München:

Übertragungsnetzbetreiber haben neues Konzept für Netzanschlussverfahren vorgelegt

Aiwanger: „Geplante Neuordnung des Netzanschlussverfahrens durch Übertragungsnetzbetreiber ist zu begrüßen. Nun muss der Bund für Rechtssicherheit sorgen“

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben ein neues Konzept für Netzanschlussverfahren vorgelegt, das ab 1. April 2026 im Übertragungsnetz zur Anwendung kommen soll. Künftig sollen Netzanschlussanfragen für das Stromübertragungsnetz von Lastnehmern wie etwa Batteriespeichern und Industriekunden im Übertragungsnetz nicht mehr nach dem derzeit geltenden „Windhundprinzip“ bearbeitet werden, sondern nach einem sog. „Reifegradverfahren“. Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt diesen von den Übertragungsnetzbetreibern angekündigten Schritt. „Ein neues Netzanschlussverfahren ist überfällig. Auch Bayern hat schon mehrfach Änderungen gefordert, um die aktuell bestehenden Herausforderungen rund um die knappe Ressource Netzanschluss effizienter zu lösen. Das nun vorgeschlagene Konzept der Übertragungsnetzbetreiber ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.“   Hintergrund des Vorschlags der vier Übertragungsnetzbetreiber zur Neuordnung des Netzanschlussverfahrens ist die in den vergangenen Jahren stetig gestiegene Zahl an Netzanschlussanfragen, insbesondere für Batteriespeicher. Insoweit ist jedoch davon auszugehen, dass letztendlich nur ein Bruchteil der angemeldeten Projekte realisiert wird. Das derzeit noch praktizierte Windhundprinzip – also das Abarbeiten der Anträge in chronologischer Reihenfolge – kommt daher zunehmend an seine Grenzen und birgt die Gefahr, dass freie Netzanschlusskapazitäten auf Jahre ausgebucht sein könnten.   Dem neuen Konzept der Übertragungsnetzbetreiber zufolge sollen freie Netzanschlusskapazitäten künftig anhand einer Bewertung nach objektiven Kriterien wie beispielsweise der Planungsreife des Projekts und dem Anlagen- und Anschlusskonzept vergeben werden. Hierfür werden in unterschiedlichen Kategorien für das Projekt Punkte vergeben. Zum Zuge kommen soll, vereinfacht gesagt, künftig also nicht mehr der Anschlusspetent mit dem schnellsten, sondern dem „reifsten“ Konzept. Erfasst werden durch das Neukonzept Netzanschlussanfragen von Lastnehmern wie etwa Batteriespeichern, Industriekunden oder Rechenzentren bei einer bestehenden Knappheit. Das Netzanschlussverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen oder konventionelle Kraftwerke bleibt dadurch unberührt.   Die Übertragungsnetzbetreiber fordern nun eine Bestätigung des Verfahrenskonzepts durch die Bundesnetzagentur sowie flankierend eine gesetzliche Klarstellung zum Netzanschlussverfahren im Bundesrecht. „Der Ball liegt jetzt beim Bund und der Bundesnetzagentur, um den Weg für ein neues Netzanschlussverfahren zügig freizumachen“, so Energieminister Aiwanger weiter. „Das jüngst geleakte Netzpaket aus dem Bundeswirtschaftsministerium enthält wichtige Impulse für eine Neuregelung des Rechtsrahmens für Netzanschlüsse. Hier muss der Bund nun die gesetzliche Flankierung der Neuordnung auch formal auf den Weg bringen. Allerdings muss das Netzpaket an einigen Stellen wie beim Redispatch noch grundlegend überarbeitet werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu gefährden.“

Quelle:stmwi.bayern.de

Von redaktion