Berlin:

*Bundestag stimmt Sicherheitsanforderungen für künftiges
Atommüll-Endlager zu*

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*Der Bundestag hat heute der Verordnung des Bundesumweltministeriums über
die Anforderungen an die Sicherheit eines künftigen Endlagers für
hochradioaktive Abfälle mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Verordnung
enthält auch die Kriterien für die Durchführung von vorläufigen
Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens.*

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Ich freue mich über die breite
Zustimmung des Bundestages zu der Verordnung. Dies zeigt erneut, dass der
politische Konsens zum Standortauswahlverfahren weit über die Koalition
hinaus trägt. Gerade jetzt, wo die erstmalige Veröffentlichung von
konkreten Teilgebieten durch die BGE unmittelbar bevorsteht, ist dieses
parteiübergreifende Bekenntnis zu einer fairen, transparenten und
ergebnisoffenen Standortauswahl ein starkes Signal.“

Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für
hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird durch das
Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden
Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in
Frage kommen, immer eingehender untersucht und die vergleichende Auswahl
weiter eingegrenzt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im
Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird
in jeder der drei Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den
untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde. Am 28.
September wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die
Teilgebiete benennen, für die sie in der ersten Phase des
Standortauswahlverfahrens erstmals vorläufige Sicherheitsuntersuchungen
durchführen will.

Der Gesetzgeber misst der Einbeziehung der Öffentlichkeit im
Standortauswahlverfahren hohen Wert bei. Deshalb hat das BMU auch bei der
Beteiligung der Öffentlichkeit im Verordnungsgebungsverfahren neue Wege
beschritten: Eine Entwurfsfassung der Verordnung wurde im Juli 2019
veröffentlicht und konnte über einen Zeitraum von vier Monaten
öffentlich kommentiert werden. Zusätzlich fand im September 2019 ein
öffentliches Symposium statt, auf dem der Verordnungsentwurf vorgestellt
und seine Inhalte im Detail diskutiert wurden. Viele der so eingegangenen
Kommentare haben Eingang in die nun beschlossene Fassung der Verordnung
gefunden und zu klareren Formulierungen beigetragen. Auch die
Beteiligungsdauer wurde auf Wunsch der Öffentlichkeit verlängert.

Ende Juni 2020 hat der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages
verschiedene Experten zur Verordnung angehört. Dabei traf die Verordnung
bei der großen Mehrheit der geladenen Experten auf Zustimmung.

Mit der jetzt erfolgten Zustimmung des Bundestages kann die Verordnung
zeitnah in Kraft treten.

Weiterführende Informationen zum Standortauswahlverfahren, zur Benennung
der Teilgebiete und zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der
Webseite www.endlagersuche-infoplattform.de
<https://www.bmu.de/presseverteiler/lt.php?tid=+Spk9/7nsISUeXYLf5LkoR5cuO4tbEFfj/9o1JsF52CBuBNZyf87oKSsg41K6FIQ>
des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

Quelle: bmu.bund.de

Von redaktion