Berlin:

Naturschutz/Gewässerschutz
Hendricks und Dobrindt geben Startschuss für das Blaue Band

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundesverkehrsminister
Alexander Dobrindt haben heute gemeinsam das Bundesprogramm „Blaues
Band“ gestartet. Bei einer gemeinsamen Fahrt über die Spree stellten
sie die geplanten Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen vor.

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Gemeinsam ergreifen die beiden Ministerien die Initiative, im Netz der
Fließgewässer einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufzubauen.
Barbara Hendricks: „Mit dem Bundesprogramm „Blaues Band“ haben wir
die Chance, die nicht mehr für die Schifffahrt gebrauchten
Nebenwasserstraßen einer neuen gesellschaftlichen Aufgabe zuzuführen.
Damit setzen wir neue Akzente in Richtung Naturschutz, Hochwasservorsorge,
Freizeit und Erholung.“

Alexander Dobrindt: „Deutschland hat eine einmalige Wasserlandschaft.
Diesen Naturschatz wollen wir erhalten. Deshalb bringen wir das
Bundesprogramm „Blaues Band“ auf den Weg. Wir wollen Flüsse, Kanäle,
Auen und Küstengewässer zu einem bundesweiten Biotopsystem
verbinden.“

Aufgrund der geänderten Anforderungen an die deutschen Wasserstraßen
existiert ein rund 2.800 Kilometer langes Nebennetz von Wasserstraßen,
das kaum mehr für den Gütertransport gebraucht wird. Diese
Wasserstraßen haben oftmals naturnahe Gewässerstrukturen und ein hohes
ökologisches Entwicklungspotenzial. An dieser Stelle setzt das durch die
Bundesregierung im letzten Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesprogramm
„Blaues Band“ an. Ein Bundesprogramm soll Fließgewässer und Auen
renaturieren, die ein bundesweit verbindendes „Blaues Band“ darstellen
können. Die Wasserstraßen stehen vorrangig im Eigentum des Bundes. Die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes soll mit
Renaturierungsmaßnahmen an dafür geeigneten Wasserstraßen beauftragt
werden und erhält damit eine weitere Zukunftsaufgabe.
Weitere Informationen:

Das Bundesprogramm „Blaues Band“ wird derzeit in einer
Interministeriellen Arbeitsgruppe von BMUB und BMVI erarbeitet. Es wird
einen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte darstellen.
Darin werden die für den nationalen Biotopverbund in Frage kommenden
Flussabschnitte konkretisiert und priorisiert. Bei der Übertragung
zusätzlicher Aufgaben an die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind noch
neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen und die erforderlichen
Personalressourcen und Finanzmittel zuzuweisen. Zum Bundesprogramm
„Blaues Band“ soll Ende 2016 eine Beschlussfassung des Bundeskabinetts
herbeigeführt werden.

Im Haushalt des BMUB stehen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms
bereits 5 Millionen Euro für Maßnahmen des Bundesprogramms in den Jahren
2016 bis 2018 zur Verfügung.
Weiterführende Links:

FAQs Blaues Band, www.bmub.bund.de/P4057

BMUB, www.bmub.bund.de/P4058

BMVI, www.bmvi.bund.de

BfN Broschüre Gewässer und Auen,
www.bfn.de/fileadmin/BfN/wasser/Dokumente/BR-gepr-Gesell_Nutz_Gewaes_Auen_barrirefre.pdf

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Karte der
Bundeswasserstraßen,
http://www.wsv.de/wasserstrassen/gliederung_bundeswasserstrassen/karte

Kartendienst, www.geodienste.bfn.de/flussauen

Quelle: bmub.bund.de

Von redaktion