Berlin – Tokio:

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner reist im November nach Japan

Auch mehr als eineinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima gibt es bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder sowie auf Seiten des Bundes praktisch keine Berichte über mögliche radioaktive Belastungen japanischer Waren bei der Einfuhr. Die Überwachung von Lebensmitteleinfuhren in anderen Staaten der Europäischen Union bestätigt dies. Die Überschreitungen der geltenden Radioaktivitätsgrenzwerte blieben auf wenige Einzelfälle im vergangenen Jahr begrenzt, darunter Tee, der nach Frankreich eingeführt werden sollte. Für Lieferungen nach Deutschland sind dem Bundesverbraucherministerium bisher keine Höchstgehaltsüberschreitungen bekannt. Das japanische Monitoringprogramm, in dessen Rahmen rund 100.000 Untersuchungen durchgeführt wurden, zeigt Wirkung.

Insgesamt ist der Umfang der Importe von Lebensmitteln aus Japan nach Deutschland sehr gering: Von allen importierten Gütern aus der Land- und Ernährungswirtschaft kamen in den Jahren 2009 und 2010 im Schnitt nur 0,05 Prozent aus Japan. Wegen der Folgen des verheerenden Tsunamis liegt der Anteil am deutschen Außenhandel derzeit nur noch bei 0,045 Prozent. Bei den wenigen importierten Lebensmitteln handelt es sich vorwiegend um Feinkostprodukte wie spezielle Würzsoßen, Wein und Tee.

Auch die Frage, ob für den Menschen eine Gefahr beim Verzehr von Fisch oder Meeresfrüchten aus den großen pazifischen Fanggebieten bestehen könnte, kann nach bisher vorliegenden Daten verneint werden. Die EU-Kommission hatte im Zuge der Grenzwertfestlegung ein europäisches Fischmonitoring vorgeschlagen, um die Entwicklung zu beobachten. Bei diesem Untersuchungsprogramm werden auch verarbeitete Fischerzeugnisse berücksichtigt sowie Waren, die über Drittstaaten in die EU gelangen. Bisherige Untersuchungsergebnisse der zuständigen deutschen Länderüberwachungsbehörden lassen keine Überschreitungen der Höchstwerte erkennen.

Gleichwohl soll es auch weiterhin ein strenges Einfuhrregime für Lebensmittel aus Japan geben. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass ab November 2012 die Kontrollen verstärkt risikoorientiert durchgeführt werden sollen: Im Fokus stehen dabei sämtliche Produkte aus der betroffenen Region Fukushima. Daneben sind auch bei bestimmten Produkten aus umliegenden Präfekturen weiterhin Voruntersuchungen vorgeschrieben, vor allem bei Pilzen, Tee, Fischereiprodukten, bestimmten essbaren Wildpflanzen, Gemüsesorten, Obstsorten, Reis, Sojabohnen und den entsprechenden Verarbeitungserzeugnissen. Nicht gefährdete Produkte, bei denen in Japan bislang keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, sind vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen. Dazu gehören alkoholische Getränke wie Sake, Whiskey und Shochu oder Pflaumenwein und Weinbier. Die Verordnung, die ab 1. November 2012 gelten soll, führt die derzeit geltende Verordnung fort, die am 31. Oktober 2012 ausläuft. Im März 2013 soll die Verordnung auf Basis aktueller Untersuchungsergebnisse aus Japan und aus den EU-Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission erneut überprüft werden.

Bundesministerin Ilse Aigner wird von 10. bis 14. November 2012 zu politischen Gesprächen nach Japan reisen. Neben verschiedenen Aspekten der Lebensmittelsicherheit stehen auch die Themen Landwirtschaft, Fischerei, Energie und Verbraucherschutz im Mittelpunkt.

Quelle: bmelv.de

 

Von redaktion