Fürth:

Amtsgericht Fürth pilotiert die Einführung der elektronischen Akte in Nachlasssachen / Justizminister Eisenreich: „Das Amtsgericht Fürth pilotiert als erstes bayerisches Amtsgericht die E-Akte in Nachlasssachen. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran.“

Die elektronische Akte wird derzeit an vier Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt: Beim Amtsgericht Kelheim in Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Erlangen in Betreuungssachen, beim Amtsgericht Regensburg in Immobiliarvollstreckungssachen und beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen. Seit dem 4. Juli 2022 wird nun auch am Amtsgericht Fürth die E-Akte in Nachlasssachen pilotiert. Seit Montag setzt das Gericht bei neuen Nachlasssachen nur noch elektronische Akten ein. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Das Amtsgericht Fürth pilotiert als erstes bayerisches Amtsgericht die E-Akte in Nachlasssachen. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten.“

Da die Pilotphase an den Landgerichten (Landshut, Regensburg und Coburg) und am Oberlandesgericht München erfolgreich durchgeführt wurde, erfolgt bereits die schrittweise Regeleinführung der E-Akte an den Landgerichten in Zivilsachen und den Oberlandesgerichten in Zivil- und Familiensachen. An den Landgerichten Ingolstadt, Weiden i.d.OPf., Hof, Amberg, Würzburg, Memmingen, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Passau, Kempten (Allgäu), Bamberg, Schweinfurt, Traunstein sowie dem Oberlandesgericht Nürnberg wurde die E-Akte bereits regulär eingeführt.

Dem Beginn der Einführung der elektronischen Akte ging eine mehrjährige erfolgreiche Pilotierung voraus. Bis heute wurden ca. 88.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Minister Eisenreich: „Wir müssen 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Die Erfahrungen bei der Pilotierung der elektronischen Akte sind sehr positiv. Bereits 16 der 22 bayerischen Landgerichte sowie zwei der drei bayerischen Oberlandesgerichte setzen nun die E-Akte ein.“

Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung in Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung beginnt nun auch die Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesen Bereichen. Im Zuge dessen erfolgt sukzessive auch die Umstellung der Landgerichte auf eine elektronische Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen, so dass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann.

Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.

Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 126 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben. Das bayerische Justizministerium geht davon aus, dass im Jahr 2021 rund 10.000 Videoverhandlungen durchgeführt wurden. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu schnellerem Handeln auf. Eisenreich: „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“ Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“

Eisenreich bedankte sich abschließend bei Walter Groß, dem Direktor des Amtsgerichts Fürth: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Fürth darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion