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Huml: Aktionsprogramm wird Hebammenversorgung in Bayern weiter verbessern – Bayerns Gesundheitsministerin: „Runder Tisch“ in Nürnberg beschloss zahlreiche Maßnahmen

Ein Aktionsprogramm für die Hebammenversorgung in Bayern hat am Mittwoch in Nürnberg auf Initiative von Gesundheitsministerin Melanie Huml ein „Runder Tisch“ mit Vertretern betroffener Institutionen und Verbände beschlossen. Huml betonte nach dem Treffen: „Ich freue mich sehr, dass wir heute zahlreiche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Hebammenversorgung in Bayern auf den Weg gebracht haben. Mit zusätzlichen Impulsen wollen wir die Versorgung von Mutter und Kind sicherstellen – und zwar vor, während und nach der Geburt.“

Die Ministerin erläuterte: „Dieses Aktionsprogramm ist ein wichtiger Schritt für die zukunftsfähige Ausgestaltung der Hebammenversorgung in Bayern! So soll die Vermittlung von Hebammen in Bayern verbessert werden – etwa durch regionale Hebammenzentralen, die Schwangere bei der Suche nach freiberuflich tätigen Hebammen unterstützen und Hebammen vom Verwaltungsaufwand entlasten. Darüber hinaus richtet das bayerische Gesundheitsministerium am Landesamt für Pflege in Amberg eine Koordinierungsstelle ein, um Kommunen bei Maßnahmen vor Ort zu beraten.“

An dem „Runden Tisch“ in Nürnberg nahmen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Bayerischen Hebammen Landesverbandes, des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands, der Bayerischen Landesärztekammer, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände, des Bayerischen Kultus- und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums, des Landkreis- und Städtetages sowie der Bundeselterninitiative Mother Hood e.V. teil. Bereits am 11. Februar 2019 hatte es in Nürnberg auf Einladung von Ministerin Huml einen „Runden Tisch“ zur Hebammenversorgung gegeben. In den darauffolgenden Monaten wurden bei einem weiteren „Runden Tisch“ am 1. April 2019 und in drei Arbeitsgruppensitzungen die Grundlagen für das neue Aktionsprogramm erarbeitet.

Huml unterstrich: „Insbesondere die Nachwuchsgewinnung und die Weiterentwicklung der Hebammenausbildung sind für uns von zentraler Bedeutung. Die auf Bundesebene neu geregelte hochschulische Hebammenausbildung muss jetzt zügig umgesetzt werden. Deshalb ist im Rahmen des heute beschlossenen Aktionspapiers vorgesehen, die Überführung der bisherigen grundständigen Ausbildung an den Berufsfachschulen in eine akademische Ausbildung durch frühzeitige Information der Betroffenen und enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten bestmöglich zu gewährleisten.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Für eine erfolgreiche Etablierung der hochschulischen Hebammenausbildung spielen auch finanzielle Rahmenbedingungen für die Studierenden eine entscheidende Rolle. Deshalb werden Landkreise und kreisfreie Gemeinden Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende während der Hebammenausbildung prüfen.“

Huml betonte: „Nicht zuletzt unsere Hebammenstudie hat gezeigt, dass viele Hebammen an die Aufgabe ihres Berufs denken oder dies bereits getan haben – insbesondere aufgrund der gestiegenen Arbeitsbelastungen. Um die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Hebammen zu verbessern, werden die Landkreise und kreisfreien Gemeinden Hebammen, Schwangere und Mütter durch bedarfsgerechte Maßnahmen unterstützen. Das kann zum Beispiel die Finanzierung oder Bezuschussung von Fahrtkosten für Hebammen sein oder die Unterstützung bei der Vermittlung von Hebammen.“

Die Ministerin ergänzte: „Darüber hinaus wird die Bayerische Landesärztekammer mit Unterstützung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, dem Bayerischen Hebammen Landesverband sowie Ärzten und Hebammen ein Best-Practice-Beispiel für die Arbeit in der stationären Geburtshilfe erheben und veröffentlichen. Denn klar ist: Innovative Arbeitsmodelle, die auch die Work-Life-Balance, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Wertschätzung in den Blick nehmen, können die Arbeitszufriedenheit verbessern.“

