München:

Bayerns Justizminister Bausback setzt sich für vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für hochwassergeschädigte Unternehmen ein: „Ausreichend Zeit geben für nötige Finanzierungs- und Sanierungsgespräche!“
Nach der Hochwasserkatastrophe in Bayern und andernorts in Deutschland dringt Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback auf eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die infolge des Hochwassers in eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geraten sind. „Durch die Starkregenfälle der letzten Wochen wurden allein in Bayern nach vorläufigen Meldungen rund 700 Unternehmen und Betriebe geschädigt. Es ist klar, dass hier schnell und unbürokratisch geholfen werden muss. Genau das tun wir: Die bayerische Staatsregierung hat bereits letzte Woche ein umfangreiches Hilfsprogramm auf den Weg gebracht“, so Bausback. „Aber: Die geschädigten Unternehmen brauchen jetzt auch ausreichend Zeit, um die nötigen Finanzierungs- und Sanierungsgespräche führen und klären zu können, in welchem Umfang entstandene Schäden durch Versicherungsleistungen und staatliche Hilfen abgedeckt sind. Diese Zeit müssen wir den Unternehmen geben!“

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§ 15a der Insolvenzordnung sieht vor, dass juristische Personen wie GmbHs spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen müssen. Bausback: „In der aktuellen Ausnahmesituation, in der sich die betroffenen Unternehmen infolge der Flutkatastrophe befinden, ist diese Frist nicht ausreichend. Bis die erforderlichen Unterlagen beschafft, Entschädigungsansprüche geprüft und staatliche Hilfen sowie Versicherungsleistungen ausgezahlt sind, wird häufig mehr Zeit vergehen. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass ein an sich sanierungsfähiges Unternehmen durch das Hochwasser in die Insolvenz gezwungen wird. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass die Insolvenzantragspflicht für die hochwassergeschädigten Unternehmen vorübergehend ausgesetzt wird.“

Bereits bei der Hochwasserkatastrophe im Mai und Juni 2013 war die Insolvenzantragspflicht befristet bis zum 31. Dezember 2013 ausgesetzt worden. „Das hat sich bewährt. Wir sollten deshalb nicht nur den jetzt betroffenen Unternehmen kurzfristig helfen, sondern auch über eine generelle Regelung in der Insolvenzordnung für Katastrophenfälle nachdenken“, so der bayerische Justizminister abschließend.

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.