Berlin:

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie am 17. Mai erklärte der Beauftragte der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, in Berlin:
Ich beobachte mit großer Sorge, wie Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität an den Rand der
Gesellschaft gedrängt werden. Glücklicherweise ist heute in vielen Ländern der Welt die
gleichgeschlechtliche Ausrichtung anerkannt. Andernorts aber werden Schwule und Lesben
diskriminiert und verfolgt. In über 80 Ländern ist Homosexualität unter Strafe gestellt, in manchen
Ländern droht sogar die Todesstrafe!
Ausgrenzung aufgrund sexueller Orientierung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Jeder muss
für sich entscheiden können, wie er sein Leben und seine sexuelle Orientierung lebt. Ich freue mich
daher besonders über positive Entwicklungen, z.B. über Präsident Obamas Schritt, sich für die
gleichgeschlechtliche Eheschließung auszusprechen.
Besonders erschreckend finde ich dagegen die jüngste Gesetzgebung in St. Petersburg, die die
„Propaganda männlicher und weiblicher Homosexualität, Bisexualität und Transgenderismus unter
Minderjährigen“ unter Strafe stellt. Dies steht im klaren Widerspruch zu unseren Werten
und Russlands völkerrechtlichen Verpflichtungen. Ich fordere das Parlament in St. Petersburg und
die russischen Behörden dazu auf, diesen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu
beheben!
Der Kampf gegen die Ächtung und Diskriminierung von Homosexualität ist ein zentrales
menschenrechtspolitisches Anliegen. Es geht hierbei nicht um Sonderrechte, sondern um dieselben,
universellen Rechte, die für alle Menschen gelten. Schwule und Lesben sind keine Menschen zweiter
Klasse.
Am heutigen Internationalen Tag gegen Homophobie appelliere ich an die Verantwortlichen aller
Staaten, jedwede Form von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung abzuschaffen!

Hintergrund:
Die Menschenrechte schließen das Recht auf freie sexuelle Orientierung ein. Dennoch ist in ca. 80
Ländern Homosexualität strafbar; in Afghanistan, Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan und
den Vereinigten Arabischen Emiraten können gleichgeschlechtliche Handlungen sogar auf Basis der
Scharia – insofern diese außereheliche geschlechtliche Beziehungen verbietet – mit der Todesstrafe
geahndet werden.
Trotz Protesten in Russland und durch das Ausland sind in jüngerer Zeit in den russischen Regionen
St. Petersburg, Leningrader Gebiet, Kostroma, Archangelsk, Rjasan und Nowosibirsk Gesetze
verabschiedet worden, wonach die öffentliche Demonstration und Unterstützung von Homosexualität,
sogenannte „Propaganda für Homosexualität“, mit Geldstrafen geahndet werden kann. Seit
Verabschiedung des Gesetzes hat es in St. Petersburg mehrere Festnahmen gegeben. Die
Bundesregierung verfolgt die Angelegenheit mit großer Sorge und bringt gegenüber der russischen
Seite wiederholt ihre Auffassung zum Ausdruck, dass das Gesetz Diskriminierung und Intoleranz
Vorschub leistet und damit gegen die Grundsätze verstößt, denen Russland durch die eigene
Verfassung und die Mitgliedschaft im Europarat freiwillig verpflichtet ist.
Recht auf freie sexuelle Orientierung

 

Quelle: auswaertiges-amt.de

Von redaktion