Berlin:

Modernisierung und Stärkung des Schutzes geografischer Herkunftsangaben

Geografische Angaben für Agrarerzeugnisse sollen besser geschützt und ihre Eintragung erleichtert werden. Für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wird erstmals ein EU-weiter Schutz ermöglicht. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vorgelegt haben. Geografische Angaben betreffen Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt hierzu:
„Geografische Herkunftsangaben stehen für Qualität, Tradition und Vertrauen – und sind oft kaufentscheidend. Mit unserem Gesetz schaffen wir erstmals einen EU-weiten Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse- wie „Uhren aus Glashütte“ oder „Geigen aus Mittenwald“. So sichern wir regionale Identität, schützen traditionsreiche Produkte – und schaffen klare Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Kurz: Wo „Schwarzwälder Kuckucksuhr“ draufsteht, muss auch Schwarzwald drin sein!“

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, erklärt hierzu:
„Produkte aus Deutschlands Regionen sind weit über unsere Grenzen hinaus bekannt und beliebt – seien es schwäbische Spätzle, Lübecker Marzipan oder Münchner Bier. Es sind regionale Aushängeschilder, die weit über die Region hinauswirken. Menschen identifizieren sich damit. Das ist gelebte Heimatverbundenheit und auch eine Wertschätzung der ländlichen Räume, in denen diese Produkte entstehen.
Mit dem Gesetzentwurf wollen wir dieses System weiter stärken und ausbauen. Was bei Agrarprodukten bestens funktioniert, kann auch bei handwerklichen und industriellen Erzeugnissen aus einer Region zu einem Mehrwert führen. So wird es künftig noch mehr Aushängeschilder für Wertarbeit geben. Davon profitieren ganze Regionen. Und damit stärken wir die Heimatverbundenheit und die regionale Identität.“

Der Schutz geografischer Angaben in der EU wurde umfassend reformiert und auf handwerkliche und industrielle Produkte ausgeweitet. Parallel dazu wurde das bestehende System für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Weine und Spirituosen überarbeitet und in einer neuen EU-Verordnung vereinheitlicht. Der Gesetzentwurf schafft die erforderlichen nationalen Regelungen zur Durchführung der beiden neuen EU-Verordnungen.

Für den Schutz geografischer Angaben bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrargeoschutz) sieht der federführend vom BMLEH erstellte Teil des Gesetzesentwurfs unter anderem folgende Regelungen vor:

* Die Zuständigkeiten für den Agrargeoschutz, die bislang auf das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufgeteilt waren, werden bei der fachnäheren BLE konzentriert. Dies dient der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.

* Durch das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz werden die Regelungen zum Antragsverfahren zusammengefasst und vereinheitlicht. Die Vorschriften über Kontrollverfahren sind überarbeitet, die Funktionen der Erzeugervereinigungen gestärkt worden. Ebenfalls wurden Bestimmungen zu Nachhaltigkeitsaspekten und zur Bekämpfung von Missbräuchen im Internethandel aufgenommen. Das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz sieht vor allem Vorschriften vor, auf deren Grundlage die Detailregelungen dann in einer Rechtsverordnung getroffen werden können.

In dem in federführender Zuständigkeit des BMJV ausgearbeiteten Teil des Gesetzentwurfs zum Schutz von geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sind insbesondere folgende Regelungen vorgesehen:

* Um eine geografische Angabe für ein handwerkliches oder industrielles Erzeugnis schützen zu lassen, muss zunächst ein Antrag beim DPMA eingereicht werden, das für die sogenannte „nationale Phase“ des Verfahrens zuständig ist. Das DPMA beteiligt die betroffenen Fachministerien, Kammern und Wirtschaftsverbände am Verfahren. Nach positiver Prüfung übermittelt das DPMA den Antrag an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, das den Antrag überprüft und die Eintragung in das dort geführte Register vornimmt. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des DPMA ist das Bundespatentgericht zuständig.

* Zum Schutz von geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sieht der Gesetzentwurf umfassende privatrechtliche Durchsetzungsinstrumente wie Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor. Zusätzlich werden die widerrechtliche Verwendung, Nachahmung oder Aneignung einer solchen geografischen Angabe bußgeldbewehrt.

* Die privatrechtliche Durchsetzung durch Berechtigte und ihre Vereinigungen wird ergänzt durch Kontroll- und Marktüberwachungsbefugnisse der zuständigen Landesbehörden wie beispielsweise die Befugnis Geschäftsräume zu betreten oder widerrechtliche Kennzeichnungen zu entfernen. Für eine effektive Überwachung des Online-Handels werden die Landesbehörden ermächtigt, Erzeugnisse verdeckt zu erwerben (sog. „Mystery Shopping“).

* Sämtliche Angebote im Onlinehandel, die gegen den Schutz geografischer Angaben verstoßen, stellen darüber hinaus rechtswidrige Inhalte im Sinne des Digital Services Act dar. Hierdurch werden mittelbar auch Online-Plattformen in die Verantwortung für den Schutz geografischer Angaben einbezogen, etwa durch die Verpflichtung, ein wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für die Meldung von fehlerhaft gekennzeichneten Angeboten vorzuhalten.

Der Gesetzentwurf ist hier<http://bmel.de/goto?id=116284> abrufbar.

Quell:bmelh.bund.de

 

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.