Szenario hochskaliert. Damit liegen der Gesamtbewertung
für die Stromversorgungssituation insgesamt fünf Szenarien zugrunde – von Basisszenario der
gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsanalyse bis hin zum Extremszenario in diesem zweiten Stresstest.
Für die drei Szenarien des zweiten Stresstests wurden in Stufen mögliche Auswirkungen einer
unterschiedlich kritischen Lage auf den Energiemärkten auf den Stromsektor in Deutschland und
Europa untersucht. In der neuen Berechnung wurden u.a. folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ein
großer Teil der französischen Atomkraftwerke kehrt nicht bis zum Winter an den Markt zurück. Im
Extremszenario (+++) steht nur die Leistung von knapp zwei Drittel der französischen Atomkraftwerke
zur Verfügung. Nur ein Teil der möglichen Kraftwerke kehrt nach dem
Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz an den Markt zurück – je nach Szenario in unterschiedlichem
Ausmaß. Das Niedrigwasser in den Flüssen schränkt Steinkohlelieferungen weiter ein. Die
Steinkohlekraftwerke können also auch bei Verbrauchsspitzen deutlich weniger Strom produzieren, im
Extremszenario am wenigsten. Ein Viertel (+) bis die Hälfte (+++) der Kraftwerksleistung der
Netzreserve ist nicht betriebsbereit. Im kritischen Szenario ist ein Viertel der Gaskraftwerke in
Süddeutschland nicht verfügbar, im Extremszenario sogar die Hälfte. Die Stromnachfrage von
Heizlüftern erhöht die Verbrauchsspitzen im Gigawatt-Bereich.
Der Gaspreis als Eingangsgröße der Berechnungen wurde in allen drei Szenarien einheitlich auf 300
EUR/MWh erhöht.

