Berlin:

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Bundeslandwirtschaftsministerium setzt auf koordiniertes Vorgehen

Am 31. Oktober 2020 wurde in Sachsen ein positiver Befund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Wildschwein bestätigt. Neben Brandenburg ist damit nun ein zweites Bundesland an der Grenze zum Nachbarland Polen betroffen. Der Hausschweinbestand ist in Deutschland weiterhin ASP frei. In beiden Bundesländern laufen die entsprechend der Schweinepestverordnung vorgezeichneten lokalen und regionalen Maßnahmen, die zur Eindämmung der ASP notwendig sind.

Das aktive ASP-Geschehen aus Polen hat sich in Richtung Westen ausgebreitet. Seit Januar waren bereits Fälle von ASP in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland aufgetreten. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt wurde, gab es – wie erwartet – weitere Befunde.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betreibt schon seit Auftreten der ersten Fälle von ASP in Europa intensiv Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Mehrsprachig werden zum Beispiel Reisende aus dem Osten darauf hingewiesen, Lebensmittelabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.

Auch für den Ernstfall gab es Vorbereitungen: Mit Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz sowie der Schweinepestverordnung hat Bundesministerin Julia Klöckner dafür gesorgt, dass den Ländern wirksame Instrumente zur Verfügung stehen, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.

Dementsprechend hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Bundesländer frühzeitig informiert und aufgefordert, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Sachsen sieht sich gut gewappnet und kann auf die Erfahrungen in Brandenburg zurückgreifen.

Für die bisher ergriffenen Maßnahmen und das koordinierte Vorgehen zur Seuchenbekämpfung wurde Deutschland von der Europäischen Kommission explizit jüngst gelobt und bestärkt.

Das BMEL steht nunmehr auch in engem Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).

Für Mittwoch, den 4. November 2020, beruft das Bundeslandwirtschaftsministerium erneut den Zentralen Krisenstab „Tierseuchen“ mit Vertretern von Bund und Ländern unter Leitung von Staatssekretärin Beate Kasch ein.

Der Fokus der aktuellen lokalen Maßnahmen liegt auf der Begrenzung des Tierseuchengeschehens, auf einer Verhinderung einer weiteren Verbreitung in der Wildschweinpopulation sowie des Eintrages des Erregers in die Hausschweinebestände. Alle Schweinehalter sind aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Auch ist eine deutliche Reduzierung der Wildschweinpopulation erforderlich.

Entscheidend sei auch die Reduzierung des hohen Infektionsdrucks aus Polen. Staatssekretärin Beate Kasch: „Unser Ziel ist es, die ASP so schnell wie möglich erfolgreich zu tilgen. Das ist eine gemeinsame Kraftanstrengung. Deshalb ist eine intensive Zusammenarbeit von Bund und Ländern mit einer konsequenten Umsetzung der notwendigen Maßnahmen entscheidend.“ Staatssekretärin Beate Kasch sagte auch im Namen der Bundesministerin Julia Klöckner die Unterstützung des BMEL zu:
* Das BMEL unterstützt den Bau des Wildschutzzaunes. Dafür wurde der nationale Rechtsrahmen in den betroffenen Gebieten durch Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und der Schweinepestverordnung angepasst.
* Über den engen Kontakt zur Europäischen Kommission setzt sich das BMEL für eine EU-Kofinanzierung für den Zaunbau ein.
* Das BMEL stellt die Expertise der Sachverständigen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) zur Verfügung.
* Das BMEL steht in engem Kontakt mit dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesverkehrsministerium. Denn für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort, wie z. B. die Kadaversuche, ist die Unterstützung der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerkes und auch der Autobahndirektionen unverzichtbar.
* Mit Polen ist das BMEL sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene in intensiven Gesprächen, um u. a. die Errichtung von Wildschutzzäunen auch auf polnischer Seite voranzubringen. Dazu tauscht sich Bundesministerin Julia Klöckner mit ihren polnischen und tschechischen Kollegen aus.
* Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung sind auf Länder- Ebene Entschädigungsmaßnahmen vorgesehen für den Fall, dass die ASP im Hausschweinebestand ausbricht. Für diese Maßnahmen kann von EU-Seite eine Finanzhilfe gewährt werden.
* Durch eine Regionalisierung konnten Handelserleichterungen erreicht werden. Die Regionalisierung ermöglicht in der EU – mit Ausnahme definierter Seuchengebiete -, weiterhin deutsches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse zu handeln.

Derzeit werden intensiv Gespräche für die Anerkennung der Prinzipien der ASP-Regionalisierung mit Drittländern geführt, um den Export von Schweineerzeugnissen aus den ASP-freien Regionen zu ermöglichen. Viele asiatische Staaten haben mit dem Ausbruch der ASP die Einfuhr von Schweinefleisch aus Deutschland gestoppt -analog zum Vorgehen gegenüber anderen Europäischen Staaten, in denen die ASP ausgebrochen ist.

Bisher liegen in Deutschland 124 positiv bestätigte Fälle im Wildschweinbestand vor. In Deutschland ist der Hausschweinbestand nach wie vor frei von ASP.
Für Menschen und andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich.

Quelle: bmel.bund.de

Von redaktion