München:

Strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Bayerns
Justizminister Eisenreich präsentiert Aufklärungskampagne – heute am
Landgericht Passau / Eisenreich: „Wir wollen Schüler vor Straftaten und
Strafverfahren schützen“

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Hakenkreuze, Gewaltvideos
und kinderpornografische Bilder: In den vergangenen Jahren gab es an bayerischen
Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte über Netzwerke
und Chats verbreitet wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:
„Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden immer
häufiger mit solchen Inhalten auf Schülerhandys konfrontiert.
2020 wurden in Bayern 101 Jugendliche bzw. Heranwachsende (im Alter von
14 bis 20 Jahren) nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil sie kinderpornografische
Inhalte verbreitet, erworben oder besessen haben. Dabei sind sich die Schülerinnen
und Schüler oft gar nicht bewusst, wie schnell sie sich strafbar machen
können und was die Folgen sind. Wir wollen Kinder und Jugendliche
für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention
leisten. Wir wollen alle Schülerinnen und Schüler vor Straftaten
und Strafverfahren schützen.“ Das Justizministerium hat
deshalb  gemeinsam mit dem Kultusministerium  die Präventionskampagne
„Mach dein Handy nicht zur Waffe“ entwickelt. Den Startschuss
gaben die Minister Eisenreich und Prof. Michael Piazolo im April 2021 in
München. Nun wird sie in ganz Bayern vorgestellt. Justizminister Eisenreich
besuchte dafür heute (4. Juli) das Landgericht Passau. Minister
Eisenreich, der Präsident des Oberlandesgerichts
München, Dr. Hans-Joachim Heßler, und Jugendstaatsanwalt
Thomas Rappenglix diskutierten mit Schülerinnen und
Schülern einer 10. Klasse des Adalbert-Stifter-Gymnasiums.
Der Minister zeigte den Schülerinnen und Schülern ein etwa
zweiminütiges Video, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Eisenreich:
„Dafür konnten wir Falco Punch gewinnen, mit mehr als elf Millionen
Followern bei TikTok einer der bekanntesten deutschen Influencer. Er holt
die Jugendlichen dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz.“
Punch zeigt anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem
Handy strafbar machen kann. Flankiert wird das Video von einer
eigenen Website. Eisenreich: „Mit der Landingpage
unter ‚www.machdeinhandynichtzurwaffe.de‘
informieren wir Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Lehrer darüber,
wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt geraten und eine strafbare Handlung
mit dem Handy begehen kann.“ Hintergrund:
Was ist strafbar? Genau wie in der analogen
Welt können in Chat-Apps, Foren und Social-Media-Plattformen Straftatbestände
verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten
von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt
zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte
Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in
den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor. Beispielsweise
ist es strafbar, kinder- oder jugendpornografische
Bilder über Chatgruppen zu versenden, kinder-
oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch
Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder  unaufgefordert
– über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich
löschen oder den zuständigen Stellen melden,
freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne
deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse
zugänglich zu machen, beleidigende Äußerungen
in einem sozialen Netzwerk zu posten, Sticker mit
Hakenkreuzen, Hitler-Bildern und Sigrunen zu versenden und rassistische
(volksverhetzende) Parolen im Internet zu veröffentlichen.
Zahlen: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik
ist  unabhängig vom Tatort Schule  im Bereich Kinderpornografie
bundesweit die Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren von 1.373
im Jahr 2018 auf 4.139 im Jahr 2019 und auf 7.643 im Jahr 2020 und auf
14.528 im Jahr 2021 gestiegen.

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion