München:
Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk und die Verbraucherzentrale Bayern warnen: „Dreiste Betrugswelle am Telefon weitet sich aus!“

Perfide Abzocker locken immer mehr Verbraucher mit
einer neuen Masche in die Falle: Die Anrufer geben
sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden, Gerichten
oder als Verbraucherzentrale aus. Den ahnungslosen
Bürgern wird etwa vorgegaukelt, sie seien in eine
Gewinnspielfalle getappt und hätten 850 Euro
Schulden. Der (angebliche) Verbraucherschützer könne
aber helfen. Man müsse nur für 14 Monate ein Abo
für eine Zeitschrift abschließen, dann wäre das
geregelt. Es müssten nur noch die Kontodaten abgeglichen
werden. „Wir müssen diesen immer dreister werdenden
Telefonabzockern endlich das Handwerk legen“, so Bayerns
Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. „Ich fordere
deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung.
Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf
hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss
nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir
den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung
und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge
am Telefon schützen!

 

Bei der
Verbraucherzentrale Bayern ebben die Beschwerden über
die Anrufe angeblicher Verbraucherschützer seit Wochen
nicht ab. „Wir haben schon einiges erlebt, doch diese
Betrugswelle ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten“,
berichtet Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale
Bayern empört. Sie stellt klar, dass die Mitarbeiter
der Verbraucherzentrale niemals unaufgefordert anrufen
und erst recht nichts verkaufen. Eindringlich warnt
sie davor, sich auf derartige Angebote einzulassen.
Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche
Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Wer
hier nicht schnell genug reagiert und den Telefonhörer
einfach auflegt, sitzt fast schon in der Falle“,
so Breithaupt-Endres.

 

Rufen
Verbraucher die im Display angezeigte Nummer zurück,
existiert dieser Anschluss gar nicht. Oder man kommt
tatsächlich bei einer Verbraucherzentrale oder anderen
Institution heraus. Möglich ist dies durch eine Manipulation
der Rufnummernanzeige. „Das hat zur Folge, dass Verbraucher
keine Chance haben, die wahre Identität des Werbeanrufers
zu erkennen, und dass der gute Ruf von seriösen Organisationen
beschädigt wird“, kritisiert Ministerin Dr. Merk.

 

Wichtig
für Betroffene ist, die Kontoauszüge regelmäßig
zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen binnen 6 Wochen
zurückbuchen zu lassen. Betrugsversuche sollten zudem
der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt
werden. Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale Bayern weiter. Wer ähnliche Erfahrungen
gemacht hat, wird gebeten, sich per
E-Mail unter
info@vzbayern.de zu melden.

Quelle: vzbayern.de

 

 

Von redaktion