Berlin:

Schutz vor Ausbeutung und Gewalt

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes
Erstmals soll es in Deutschland klare Regeln für die Prostitution geben, um die
dort tätigen Frauen und Männer besser zu schützen. Heute (Mittwoch) hat das
Bundeskabinett den Entwurf für das „Gesetz zur Regulierung des
Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“
beschlossen. Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) erarbeitete Gesetzentwurf kann damit ins parlamentarische Verfahren.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Elke Ferner, betont: „Endlich
kann das Prostitutionsgewerbe reguliert werden, endlich wird es einen besseren
Schutz für Frauen und Männer geben, die in der Prostitution tätig sind. Mit
unserem Gesetz werden wir sie vor Gefährdungen ihrer Gesundheit, ihrer sexuellen
Selbstbestimmung und vor Gewalt wirksamer schützen und sie in der Wahrnehmung
ihrer Rechte stärken“, so Elke Ferner weiter.

Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für die
Betreiber von Prostitutionsstätten. Darunter fallen nicht nur Bordelle und
bordellartige Betriebe, sondern auch alle anderen Erscheinungsformen gewerblicher
Prostitution. Künftig muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorlegen und sich
einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Erstmals werden auch Verpflichtungen
zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen geschaffen.

„Es geht auch darum, gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle
Begleiterscheinungen durch bessere Überwachungsmöglichkeiten der Behörden
zurückzudrängen“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Ferner: „Durch
die Erlaubnispflicht und die Zuverlässigkeitsprüfung ist sichergestellt, dass zum
Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell betreiben darf.
Menschenunwürdige oder ausbeuterische Betriebskonzepte, wie Flatrate-Modelle,
erhalten keine Erlaubnis und können künftig unterbunden werden.“

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Bei Verstößen drohen den Betreibern Sanktionen bis zum Verlust der Erlaubnis und
empfindliche Bußgelder.

Für die Prostituierten sind eine persönliche Anmeldepflicht und eine regelmäßige
gesundheitliche Beratung vorgesehen. Die Anmeldung gilt für zwei Jahre. Die
gesundheitliche Beratung ist nach einem Jahr zu wiederholen.

Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren muss allerdings die Anmeldung schon
nach einem Jahr verlängert werden. Dazu ist eine halbjährliche Wahrnehmung der
gesundheitlichen Beratung notwendig. Sie erhalten dadurch umfassenden Zugang zu
Informationen über ihre Rechte und Pflichten und über vorhandene
Unterstützungsangebote.

Elke Ferner: „Manche Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter haben aus freien Stücken
diesen Beruf gewählt. Sie wollen und können die Spielregeln selbst gestalten. Das
ist grundsätzlich zu respektieren. Viele andere arbeiten aber nicht freiwillig in
der Prostitution und sind nicht in der Position, sich gegen Bordellbetreiber und
Kunden durchzusetzen. Deshalb steht im Gesetz der Schutzgedanke im Vordergrund.
Schutz heißt: umfassende Aufklärung und Beratung. Nur wer seine Rechte kennt,
kann sie auch wahrnehmen.“

Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht von
Menschen in der Prostitution zu stärken, gesetzliche Grundlagen zur
Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen und die
Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu verbessern.

Für die Umsetzung der Regelungen wird den Bundesländern ausreichend Zeit
eingeräumt. Das Gesetz soll erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Quelle: bmfsfj.bund.de

Von redaktion