Schwangere und Mütter haben häufig Informationsdefizite über regionale Betreuungsangebote und Hebammenleistungen, insbesondere auch aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse. Deshalb werden die am „Runden Tisch“ beteiligten Berufsverbände der Frauenärzte, Kliniken und Krankenkassen die notwendigen Informationen entsprechend aufbereiten und insbesondere unter Berücksichtigung verschiedener Sprachen und regionaler Bezüge bereitstellen.

Huml betonte: „Jetzt geht es darum, die heute beschlossenen Maßnahmen auch zügig umzusetzen. Am 23. Januar findet bereits ein Treffen mit den sieben Bezirksregierungen zur Information und Erörterung von Fragen zur Umsetzung der Hebammenreform des Bundes statt. Dabei geht es in erster Linie um die neuen Ausbildungsinhalte und Ausbildungsstrukturen und die damit zusammenhängenden veränderten Aufgaben der Regierungen. Weitere Treffen mit Vertretern des Bayerischen Kultus- und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums sowie den Hochschulen, die für die Einrichtung von Studiengängen für die Hebammenausbildung vorgesehen sind, werden folgen.“

Die Ministerin kündigte zudem an: „Wir werden zeitnah eine Arbeitsgruppe mit den Berufsverbänden, den Kliniken sowie den Krankenkassen einberufen, um die Aufgabe ‚Bessere Aufklärung und Information von Schwangeren und Müttern‘ anzugehen. Zudem ist nach der Sommerpause dieses Jahres ein weiterer ‚Runder Tisch‘ geplant, um den Umsetzungsstand der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen und mögliche Anpassungen vorzunehmen.“

Huml verwies darauf, dass die Bayerische Staatsregierung bereits wichtige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Hebammen und auch der Kommunen bei der Sicherstellung und Verbesserung der Hebammenversorgung umgesetzt hat. Dazu gehören der Hebammenbonus, die Niederlassungsprämie und das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“.

Huml ergänzte: „Der Hebammenbonus stößt auf große Resonanz: Seit seiner Einführung am 1. September 2018 sind insgesamt bislang 1.806 Anträge (Stand 7.1.2020) auf den Bonus in Höhe von 1.000 Euro eingegangen – davon 196 für das Antragsjahr 2019.“

Der Hebammenbonus wurde im September 2018 eingeführt für freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger, die mindestens vier Geburten pro Jahr in Bayern betreuen und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes in Bayern weggefallen. Damit können zum Beispiel auch Hebammen unterstützt werden, die zwar in Thüringen oder Sachsen wohnen, aber in Oberfranken tätig sind.

Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträge müssen beispielsweise der Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneut eingereicht werden. Damit kann eine zügige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

Huml betonte: „Sehr erfolgreich läuft auch unsere Niederlassungsprämie für Hebammen in Bayern in Höhe von 5.000 Euro. Seit dem 1. September 2019 sind bereits 89 Anträge für das Gründerpaket eingegangen.

Huml erläuterte: „Mit unserer Niederlassungsprämie wollen wir freiberuflichen Hebammen den Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtern. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist, wieder mehr Hebammen für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Angesprochen sind in erster Linie Berufseinsteiger aber auch Hebammen, die den Beruf oder die Selbständigkeit aufgegeben und bisher insbesondere den finanziellen Aufwand eines Wiedereinstiegs gescheut haben.“

Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019. Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmte Leistungen der Hebamme. Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern nach dem 1. September 2019 nachweisen.

Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Prämie hat wie beim Bayerischen Hebammenbonus das Landesamt für Pflege in Amberg übernommen. Der Antrag auf Gewährung der Prämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begründung der Niederlassung gestellt werden. Er kann unter www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden. Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich tätig sind.

Quelle: stmgp.bayern.de

Von redaktion