Berlin:

Atom/Endlager
Hendricks: Novelliertes Standortauswahlgesetz schafft Grundlage für faires
und legitimes Suchverfahren

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat sich das
Bundes-kabinett heute auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des
Standortauswahlgesetzes verständigt. Dieser soll den Bundestagsfraktionen
als Formulierungshilfe vorgelegt werden. In einem wissenschaftsbasierten
und transparenten Verfahren soll bis zum Jahr 2031 ein Endlagerstandort
gefunden werden. Das novellierte Standortauswahlgesetz legt dafür
Entscheidungsgrundlagen, fachliche Kriterien und Anforderungen fest

Hendricks: „Mit diesem Gesetzentwurf ziehen wir endgültig einen
Schlussstrich unter die alte Me-thode Endlager. Die politisch
willkürliche Festsetzung eines Standorts war ein historischer Fehler, den
wir hiermit korrigieren. Mit dem neuen Standortauswahlgesetz legen wir die
Grundlage für eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche unter
breiter Beteiligung der Öffentlichkeit. Auf dieser Basis können wir die
Jahrtausendaufgabe Endlagersuche mit breiter Legitimation lösen.“

Im Gesetzentwurf werden die Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch
radioaktiver Abfall-stoffe“ aufgenommen. Die sogenannte
Endlagerkommission hatte Ende Juni ihren rund sieben-hundertseitigen
Abschlussbericht vorgelegt. Ausgangspunkt des Standortauswahlverfahrens
ist die sogenannte weiße Landkarte.

Hendricks: „Bei der Suche wird das gesamte Bundesgebiet betrachtet, ohne
bestimmte Regionen zu bevorzugen und ohne bestimmte Regionen von
vornherein auszuschließen. Orientiert an den Empfehlungen der
Endlagerkommission gibt es jetzt verlässliche und gesellschaftlich
legitimierte Vorgaben für das Standortauswahlverfahren.“

Der Gesetzentwurf enthält zudem neue Instrumente, die eine umfassende und
transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor den
Entscheidungen im Auswahlverfahren sicherstellen. Über Fach- und
Regionalkonferenzen werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und
dialogorientiert in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens einbezogen.
Hendricks: „Für die Akzeptanz des Verfahrens ist ein umfassendes und
transparentes Beteiligungsverfahren unverzichtbar. Eine solche engmaschige
Form der Bürgerbeteiligung gab es bei keinem anderen Großprojekt. Hier
nehmen wir eine Vorreiterrolle ein.“ Ein Erfolgsfaktor für das
Verfahren ist auch das inzwischen einberufene Nationale Begleitgremium.
Als gesellschaftliche Instanz wird das pluralistisch zusammengesetzte
Gremium das Standortauswahlverfahren unabhängig, gemeinwohlorientiert und
vermittelnd begleiten.

Ein Video- und Audiostatement der Ministerin zur Neuauflage des
Standortauswahlgesetzes steht im BMUB-Redaktionsservice bereit.
https://secure.bmub.bund.de/presse/redaktionsservice/

Gesetzentwurf: www.bmub.bund.de/N49950/

Informationen zu den bisherigen Umsetzungsschritten des
Standortauswahlverfahrens im Über-blick: www.bmub.bund.de/P4532

Information zur Arbeit des Nationalen Begleitgremiums
http://www.nationales-begleitgremium.de
https://www.facebook.com/bmub.bund

https://www.instagram.com/bmub/

Quelle:bmub.bund.de

Von redaktion