München:

Deutschen Nachlassgerichtstag / Bausback: „Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung vielen Bürgern unbekannt – Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung durch den Bund!“
Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback thematisiert in seinem Grußwort zur Eröffnung des vom Bayerischen AnwaltVerband und dem Deutschen Nachlassgerichtstag e.V. veranstalteten 10. Münchner Erbrechts- und Deutschen Nachlassgerichtstag die EU-Erbrechtsverordnung. Sie führe zu einem Paradigmenwechselt: „Künftig wird in der Regel nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers über das anzuwendende Recht entscheiden. Das halte ich für richtig. Denn in der Regel wird sich dort auch der Großteil der Nachlassgegenstände befinden.“ Bausback begrüßt die Neuregelung zudem, weil sie Rechtssicherheit für die Bürger schaffe sowie zur Vermeidung widersprechender Entscheidungen und einer unnötigen Doppelbelastung der Gerichte führe. „Ein besonderer Gewinn ist auch,“ so der Minister, „dass Nachlassspaltungen innerhalb der EU künftig vermieden werden. In Zukunft wird innerhalb der EU ausgeschlossen sein, dass auf Gegenstände in ein und demselben Nachlass unterschiedliches Erbrecht anzuwenden ist.“

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Bayerns Justizminister warnt jedoch eindringlich davor, dass die Konsequenzen der Verordnung den Bürgern weitgehend unbekannt seien: „Ich bezweifle, ob etwa dem Rentner, der plant, seinen Lebensabend auf Mallorca zu verbringen, bekannt ist, dass sein Häuschen in Aschaffenburg dann möglicherweise nach spanischem Recht vererbt wird. Oder ob der Pensionistin, die sich im Alter in einem polnischen Pflegeheim pflegen lässt, die Auswirkungen etwa des polnischen Pflichtteilsrechts auf ihr Erbe auch nur laienhaft und ansatzweise bewusst sind.“

 

Beim Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Ausführung der EU-Erbrechtsverordnung sieht Bayerns Justizminister in einem Punkt Nachbesserungsbedarf. „Die Möglichkeit, weiterhin einen deutschen Erbschein zu beantragen, sollte es neben dem Europäischen Nachlasszeugnis geben. Die EU-Erbrechtsverordnung stünde dem nicht entgegen“, fordert Bausback. „Der deutsche Erbschein hat im Rechtsverkehr deutlich stärkere Rechtswirkungen als das Europäische Nachlasszeugnis. Er ist unbegrenzt gültig, während das Europäische Nachlasszeugnis seine Wirkung nach 6 Monaten verliert. Wenn die Erben ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen, müssen sie weitaus mehr Angaben machen als bei einem deutschen Erbschein – und diese auch übersetzen lassen. Und last but not least kann das Europäische Nachlasszeugnis deutlich teurer werden als der deutsche Erbschein“, so Bayerns Justizminister heute in München.

 

Hintergrund:

Nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung, die innerhalb der EU (mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands) auf alle Sterbefälle anwendbar sein wird, die sich ab dem 17. August 2015 ereignen, unterliegt in Zukunft der gesamte Erbfall grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn nicht der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung die Anwendung seines Heimatrechts bestimmt. Bisher richtet sich die Erbfolge eines Deutschen in aller Regel nach deutschem Recht.
Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.