München:

Bayerns Justizminister präsentiert Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen und richtet Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback packt Verbesserungen bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen an. Er will Lücken im Strafrecht schließen und die Strukturen bei der Strafverfolgung in Bayern verbessern. „Schon als Vertreter der CSU am Verhandlungstisch des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Thema auf die Agenda der Bundesregierung kommt. Das ist geschehen. Aber darauf ruhe ich mich nicht aus“, so Bausback.

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Bayerns Justizminister präsentiert heute in München einen Gesetzentwurf, mit dem Fälle von Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt werden sollen. Der Entwurf entwickelt laut Bausback einen von Hamburg ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag des Bundesrates weiter, der im vergangenen Jahr dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer gefallen ist. Er sieht im Strafgesetzbuch einen neuen, eigenständigen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor; mit einer Strafandrohung von im Regelfall Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Den Kern dieses Straftatbestandes bildet eine so genannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber – wenn also zum Beispiel ein Pharmaunternehmen, ein Sanitätshaus oder ein medizinisches Labor einem Arzt absprachegemäß Vorteile gewährt, um eine bestimmte pflichtwidrige Gegenleistung des Arztes zu erlangen. Das kann etwa eine Bevorzugung bei der Verordnung von Arzneimitteln oder der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial sein. Der Entwurf wird nun den betroffenen Ressorts innerhalb der Staatsregierung zur Stellungnahme übersandt.

 

„Ab dem 1. Oktober richten wir außerdem drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein, bei denen die strafrechtliche Verfolgung von Korruptions- und Vermögensdelikten von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung und zugleich begangene Korruptionsdelikte anderer Personen auf Geber- bzw. Nehmerseite konzentriert wird“, so Bausback weiter, „jeweils eine für den Bezirk eines jeden Oberlandesgerichts: Die Staatsanwaltschaften München I, Nürnberg-Fürth und Hof.“

 

„Die Erfahrung zeigt: Wer die häufig äußerst komplexen Straftaten im Gesundheitswesen effektiv verfolgen will, braucht oft genug spezifisches Fachwissen und Erfahrung, auch in speziellen Materien wie dem Sozialrecht oder beim kassenärztlichen Abrechnungssystem“, so Bayerns Justizminister zur Begründung. „Ich will die Strukturen verbessern und damit die Qualität der Bearbeitung durch die Bündelung von Fachwissen weiter steigern.“ Außerdem könne auf diese Weise in einem tatsächlich wie rechtlich so komplexen und gleichsam sensiblen Bereich eine einheitliche Rechtsanwendung noch besser gewährleistet werden.

 

Bausback dankt in diesem Zusammenhang den Gesundheits- und Rechtspolitikern der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die sich auf Initiative seines oberfränkischen Kollegen Jürgen Baumgärtner bereits intensiv mit diesem Thema befasst hätten und die Einrichtung entsprechender Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausdrücklich unterstützten.

 

Bayerns Justizminister abschließend: „Es geht hier keinesfalls darum, einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen oder Heilberufsträgern generell unlauteres Verhalten zu unterstellen! Die ganz große Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeitet mit großem Einsatz für das Wohl der Patienten und ist unempfänglich gegenüber Versuchen der Beeinflussung! Es geht lediglich um die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich ausnutzt. Hier muss das Strafrecht wirksame Mechanismen zur Verhinderung, aber auch zur Ahndung von Verstößen vorsehen. Das ist nicht nur im Interesse der Patienten sondern gerade auch im Interesse der ganz großen Mehrheit rechtschaffender Akteure auf dem Gesundheitsmarkt!“

Quelle:stmj.bayern.de

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LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.