München:

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder / Kindesmissbrauch wird zum Verbrechen hochgestuft / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Der Freistaat hat sich lange dafür eingesetzt. Im nächsten Schritt muss die Speicherung von Verkehrsdaten im deutschen Recht wiederbelebt werden. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Aufschub.“

Das Bundeskabinett hat heute (21. Oktober) das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern grundsätzlich zum Verbrechen hochgestuft werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt das Reformpaket ausdrücklich: „Der heutige Beschluss der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer Kinder. Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Es war überfällig, dass Kindesmissbrauch vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft wird. Dafür hat sich Bayern seit vielen Jahren eingesetzt.“

Das Reformpaket geht dem Minister noch nicht weit genug. Eisenreich fordert darüber hinaus, die Betreiber von Kinderpornografie-Foren noch stärker ins Visier zu nehmen. „Hinter jedem kinderpornografischen Bild steht das unvorstellbare Leid eines Kindes. Wir brauchen deshalb einen eigenen Straftatbestand für Betreiber von Plattformen, die Kinderpornografie verbreiten.

Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter.“

Allerdings nutzen harte Strafen wenig, wenn Ermittler Verdachtsfällen nicht nachgehen können, weil die relevanten Daten bereits gelöscht sind. Eisenreichs Forderung nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verkehrsdatenspeicherung: „Die Formulierung des EuGH belässt Spielräume für eine nationale Regelung der Verkehrsdatenspeicherung. Die Bundesjustizministerin ist nun gefordert, diesen Handlungsspielraum zeitnah und konsequent auszuschöpfen. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Aufschub. Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion