München:

Glauber: Aktionsplanung zum Schutz vor Lärm geht weiter
Bürger und Gemeinden können erneut mitmachen

Das Bayerische Umweltministerium erarbeitet derzeit eine zentrale Lärmaktionsplanung für ganz Bayern. Ab 11. November können sich alle Bürger und Gemeinden zum zweiten Mal aktiv beteiligen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Der Schutz vor Lärm trägt zum Wohlbefinden und zur Gesundheit der Menschen bei. Unsere bayernweite Lärmaktionsplanung gibt der Öffentlichkeit einen Überblick über die zahlreichen Lärmschutzmaßnahmen in Bayern. Der Lärmschutz soll auch künftig weiter optimiert werden. Viele Bürger und Gemeinden haben sich bereits intensiv beteiligt. Jetzt können sie erneut mitmachen. Jeder kann helfen und den aktuellen Stand der Planung bewerten.“ Bei der zentralen Lärmaktionsplanung stehen die Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und die Bundesautobahnen in Ballungsräumen im Freistaat im Mittelpunkt. Im aktuellen Entwurf werden neben den rechtlichen Rahmenbedingungen nationale Grenzwerte und fertiggestellte sowie zukünftige Maßnahmen im Straßenbau zusammengefasst.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürger und Gemeinden – unabhängig von einer Teilnahme an der 1. Phase – unter www.umgebungslaerm.bayern.de vom 11. November bis 23. Dezember 2019 Multiple-Choice Fragen zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung und zum veröffentlichten Entwurf des Lärmaktionsplans beantworten. Die Antworten werden entsprechend ausgewertet, analysiert und in der abschließenden Fassung des Lärmaktionsplans berücksichtigt sowie auf der oben genannten Internetseite veröffentlicht.

Im Rahmen der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung konnten sich Bürger und Gemeinden bereits im März zur Lärmsituation vor Ort sowie zu persönlichen Eindrücken äußern. Die Ergebnisse dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden detailliert ausgewertet, analysiert und unter http://www.umgebungslaerm.bayern.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/auswertung.htm veröffentlicht.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung umfasst über 3.000 Straßenabschnitte. Die Lärmaktionsplanung zeigt, dass die zuständigen Straßenbaubehörden in den Jahren 2012 bis 2017 für knapp 190 Millionen Euro über 700 lärmmindernde Maßnahmen an bestehenden Hauptverkehrsstraßen in Bayern durchgeführt haben. Für die nächsten Jahre sind mindestens 400 weitere Maßnahmen zum Schutz vor Lärm an Hauptverkehrsstraßen geplant. Mit der Lärmaktionsplanung wird eine EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von so genanntem Umgebungslärm umgesetzt.

Quelle:stmuv.bayern.de

Von redaktion