München:

Urteil des Europäischen Gerichtshofs / Speicherung
von IP-Adressen zur Bekämpfung auch allgemeiner Kriminalität zulässig

Bundesregierung wird aufgefordert, die Verkehrsdatenspeicherung zeitnah
wiederzubeleben / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Der EuGH lässt ausdrücklich
Spielräume zu. Diese müssen insbesondere zum Schutz der Kinder genutzt
werden.“ Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
in Luxemburg hat am Dienstag (30. April) seine Rechtsprechung zur
Verkehrsdatenspeicherung weiter konkretisiert. Demnach ist die allgemeine
und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung zwar weiterhin grundsätzlich
unzulässig. Insbesondere für die Speicherung von IP-Adressen
hat der EuGH aber weitere Spielräume zugelassen. Eine allgemeine und
unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen, die einer Quelle zugeordnet
werden können, ist demnach unter bestimmten Bedingungen zur Bekämpfung
auch allgemeiner  nicht nur wie bislang schwerer  Kriminalität
zulässig. Der Entscheidung lag ein Fall aus Frankreich zu Urheberrechtsverstößen
zugrunde. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Der
EuGH hat erneut bestätigt, dass den Mitgliedstaaten Spielräume
bei der Verkehrsdatenspeicherung offen stehen. Der Gerichtshof hat zudem
ausdrücklich anerkannt, dass eine allgemeine und unterschiedslose
Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung auch allgemeiner
nicht nur wie bislang schwerer  Kriminalität unter bestimmten
Bedingungen zulässig ist. Die vom EuGH eingeräumten Spielräume
für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen müssen
vor allem zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch genutzt werden.
IP-Adressen stellen in zahlreichen Fällen den einzigen Ermittlungsansatz
dar. Ohne die Möglichkeit, Täter durch die Zuordnung von IP-Adressen
zu identifizieren, besteht wie der EuGH ausdrücklich betont
die Gefahr eines rechtsfreien Raums im Internet. Gerade der Kampf
gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch zeigt: Fehlende
Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir schwere Straftaten aufklären
können. Jeder Fall, der nicht aufgeklärt und gestoppt werden
kann, ist einer zu viel.“ Bayern setzt sich seit Jahren für
die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein. Dabei geht es nicht
um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten,
also insbesondere auch um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Der
EuGH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die bloße Speicherung
von IP-Adressen einen geringeren Sensibilitätsgrad aufweist als die
Speicherung anderer Verkehrsdaten. Denn aus den gespeicherten IP-Adressen
lassen sich ohne Verknüpfung mit weiteren Daten keine genauen Schlüsse
auf das Privatleben Betroffener ziehen. Der Gerichtshof hat dabei ausführlich
skizziert, unter welchen Voraussetzungen eine allgemeine verpflichtende
Speicherung von IP-Adressen möglich ist. Eisenreich:
„Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat.
Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler aber die zeitlich befristete
Möglichkeit, Täter über gespeicherte IP-Adressen zu ermitteln.
Wer die Verkehrsdatenspeicherung ablehnt, bremst Ermittlerinnen und Ermittler
im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie aus,
wenn IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz sind.“ Der
Minister weiter: „Ohne die verpflichtende Speicherung von
IP-Adressen fehlt ihnen die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter
zu identifizieren. Das halte ich für fahrlässig. Fehlende Verkehrsdatenspeicherung
kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und teils noch laufenden
Kindesmissbrauch stoppen können. Quick Freeze ist keine Alternative
zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen. Es ermöglicht die
Sicherung von Daten erst, nachdem die Straftat den Behörden bereits
bekannt geworden ist. Wenn die ‚Quick-Freeze‘-Anordnung erfolgen
kann, sind aber die Verbindungsdaten in der Regel längst gelöscht.
Dann bleibt nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von IP-Adressen zu
konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.