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Symposium zur neuen europäischen Ein-Personen-Gesellschaft / Justizminister Bausback: „Rechtsänderungen im Bereich der Ein-Personen-Gesellschaften können unsere Unternehmenswelt massiv verändern.“
Kurz vor der Europawahl hat Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback gestern Abend in Berlin mit hochrangigen Vertretern der EU-Kommission und aus Politik, Wirtschaft und Rechtspraxis im Rahmen eines Symposiums der bayerischen Justiz den neuen Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur europäischen Ein-Personen-Gesellschaft („Societas Unius Personae“ – SUP) diskutiert. „Auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick nicht den Anschein hat: Ein-Personen-Gesellschaften finden sich überall – vom Kleinstbetreib bis hin zum Weltkonzern. Rechtsänderungen in diesem Bereich können unsere Unternehmenswelt massiv verändern“, so Bausback. „Deshalb ist es mir wichtig, den Richtlinienentwurf frühzeitig in den Fokus der politischen Diskussion zu rücken, damit wir auf den Entscheidungsprozess in Brüssel nachhaltig Einfluss nehmen können.“

 

Bei dem Symposium wurde deutlich, dass der Richtlinienentwurf der Kommission zur SUP in wichtigen Punkten der Überarbeitung bedarf. Dabei geht es vor allem um die neue Möglichkeit einer Online-Gründung. Bausback fasst die Kritik so zusammen: „Wenn sich Gesellschaftsgründer nicht zuverlässig identifizieren lassen, wird professionellen Betrügern ein weites Tor geöffnet. Dann können wir uns künftig nicht nur Bemühungen in Sachen Verbraucherschutz oder Geldwäschebekämpfung sparen. Auch Vorgaben im Steuer- und Gewerberecht lassen sich gegenüber solchen Akteuren nicht mehr durchsetzen.“

 

Auch in puncto Gläubigerschutz stieß der Richtlinienentwurf auf deutliche Kritik. Wie das Symposium zeigte, sieht auch die Wirtschaft die mit der SUP angebotene Haftungsbeschränkung zum Preis eines Mindestkapitals von nur 1 EUR zwiespältig. Bausback bringt die Gefahren für den Rechtsverkehr auf den Punkt: „Der Gläubigerschutz in Europa bleibt auf der Strecke, wenn eine Gesellschaft dauerhaft mit einem Vermögen von nur einem Euro haften muss.“

 

Zustimmung fand auch Bausbacks kritische Anmerkung, der Gründer einer SUP könne sich das ihm genehme Recht aus der Vielfalt der europäischen Rechtsordnungen herauspicken. „Es kann doch nicht Sinn einer europäischen Regelung sein, dass jemand seine Firma irgendwo im europäischen Ausland registriert, nur um inländische Schutzstandards zu umgehen. Damit fördert der Richtlinienentwurf die Niederlassungsfreiheit nicht, sondern lädt zu ihrem Missbrauch ein.“

 

Der Minister abschließend „Mit der gestrigen Veranstaltung ist es uns gelungen, die Fachöffentlichkeit für die Probleme des Richtlinienvorschlags zu sensibilisieren. Nun gilt es, auf nationaler wie auf europäischer Ebene um Unterstützung für die Einhaltung unverzichtbarer Rechtsstandards bei der SUP zu werben!“

 

 

Zum Hintergrund:

 

Am 9. April 2014 hat die Europäische Kommission ihren Richtlinienentwurf zur Ein-Personen-Gesellschaft („Societas Unius Personae“ – SUP) veröffentlicht. Die SUP soll eine haftungsbeschränkte Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter sein, deren rechtliche Grundlagen sich in erster Linie aus der Richtlinie, im Übrigen aus dem jeweiligen nationalen Recht ergeben. Damit soll den Akteuren des Wirtschaftslebens eine EU-weit vergleichbare Gesellschaftsform vor allem zur Gründung ausländischer Tochtergesellschaften angeboten werden.

 

Nach diesem Konzept wird es 28 Varianten der SUP geben, da die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft von den nationalen Umsetzungsgesetzen abhängt, die in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erlassen sind. Dabei kann sich der Gründer einer SUP das für ihn maßgebliche Rechtssystem aussuchen, weil er den (formalen) Satzungssitz beliebig auswählen kann, nachdem keine Aktivitäten am Satzungssitz entfaltet werden müssen.

 

Nach der neuen Richtlinie soll die Registrierung einer SUP im Online-Verfahren binnen dreier Werktage erfolgen können. Anders als etwa bei der deutschen GmbH muss bei der Gründung der SUP kein Mindestkapital nachgewiesen werden. Gleichwohl wäre die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ein hinreichender Gläubigerschutz soll dadurch erreicht werden, dass Gewinne der SUP nur dann ausgeschüttet werden dürfen, wenn die Geschäftsführung schriftlich versichert, dass ein die Verbindlichkeit deckendes Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.