Der zweite Stresstest zeigt im Ergebnis: Eine stundenweise krisenhafte Situation im Stromsystem im
Winter 22/23 ist zwar sehr unwahrscheinlich, kann aktuell aber nicht vollständig ausgeschlossen
werden. Damit es aber im kommenden Winter zu keinerlei Lastunterdeckungen oder Stromausfällen
aufgrund von Netz-Stresssituationen kommt, sind zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der
Netzsicherheit nötig.
Konkret zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, dass in einigen Regionen des europäischen
Strommarktes in einigen Szenarien die Nachfrage ohne zusätzliche Maßnahmen nicht vollständig
gedeckt werden kann. Im sehr kritischen Szenario (++) und dem Extremszenario (+++) treten solche
Situationen für sehr kurze Zeiträume, das heißt einige wenige Stunden im Jahr, auch in Deutschland
auf.
Im besonderen Fokus stand bei dem Stresstest vor allem die Frage, ob und in welchem Ausmaß es zu
Engpässen im Stromnetz kommt. Ergebnis ist hier, dass es – bedingt durch den verzögerten Netzausbau
und fehlende Erzeugungskapazitäten im Süden – in allen drei Szenarien Netzengpässe geben kann. Zur
Behebung dieser Netzengpässe sind Kraftwerke aus dem Ausland (Redispatchkraftwerke) nötig,
teilweise im deutlich größeren Umfang als bisher errechnet und eingeplant. Da die Versorgungslage
in ganz Europa unter anderem in Folge von Dürre, Niedrigwasser und den Problemen bei französischen
Atomkraftwerken angespannt ist, ist äußerst unsicher, ob diese Kraftwerksleistung bei den
europäischen Partnern tatsächlich zur Verfügung stehen kann.
Daher kommt der zweite Stresstest zum Ergebnis, dass es aus Gründen der Vorsorge ein Bündel von
Maßnahmen braucht, um Netzengpässe zu vermeiden. Dazu werden eine Reihe von Lösungsansätzen zur
Entschärfung von kritischen Situationen empfohlen, die kombiniert werden sollten – eine Maßnahme
allein reicht nicht. Wichtige Beiträge zur Netzsicherheit sind eine höhere Auslastung der
bestehenden Netze durch eine Beschleunigung des geplanten witterungsabhängigen
Freileitungsbetriebs, eine bessere Nutzung verschiedener Kraftwerke und Kraftwerksreserven sowie
vertragliches Lastmanagement. Diese Maßnahmen sollten zwingend und dringend umgesetzt werden.
Für das sehr kritische Szenario ++ wurde in einer zusätzlichen Berechnung der mögliche Effekt einer
Verfügbarkeit der drei Atomkraftwerke Emsland, Isar und Neckarwestheim im Stromnetz untersucht. Die
Ergebnisse zeigen: Wenn man die drei Atomkraftwerke verfügbar hält, kann dies in Stresssituationen
im Stromnetz nur einen begrenzten Beitrag leisten. Zur Stabilisierung des Stromnetzes würden die
drei AKW in einem sehr kritischen Szenario den Bedarf an Redispatchkraftwerken im Ausland nicht um
die Nennleistung der AKW senken, sondern nur um 0,5 GW. Es bleibt auch dann ein Redispatchbedarf im
Ausland von 4,6 GW (im gerechneten Szenario ++ besteht ohne AKW ein Redispatchbedarf im Ausland von
5,1 GW). Redispatchkraftwerke sind Kraftwerke, die dem deutschen Markt kurzfristig Strom zum
Ausgleich von Netzengpässen zur Verfügung stellen können. Es würde zudem – gemessen am
Gesamtgasverbrauch – nur minimal Gas eingespart. Insgesamt besitzt Atomenergie im Vergleich zu den
anderen dringenden Maßnahmen eine untergeordnete Rolle, um in kritischen Situationen die
Netzsicherheit zu gewährleisten. Es bleiben auch bei einer Nutzung der drei verbleibenden
Atomkraftwerke deutliche Eingriffe in den Kraftwerkspark nötig, um die Netzsicherheit zu
gewährleisten.
Näher zur Einsatzreserve:
Da der mögliche Beitrag der Atomenergie nach den Berechnungen des zweiten Stresstests begrenzt ist
und Atomenergie weiterhin eine Hochrisikotechnologie ist, muss eine besonders sorgfältige und
zielgenaue Ausgestaltung erfolgen, nicht zuletzt um den hohen verfassungsrechtlichen Hürden des
Art. 20a GG Rechnung zu tragen. So verpflichtet Art. 20a GG den Staat in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der
verfassungsmäßigen Ordnung zu schützen. Die Risiken, die die Nutzung der Atomenergie zur
Stromerzeugung mit sich bringt und die Lasten, die durch Atommüll für künftige Generationen
entstehen, sind daher nur dann vertretbar, wenn eine genaue Interessenabwägung erfolgt und der
Grund für die Nutzung von Atomenergie genau dargelegt wird.
Daher spricht sich Minister Habeck für eine zielgenaue AKW-Einsatzreserve aus, die sowohl zeitlich
als auch in ihrem Anwendungsbereich begrenzt ist. Die AKW-Einsatzreserve hat die Risiken der
Atomenergie im Fokus und trägt der Sondersituation im Winter 2022/23 Rechnung und ist damit
zeitlich begrenzt bis Mitte April 2023. Der Anwendungsbereich ist inhaltlich begrenzt auf die
südlichen Kraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim. Nur für diesen Zeitraum und nur für die zwei
süddeutschen AKWs ist ein eng konditionierter Notfalleinsatz der AKWs zur Abwehr einer konkreten
Gefahr für die Versorgungssicherheit erforderlich und damit im Rahmen der Verfassung eine noch
vertretbare Entscheidung des Gesetzgebers. Für den norddeutschen Raum sind hingegen andere, weniger
risikoreiche Instrumente einsetzbar. So können hier kurzfristig zusätzliche Ölkraftwerke in Form
von Kraftwerksschiffen sogenannten „Power-Barges“ eingesetzt werden. Diese stehen für Isar 2 und
Neckarwestheim nicht zur Verfügung.
Die Einsatzreserve aus Isar 2 und Neckarwestheim soll zudem bewusst als Reserve ausgestaltet werden
und nur dann eingesetzt werden, wenn zu befürchten ist, dass die anderen Instrumente nicht
ausreichen, um eine Versorgungskrise abzuwenden. Die Ausgestaltung der Einsatzreserve wird die
notwendigen technischen Anforderungen der Atomkraft berücksichtigen. Eine Verlängerung über Mitte
April 2023 hinaus oder eine Wiederbelebung im Winter 23/24 ist aufgrund des Sicherheitszustands der
AKW und den grundsätzlichen Erwägungen zu den Risiken der Atomkraft ausgeschlossen.
Die Einsatzreserve soll im Energiesicherungsgesetz geregelt werden. Sie setzt zudem voraus, dass
keine Abstriche von den üblichen Sicherheitsanforderungen gemacht werden. Entsprechend ist eine
belastbare Prüfung des Sicherheitszustandes nötig.
Um zu entscheide, wann die Reserve abgerufen wird, wird ein Monitoring der Bundesnetzagentur zur
Bewertung der Strommarkt- und Netzsituation frühzeitig die Entwicklungen im Stromsystem
(Kohlevorräte, Kraftwerkverfügbarkeiten, Gasverfügbarkeit etc.) aufzeigen. Auf diese Weise soll
eine Analyse der stromseitigen Versorgungssicherheit anhand unterschiedlicher Indikatoren
ermöglicht werden. Diese dient dann als Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche
Aktivierung der AKW-Einsatzreserve. Es werden u. a. die Parameter überwacht, die in den
Stresstest-Szenarien kritische Markt- und Netzsituationen nach sich ziehen. Ziel sollte eine
Bewertung der Gesamtsituation und eine frühzeitige Bewertung alternativer Maßnahmen sein.
Bei kritischen oder fragwürdigen Entwicklungen erfolgt unverzüglich eine vertiefte Analyse mit der
Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern. Nach Vorschlag des BMWK soll die
Bundesnetzagentur die Empfehlung für den Abruf der Reserve im Fall der Fälle aussprechen; die
Entscheidung soll dann über Regierungsverordnung mit Widerspruchsmöglichkeit des Bundestages
erfolgen. Die Wiederanfahrgenehmigung erteilt die zuständige Atomaufsichtsbehörde.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html

Quelle:abo-bmwi.de

Von redaktion