Berlin:

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Redaktionelle Überarbeitung)
Aktuelle Hinweise
Schwere Waldbrände in Südkalifornien haben in einigen Regionen zu umfangreichen Evakuierungsmaßnahmen geführt. Besonders betroffen sind derzeit die Counties Ventura, Santa Barbara und San Diego. Die Brände sorgen für erhebliche Luftverschmutzung, das Rote Kreuz hat Verhaltenstipps http://www.redcross.org/news/article/local/california/los-angeles/California-Wildfires-Creek-Fire veröffentlicht. Von Fahrten in den Nordwesten von Los Angeles in Richtung Ventura sollte abgesehen werden. Reisende sollten lokale Medienberichte und die aktuelle Lage z.B. beim Department of Forestry and Fire Protection http://www.fire.ca.gov/current_incidents sehr aufmerksam verfolgen und den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten, siehe auch Naturkatastrophen.


Die Hurrikane „Irma“ und „Maria“ haben in Puerto Rico, den US-amerikanischen Jungferninseln sowie in Teilen Floridas erhebliche Schäden verursacht. In Puerto Rico und den US-amerikanischen Jungferninseln ist die Kommunikation und Stromversorgung in einigen Regionen immer noch defizitär. Reisende nach Puerto Rico http://puertoriconow.seepuertorico.com/ und den US Virgin Islands http://www.informusvi.com/ sollten im Zweifel vor Antritt einer Reise mit ihrem Reiseveranstalter oder den Hotels vor Ort klären, ob es weiterhin Beeinträchtigungen gibt. Weiterhin sollten sie in den betroffenen Gebieten auch weiterhin die Anweisungen lokaler Behörden beachten und sich umsichtig verhalten, da die Aufräumarbeiten andauern. Ausführliche Informationen zu allen Katastrophen in den USA finden sich bei FEMA https://www.fema.gov/disasters.
Bezüglich weiterhin geltender Einschränkungen bei der visumfreien Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) im Zusammenhang mit früheren Reisen nach Irak, Iran, Syrien, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ hingewiesen.
Verbindliche Auskünfte über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in den USA können in Deutschland nur die Botschaften und Konsulate der USA https://de.usembassy.gov/de/visa/ erteilen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Zuletzt wurden am 31. Oktober 2017 und am 11. Dezember 2017 in Manhattan/New York Anschläge verübt, bei denen es mehrere Todesopfer bzw. Verletzte gab. Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen, seit dem 26. Oktober 2017 kann es zu Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Außerdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Department of Homeland Security http://www.dhs.gov/ und bei der nachgeordneten Transportation Security Administration http://www.tsa.gov/
Kriminalität/Waffen Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. im Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten, einschließlich Flugticket, Kopien anzufertigen und getrennt aufzubewahren. In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Bewaffnete Überfälle oder Amokläufe kommen vereinzelt vor. Im Falle eines bewaffneten Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Demonstrationen In den gesamten USA kann es aktuell häufiger zu politischen Demonstrationen kommen. Dabei besteht auch eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt. Es wird daher empfohlen, insbesondere in städtischen Ballungszentren die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen weiträumig zu meiden.
Reisen nach Guam/Konflikt auf der koreanischen Halbinsel Ungeachtet der von Nordkorea ausgesprochenen Bedrohung wird eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger auf Guam derzeit nicht gesehen. Sie kann im Fall einer weiteren Eskalation gleichwohl nicht vollständig ausgeschlossen werden. Reisende nach Guam sollten sich in die Krisenvorsorgeliste http://elefand.diplo.de/ eintragen. Dabei ist als zuständige Auslandsvertretung die Botschaft Manila zu wählen, die konsularisch für Guam zuständig ist.
Naturkatastrophen In der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Im Mittleren Westen der USA besteht zwischen März und Juli die Gefahr von Tornados. Reisende in diese Regionen werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland https://www.auswaertiges-amt.de/de/-/200794 zu beachten. Im Winter können an der Ostküste Schneestürm auftreten, die u.a. zu Einschränkungen des Flugverkehrs führen.
Vor allem in den Monaten Juni bis Dezember kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Aktuelle Informationen finden sich u.a. beim Department of Forestry and Fire Protection http://www.fire.ca.gov/current_incidents. Auch in anderen Bundesstaaten, insbesondere im Süden und Südwesten der USA, können Busch- und Waldbrände auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste http://elefand.diplo.de/ einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/WeltweiterSiHi_node.html zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Besonderheiten bei der Einreise Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit dem 26. Oktober 2017 kann es zu zusätzlichen Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mind. 3 Stunden) einplanen, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Außerdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird. Weitere Informationen erteilt die US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) https://www.tsa.gov/.
Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird bei Einreise die Angabe der Adresse verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in den USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden können auf der Internetseite des Department of Homeland Security http://www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden. Auch am Einreiseflug-/Seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen, in Ausnahmefällen können auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen. Ob die Einreise erlaubt wird, steht wie üblich im Ermessen des jeweiligen US-Grenzbeamten.
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich Ihre Ausreise etwa durch unvorhersehbare Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen. Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei Einreise in den Pass eingestempelt („admitted until xx-xx-xx“. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‚3-10‘ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober).
Reisen nach oder von Kuba Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt unter einer der 12 von den US-Behörden festgelegten Kategorien, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten, aber auch Reisen, um das kubanische Volk zu unterstützen sowie private Besuchsreisen. Zur Umsetzung dieser Regelungen in die Praxis und die Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen. Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen. US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Restriktionen auch bei Reisen von Kuba in die USA an.
Nähere Informationen können nur die zuständigen US-amerikanischen Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen: CBP-United-States-Cuba-Travel https://www.cbp.gov/travel/us-citizens/know-before-you-go/united-states-cuba-travel Treasury-Sanctions-Programs-Cuba-Travel https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Programs/Documents/guidance_cuba_travel.pdf US-Embassy-Traveling-to-Cuba https://cu.usembassy.gov/u-s-citizen-services/local-resources-of-u-s-citizens/traveling-to-cuba/ Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines https://www.aa.com/i18n/travel-info/international-travel/cuba.jsp.
Geld / Kreditkarten Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist damit nicht mehr möglich. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden lassen. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.
Straßenverkehr / Mietwagen Autofahrer sollten sich über die amerikanischen Verkehrsregeln informieren. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen.
Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind.
Ein internationaler Führerschein wird – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.
Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflichtversicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche „Strafschadensersatz“ („punitive damages“), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu „Strafschadensersatz“ können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.
Visumfreie Einreise (US Visa Waiver Programm/ESTA)/Visum Da Deutschland am sog. US-Visa Waiver Programm teilnimmt, können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, bei Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern sie im Besitz eines elektronischen Reisepasses (e-Pass mit Chip), einer gültigen elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/) sowie eines gültigen Rück- oder Weiterflugtickets sind. Minderjährige können nur dann visumfrei einreisen, sofern sie im Besitz eines eigenen e-Passes und einer gültigen ESTA sind.
Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (14,- US-$). Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über die ESTA-Startseite oder folgenden Links:
ESTA-Informationen der US-Botschaft Berlin https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/ US State Department Visa Waiver Program http://travel.state.gov/content/visas/en/visit/visa-waiver-program.html  und ESTA-Häufig gestellte Fragen https://de.usembassy.gov/de/visa/haufig-gestellte-fragen-esta/
Die Einreise auf dem Landweg (von Kanada oder Mexiko) ist ohne ESTA möglich.
Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Besuchszwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach -/ Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschl. Niederlassung / Einwanderung in die USA etc) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.
Deutsche Staatsangehörige, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die Staatangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen oder sich seit dem 01.03.2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder bzw. in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben, sind vom US-Visa Waiver Programm ausgeschlossen und müssen ebenfalls  (unabhängig vom Zweck der Reise) ein Visum für die USA beantragen. Ausnahmen gelten lediglich für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.
Das jeweilige Visum ist bei der zuständigen US-Auslandsvertretung zu beantragen. Ausführliche  Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren erteilen die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland https://de.usembassy.gov/de/visa/.
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsbehelf zugelassen und es ist den deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich, auf die Grenzbeamten einzuwirken, eine Einreiseverweigerung rückgängig zu machen.
Weitere Hinweise Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security (DHS) wenden. Das DHS hat ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“ http://www.dhs.gov/trip eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.
Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Louisiana, ist dies Pflicht.
Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Vertretung klären.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter International Visitors http://www.cbp.gov/travel/international-visitors/know-before-you-go.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de http://www.zoll.de/ einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden). Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen: Rauschmittel Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland eventuell nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-$. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich „nur“ um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis Nehmen Sie keine Arbeit an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als erlaubt.
Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.
Rauchverbote werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.
Nacktbaden Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als „indecent exposure“ unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden – am besten auch von Kleinkindern – unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden „oben ohne“ – nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.
Kinderpornographie und -missbrauch Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren „sexuell suggestiven“ Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird.
Öffentliches Stillen Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den „indecent exposure“-Strafvorschriften ausgenommen, sollte jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger „liberalen“ Gegenden unterlassen werden.
Verletzung der Aufsichtspflicht In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für „unangemessen lange“ Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.
Prostitution In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.
Stalking In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, „Stalking“ genannt, strafbar.
… und zu guter Letzt Sollten Sie einen Strafzettel („Ticket“) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.
Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise Luftverschmutzung durch Waldbrände Durch die langanhaltenden Brände kommt es örtlich zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität, die für ältere Personen mit Herz-/Kreislaufproblemen sowie für Kleinkinder besonders bei größerer Anstrengung die Gesundheit beeinträchtigen kann.
Zika-Virus-Infektion In Lateinamerika und der Karibik, inklusive Puerto Rico und den US Virgin Islands wurde eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit einer lokalen Übertragung des Virus ist in den USA grundsätzlich gegeben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/726576/publicationFile/212974/ExpositionsprophylaxeInsektenstiche.pdf
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Zika-Virus.pdf http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/722280/publicationFile/212104/Zika-Virus.pdf. Da eine sexuelle Übertragbarkeit möglich ist, wird nach einer möglichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren Kondomgebrauch für die Dauer der Schwangerschaft empfohlen.
Frauen sollten für 2 Monate nach Rückkehr aus den Ausbruchsgebieten eine Schwangerschaft verhindern. Für männliche Reiserückkehrer ist darüber hinaus zu überlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das persönliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, nach Rückkehr seinen Sexualpartner generell für die Dauer von 2 Monaten durch Kondomgebrauch zu schützen. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Merkblatt Zika-Virus-Infektion http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/722280/publicationFile/212104/Zika-Virus.pdf
Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de http://www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
Bei Langzeitaufenthalten sollten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten und Universitäten beachtet werden (ggf. vor Einreise erfragen!). Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de http://www.rki.de) einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
West-Nil-Fieber (West Nile Virus) ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet.
Die Patienten leiden an grippeähnlichen Beschwerden mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Bindehautentzündung, Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Bei knapp der Hälfte der Patienten tritt gegen Ende der Fieberphase ein Hautausschlag auf, der etwa eine Woche anhält. Insgesamt dauert die Erkrankung meist etwa eine Woche und heilt ohne Therapie ab.In seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenden Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) und der Gehirnhäute (Meningitis) sowie zu akuten Lähmungserscheinungen (Paralyse) kommen, die sich nur teilweise oder gar nicht mehr zurückbilden. Diese schwerwiegenden Komplikationen können zum Tod führen. Betroffen sind insbesondere alte Menschen, Kinder und Abwehrgeschwächte wie Krebs- oder HIV-Patienten. Je älter der Patient ist, umso höher ist die Gefahr für die Ausbreitung der Krankheit auf Gehirn und Nervensystem. Schwere Verläufe werden besonders ab dem 50. Lebensjahr beobachtet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt durch infizierte Mücken. Sie kann auch nach einer Bluttransfusion mit Blut eines akut erkrankten Patienten oder in Einzelfällen auch nach Organtransplantationen auftreten. Infizierte Mütter können das Virus auf das ungeborene Kind oder später beim Stillen durch die Muttermilch übertragen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken insbesondere auch in den subtropischen Teilen der USA wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Zika, West Nil) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
Hantavirus Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.
Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter www.cdc.gov http://www.cdc.gov/ncidod/dvbid/westnile/index.htm
In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node
Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen: Krisenvorsorgeliste https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Heimflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten: Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisemedizin/-/199318
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/exotischesouvenirs-node
FAQ
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ https://www.auswaertiges-amt.de/de/-/606106

Quelle:auswaertiges-amt.de

 

Von redaktion